Berlin – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Grundlage dieser Bewertung ist eine umfassende gutachterliche Prüfung, bei der laut BfV festgestellt wurde, dass die Gesamtpartei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung“ aufweist.
Bereits in den Jahren 2022 und 2024 hatten das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in ihren Urteilen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt. Sie sahen „zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Diese Anhaltspunkte, so das BfV nun, „haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“.
Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe hat das BfV das Handeln der Partei anhand der zentralen Grundprinzipien der Verfassung geprüft: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Untersucht wurden dabei nicht nur das Parteiprogramm und offizielle Verlautbarungen der Bundespartei, sondern insbesondere auch „die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen“.
Die Bewertung bezog auch Entwicklungen nach dem OVG-Urteil vom Mai 2024 ein – darunter die Aktivitäten der AfD in den Wahlkämpfen der letzten drei Landtagswahlen, die veränderte Struktur ihres Verhältnisses zur Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA), die ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch gilt, sowie der Verlauf des Bundestagswahlkampfs bis hin zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag.
In seiner Begründung nennt das BfV ein zentrales ideologisches Element: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Dieses Volksverständnis ziele darauf ab, „bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen“ und ihnen einen „rechtlich abgewerteten Status“ zuzuweisen.
Konkret wird festgehalten: „Die AfD betrachtet zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“
Dieses ausgrenzende Weltbild, so das BfV, sei Grundlage für eine „kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen“, bei der diese „pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden“. Besonders hervorgehoben wird die fortwährende Agitation gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten, die durch Begriffe wie „Messermigranten“ oder die pauschale Zuschreibung einer angeblich „ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt“ Ausdruck finde.
BfV-Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklärten dazu gemeinsam:
„Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt.“
Der Befund beruhe auf einer „äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst“. Dabei seien „eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen“ worden.
„Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei“, so Selen und Willems.
Hinweis: Die Urteile der Verwaltungsgerichte sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig.