StartFeatureVideoüberwachung in Saarbrücker City:

Videoüberwachung in Saarbrücker City:

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Innenminister Bouillon bei ersten Installationsarbeiten vor Ort

Gemeinsam mit den Projektpartnern hat sich Innenminister Klaus Bouillon einen ersten Eindruck über die gerade begonnenen Arbeiten für die bevorstehende Videoüberwachung in Saarbrücken gemacht. Ein im Saarland ansässiger Errichter hat den Zuschlag für das Projekt erhalten und wird dieses in den nächsten Monaten am Hauptbahnhof und der Johanniskirche realisieren.

Innenminister Klaus Bouillon: „Es geht um die Sicherheit von vielen tausend Menschen, die täglich an diesen beiden Orten unterwegs sind. Ich bin überzeugt, dass sich die Installation der Kameras in kürzester Zeit bewährt und wir somit ein Mehr anSicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können.“ 

Allein der Saarbrücker Hauptbahnhof wird täglich von 30.000 Passantinnen und Passanten und die Europagalerie von bis zu 76.000 Besucherinnen und Besuchern frequentiert.

Die ausgewählten Überwachungsbereiche: 

Die Rechtsgrundlage zur Durchführung der Videoüberwachung (§ 27 Saarländisches Polizeigesetz) fordert einen sogenannten „gefährlichen“ Ort, der insbesondere mit einer erkennbaren Konzentration von Fällen der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität belegt werden muss. Diese konzentrierte Kriminalitätsbelastung findet sich im Bereich um den Hauptbahnhof Saarbrücken und um die Johanneskirche. 

Beide Örtlichkeiten sind demnach „Kriminalitätsbrennpunkte“.

Die zukünftig durch die Videoaufzeichnung gewonnenen Aufnahmen sollen dabei sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung dienen. Sie sollen im Rahmen ihres eigentlichen Zwecks der Gefahrenabwehr die zeitnahe Einschätzung einer Situation ermöglichen und dabei helfen, mit dem richtigen Kräfteansatz auf eine polizeiliche Lage reagieren zu können. Außerdem sollen sie zur Verunsicherung der potentiellen Täterinnen und Täter beitragen.

Um die Videoaufnahmen als Beweismittel in Strafverfahren einbringen zu können, wurden bereits im Rahmen der Ausschreibung bestimmte Anforderungen an die Bildqualität definiert.

Die Kameras werden zunächst an folgenden Standorten errichtet: am Hauptbahnhofsgebäude, an der Europagalerie, am City Center an der Kreuzung Kaiserstraße/Dudweilerstraße und am Rathaus der Landeshauptstadt Saarbrücken. Zudem wird es eine weitere Kameraeinheit an einem neu zu errichtenden Mast auf dem Bahnhofsvorplatz geben.

Videobeobachtungszentrale (VBZ):

Die VBZ bezeichnet den Ort, an dem die Videosignale grundsätzlich beobachtet und bewertet werden. Dies geschieht in der Führungs- und Lagezentrale (FLZ). 

Die reine Beobachtung wird durch Kräfte des Polizeilichen Ordnungsdienstes, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens als Videobeobachterinnen und -beobachter ausgebildet werden, durchgeführt. Die Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen obliegen nach fachlicher Bewertung der Sachlage jedoch ausschließlich Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten.

Live-Monitoring:

Durch das Landespolizeipräsidium wurden „Belastungszeiten“ erhoben, innerhalb derer eine Beobachtung nach dem Kamera-Monitor-Prinzip in der Videobeobachtungszentrale stattfinden wird. Grundlage für die Beobachtungszeiten ist eine statistische Auswertung der Einsatzzahlen und Straftaten mit den dazugehörenden Ereigniszeiten. Die Beobachtungszeiten sind flexibel, können bei Bedarf – aufgrund von Zeit- oder auch Sofortlagen – angepasst werden.

Ein weiterer Zugriff auf die Kameras wird darüber hinaus der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ermöglicht, damit bei konkreten Einsatzlagen unmittelbar auf die Live-Bilder der Örtlichkeiten zurückgegriffen werden kann.

Von den eingesetzten Kameras werden permanent verschlüsselte Bilddaten an die FLZ übertragen, wobei die Speicherung des Bildmaterials über die gesetzlich festgeschriebenen 14 Tage erfolgt. Von dieser Speicherungsfrist kann abgewichen werden, wenn Videosequenzen beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung angefordert werden.

Besonderheiten: 

Zusätzlich zu den Kameras wird die FLZ über die Möglichkeit verfügen mit Hilfe eines sehr leuchtstarken LED-Lichts, die Szenerie im Fokus der Kamera hell zu erleuchten und somit das Geschehen besser sichtbar zu machen. Zudem können akustische Hinweise aus der FLZ durch einen Lautsprecher, der sich ebenfalls unmittelbar neben der Kamera befindet, gegeben werden. 

Diese beiden technischen Besonderheiten werden an den Kameraeinheiten am Hauptbahnhof eingesetzt.

Geplant sind drei Ausbaustufen, wobei für die erste 16 Wochen, für die zweite 12 und die dritte acht Wochen Bauzeit bei ungehindertem Verlauf veranschlagt sind. 

Es wird derzeit von einem Beginn der Videoüberwachung in der KW 46, Mitte November, ausgegangen.

Datenschutz:

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen besondere Anforderungen des Datenschutzes beachtet werden. Die Videosequenzen Betroffener, die von den Kameras aufgezeichnet, genauer gesagt „erhoben“ und „gespeichert“ werden, fallen unter den Begriff personenbezogener Daten, wobei unter anderem auch jeder Prozess des Nutzens, Übermittelns und Löschens – zum Beispiel in der Videobeobachtungszentrale – als Verarbeiten im Sinne des Saarländischen Datenschutzgesetzes zu verstehen ist.

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wurde deswegen das Unabhängige Datenschutzzentrum (UDZ) über das Projektvorhaben unterrichtet und fortan anlassbezogen über Meilensteine informiert. Mehrere gemeinsame Besprechungen wurden hierzu abgehalten und Einzelheiten zur geplanten Umsetzung der Maßnahme, wie zum Beispiel die letztendliche Ausdehnung der Überwachungsbereiche, erforderliche Privatzonenmaskierungen ausschließlich der privaten Lebensführung vorbehaltener Bereiche und die konkrete Ausgestaltung von Transparenzräumen (in welcher Form wird auf die Videoüberwachung hingewiesen), gemeinsam erörtert. Darüber hinaus wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Datensicherheit abgestimmt.

Zuschlagserteilung:

Nachdem das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Beschluss vom  18. Juli 2019 einen Antrag des zweitplatzierten Bieters abgelehnt hat, konnte nun bereits vor Abschluss des ausstehenden Hauptsacheverfahrens der Zuschlag für die Installation der Videoüberwachungstechnik erteilt werden.

Die Gesamtinvestitionskosten für die beiden Standorte Hauptbahnhof und Johanniskirche sind derzeit mit 860.000 Euro veranschlagt. Hinzu kommen noch laufende jährliche Kosten. Diese sind mit rund 100.000 Euro kalkuliert.

Projektpartner: 

·         Deutsche Bahn

·         ECE (Europagalerie Saarbrücken)

·         Landeshauptstadt Saarbrücken

·         GMS (Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken)

·         Saarbahn

·         IKS (Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken)

·         Bundespolizei

Weitere beteiligte Stellen:

·         UDZ (Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland)

·         LZD (Landesamt für Zentrale Dienste)

·         IT-DLZ (IT-Dienstleistungszentrum)

·         Rechnungshof des Saarlandes

Innenminister Klaus Bouillon: „Seit meiner Beauftragung des Projektes im Jahr 2016 mussten wir viele Diskussionen führen und einige Widrigkeiten überstehen, doch ich bin überzeugt davon, dass die Videoüberwachung unsere Landeshauptstadt ein Stück sicherer und somit noch lebenswerter macht.“

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