Neunkirchen – Am Dienstagnachmittag, den 13. Mai 2025, kam es gegen 14:15 Uhr auf der B41 in Höhe der Westspange zu einem Verkehrsunfall mit vier leichtverletzten Personen.
Ein Autofahrer befuhr die B41 aus Richtung Westspange und ordnete sich ordnungsgemäß auf der Linksabbiegerspur im Einmündungsbereich zur Weiterfahrt ein. Bei Grünlicht begann er den Abbiegevorgang nach links. Zur gleichen Zeit näherte sich eine Fahrzeugführerin, begleitet von einer Beifahrerin und einem Kleinkind, auf der B41 aus Richtung der Autobahn A8 kommend.
Wie die Polizei berichtet, übersah die Fahrerin aufgrund von Ablenkung durch den Blick auf das Mobilgerät der Beifahrerin und Ortsunkundigkeit sowohl den Einmündungsbereich als auch die für sie geltende rote Ampel. Der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs erkannte die von links heranfahrende Fahrerin zwar, konnte jedoch durch ein Ausweichmanöver nach rechts die Kollision nicht mehr verhindern.
In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß, bei dem die Front des ungebremst herannahenden Fahrzeugs gegen die Fahrerseite des abbiegenden PKW prallte. Der Wagen des Geschädigten überschlug sich daraufhin und kam auf der linken Fahrzeugseite zum Liegen. Der Fahrer konnte sein Fahrzeug eigenständig verlassen.
Beide Fahrzeuge wurden schwer beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Alle vier Unfallbeteiligten – der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs sowie die drei Insassen des verursachenden Wagens – erlitten leichte Verletzungen und wurden zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.
Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang führt die Polizeiinspektion Neunkirchen.