StartRegionalRegionalverband SaarbrückenVölklingen: Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 

Völklingen: Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 

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Im Jahr 2023 stehen die Wahlen für das Amt der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen an, die als ehrenamtliche Richterin /Richter in der Strafrechtspflege tätig werden. Als Mitglieder des Schöffengerichtes/Jugendschöffengerichtes oder der Strafkammer/Jugendkammer haben sie neben der Berufsrichterin /dem Berufsrichter gleichberechtigt an der Urteilsfindung mitzuwirken.

Völklinger Bürgerinnen und Bürger, die an dem Amt der Schöffin/des Schöffen oder der Jugendschöffin/des Jugendschöffen Interesse haben, können sich bis zum 22. März 2023 bei der Stadtverwaltung im Neuen Rathaus:

  • Zimmer: 0.16/EG, 06898/13-2310 – Ansprechpartnerin: Frau Schäffner
  • Zimmer: 0.17a/EG, 06898/13-2240 – Ansprechpartnerin: Frau Schleppi

melden, wo Bewerbungsvordrucke ausliegen. Bewerbungsvordrucke liegen auch an der Infotheke im Bürgerbüro, EG, aus. Anschließend werden die Vorschlagslisten vom Stadtrat Völklingen bzw. vom Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken beschlossen. Die eigentliche Wahl der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffeninnen/Jugendschöffen erfolgt durch einen beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss.

Die Bewerbungsformulare für Schöffinnen und Schöffen sowie für Jugendschöffinnen und -schöffen finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Völklingen unter www.voelklingen.de/schoeffenwahl.

Ausschlussgründe:

  • Personen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind;
  • Personen, die am 01.01.2024 das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Personen, die am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr vollendet haben;
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Amt geeignet sind;
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Ferner sind ausgeschlossen:

  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Regionalverband Saarbrücken (betreffend Jugendschöffen und Jugendschöffinnen) oder bei der Stadt Völklingen (betreffend Schöffen und Schöffinnen) gemeldet waren.

Quelle: Stadt Völklingen

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