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Völklingen: Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 

Im Jahr 2023 stehen die Wahlen für das Amt der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen an, die als ehrenamtliche Richterin /Richter in der Strafrechtspflege tätig werden. Als Mitglieder des Schöffengerichtes/Jugendschöffengerichtes oder der Strafkammer/Jugendkammer haben sie neben der Berufsrichterin /dem Berufsrichter gleichberechtigt an der Urteilsfindung mitzuwirken.

Völklinger Bürgerinnen und Bürger, die an dem Amt der Schöffin/des Schöffen oder der Jugendschöffin/des Jugendschöffen Interesse haben, können sich bis zum 22. März 2023 bei der Stadtverwaltung im Neuen Rathaus:

melden, wo Bewerbungsvordrucke ausliegen. Bewerbungsvordrucke liegen auch an der Infotheke im Bürgerbüro, EG, aus. Anschließend werden die Vorschlagslisten vom Stadtrat Völklingen bzw. vom Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken beschlossen. Die eigentliche Wahl der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffeninnen/Jugendschöffen erfolgt durch einen beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss.

Die Bewerbungsformulare für Schöffinnen und Schöffen sowie für Jugendschöffinnen und -schöffen finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Völklingen unter www.voelklingen.de/schoeffenwahl.

Ausschlussgründe:

Ferner sind ausgeschlossen:

Quelle: Stadt Völklingen

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