StartRegionalSaar-Pfalz-KreisWahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Saarpfalz-Kreis: Vorschlagslisten zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Saarpfalz-Kreis: Vorschlagslisten zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt

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Im Saarpfalz-Kreis wurden die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 erstellt und zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Die Listen, die in den Amtsgerichtsbezirken Homburg und St. Ingbert Anwendung finden werden, wurden vom Jugendhilfeausschuss des Saarpfalz-Kreises in der Sitzung am 8. Mai zusammengestellt.

Vom 1. bis zum 9. Juni sind die Vorschlagslisten gemäß Paragraph 36 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) öffentlich einsehbar. Sie liegen im Foyer des Kreisdienstgebäudes in 66424 Homburg, Am Forum 1 aus.

Widersprüche gegen die Vorschlagslisten sind innerhalb einer Woche nach Schluss der Auflegung erlaubt und können schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises in Homburg vorgebracht werden. Die Begründung eines Einspruchs muss darlegen, dass Personen auf den Listen stehen, die gemäß den Paragraphen 32 bis 34 des GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ist ein bedeutender Schritt für die ordnungsgemäße Durchführung der Justiz in den kommenden Jahren. Diese Wahl ermöglicht es, dass Personen aus der Bevölkerung aktiv an der Urteilsfindung in Jugendstrafverfahren beteiligt werden und so die Rechtsgemeinschaft repräsentieren. Mit dem öffentlichen Auslegen der Listen wird Transparenz im Wahlprozess sichergestellt und die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Einspruch eingeräumt.

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