Saarbrücken/Mainz. Ab 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters in Deutschland werktags binnen 24 Stunden Pflicht. Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-22-04. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (VDIV-RPS) erläutert die Folgen für Hausverwaltungen, Eigentümer und Mieter.
Was ändert sich?
Bisher | Ab 6. Juni 2025 |
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Wechselfrist 7–10 Werktage | Wechselfrist 24 h (werktags) |
Mehrstufige Prozesse (Einzug, Auszug, Wechsel) | Einheitlicher Prozess „LFW24“ |
Identifikation teils über Zählernummer | ausschließlich Marktlokations-ID |
Rückwirkende Änderungen möglich | keine rückwirkenden Änderungen |
- Der neue Lieferant übernimmt Kündigung, Anmeldung und Belieferungsbeginn automatisiert an einem Werktag.
- Kann ein Kunde seine Marktlokations-ID nicht nennen, muss der Netzbetreiber sie binnen 2 Stunden bereitstellen.
- Die Abrechnung erfolgt tagesgenau zum Lieferbeginn.
Pflichten für Hausverwaltungen und Mieter
- Zählerstände müssen beim Ein- und Auszug digital und taggenau an alle Beteiligten gemeldet werden.
- Neue Mieter benötigen spätestens am Einzugstag einen gültigen Stromvertrag; sonst greift automatisch die (teurere) Grundversorgung.
- Jede Verbrauchsstelle benötigt eine korrekt hinterlegte Marktlokations-ID – in Altbauten oft noch nicht vorhanden.
- Allgemeinstromverträge (Treppenhaus, Aufzug, Keller) lassen sich künftig werktags innerhalb eines Tages wechseln, sofern Stammdaten vollständig sind.
- Bei Eigentums- oder Verwalterwechseln kann sofort ein neuer Vertrag abgeschlossen werden; Versorgungsunterbrechungen lassen sich vermeiden.
Technische und organisatorische Vorbereitung
Bis 6. Juni 2025 müssen Lieferanten, Netzbetreiber und auch Immobilienverwaltungen ihre IT-Systeme umstellen. Ab 1. Januar 2026 ist der 24-h-Prozess verbindlich. Die Verantwortung für den Datenfluss liegt dann bei den jeweiligen Marktpartnern – nicht mehr beim Netzbetreiber. „Wer Zählpunkte, Marktlokations-IDs und Abrechnungsprozesse rechtzeitig pflegt, vermeidet Zusatzkosten und profitiert von schnelleren, digitalen Abläufen“, betont Dr. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS.
Digitale Messsysteme (Smart Meter) liefern künftig tagesgenaue Verbrauchsdaten. Das erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern auch Energiecontrolling und Effizienzmaßnahmen. Zudem sinken Transaktionskosten bei Tarifoptimierungen – besonders für Allgemeinstromverträge. Durch den schnellen Anbieterwechsel könnten dynamische Stromtarife an Attraktivität gewinnen.