StartPolitikBehördliche Entscheidungen zum Grubenwasser formal abgeschlossen

Behördliche Entscheidungen zum Grubenwasser formal abgeschlossen

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Der von der RAG AG beantragte Grubenwasseranstieg in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel/Ensdorf auf minus 320 Meter NHN wurde genehmigt. Die Verfahren sind durch Planfeststellungsbeschluss und Abschlussbetriebsplanzulassung vom 17.08.2021 formal abgeschlossen. Das beantragte Vorhaben der RAG AG ist nach Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange – unter zwingender Einhaltung der von den Behörden vorgeschriebenen Auflagen – zulässig. Dies wird – wie bekannt – durch diverse Gutachten gestützt.

Die Entscheidungen des Oberbergamtes des Saarlandes und des Bergamtes Saarbrücken werden vor der Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Pandemiebedingt wird die Auslegung der Entscheidungen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. 

Diese erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 bis einschließlich 20.09.2021 auf folgenden Internetseiten:

•        https://www.uvp-verbund.de (Planfeststellungsbeschluss),

•        www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/bergbehoerde/bekanntmachungen.html (Zulassung des Abschlussbetriebsplans).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt. Mit Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung gilt die Zulassung des Abschlussbetriebsplans als zugestellt.

Grubenwasser

Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Als zusätzliches Informationsangebot wird der Planfeststellungsbeschluss nebst planfestgestellten Unterlagen im genannten Zeitraum bei 30 Städten und Gemeinden ausgelegt. Dort kann Einsicht genommen werden nach Maßgabe der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung. Die Zulassung des Abschlussbetriebsplans und der Abschlussbetriebsplan werden im gleichen Zeitraum im Bergamt Saarbrücken ausgelegt. Auch dort kann Einsicht genommen werden.

Mit der Planfeststellung werden nach umfassender Prüfung der Rahmenbetriebsplan der RAG AG zugelassen und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Wasserbehörde Erlaubnisse für folgende Sachverhalte erteilt:

·        Ansteigenlassen des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von maximal minus 320 Meter NHN durch Einstellung der Wasser-haltungsmaßnahmen,

·        Umleiten von Wasser aus der Wasserprovinz Reden in die Wasserprovinz Ensdorf,

·        Zutagefördern von maximal 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel,

·        Einleiten von maximal 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar.

Zur Entscheidung über den Rahmenbetriebsplan gehören Nebenbestimmungen zu Natur-schutz, Landschaftspflege, Bodenbewegungen, markscheiderischer Überwachung, Erderschütterungen, Ausgasungen und einem integralen Monitoring sowie Zusicherungen der RAG AG (zum Beispiel betreffend Bergschäden und Bergschadenersatzverzichte, eventuelle grubenwasseranstiegsbedingte Methangasaustritte und eines Monitoringvorschlages).

Die wasserrechtlichen Erlaubnisse ergehen mit Nebenbestimmungen, so zum Beispiel:

·        Intensives Monitoring:

Nach Aufforderung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Oberbergamt hat die RAG AG ein Monitoring-Konzept vorgelegt, das neben der Überwachung des Anstiegsprozesses und der Einleitung auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Die RAG AG wird verpflichtet, über die Umsetzung des Konzepts hinaus noch weitere Messungen und Untersuchungen durchzuführen, um die wasserwirtschaftlich relevanten Punkte des Vorhabens überwachen zu können.

·        Steuerung des Vorhabens:

Durch die Vorhaltung von Pumpen für die Standorte Ensdorf und Reden sind so-wohl die Anstiegs- als auch die anschließende Dauerbetriebsphase hydraulisch kontrollier- und steuerbar, selbst wenn die hydraulische Verbindung versagen würde.

·        Wasserstützung der Blies:

Wenn die Blies das 0,8-fache des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) am Pe-gel Neunkirchen unterschreitet, hat die RAG AG Wasserstützungsmaßnahmen vor-zusehen. Vor Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen in Reden hat die RAG AG dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein entsprechendes Konzept und darüber hinaus den Nachweis über die Sicherstellung der Wasserstützungs-maßnahme vorzulegen. Die Auswirkungen auf die Blies sind zudem kontinuierlich zu überwachen.

·        Vermeidung des Übertritts von Grubenwasser nach Camphausen durch Absenkung des Anstiegsziels auf -330 Meter NHN am Schacht Duhamel:

Ein Übertritt von Grubenwasser aus der Wasserprovinz Reden nach Camphausen kann durch die Steuerung des Grubenwassers vermieden werden. Zur Kontrolle der hydraulischen Verbindung muss die RAG AG noch während des Anstiegs Tracer- und Absenkversuche durchführen.

·        Aufbereitungsanlage in Ensdorf:

Negative Auswirkungen auf den Vorfluter Saar werden durch eine Aufbereitungsanlage in Ensdorf ausgeschlossen. Das Grubenwasser ist vor Einleitung in die Saar zur Reduzierung des Eisengehaltes, zur Erhöhung des Sauerstoffgehaltes sowie zur Einstellung des pH-Wertes zu behandeln. Das Grubenwasser darf nur eingeleitet werden, wenn bestimmte Zielwerte im Ablauf der Behandlungsanlage eingehalten werden.

Das Bergamt Saarbrücken hat zudem am 17.08.2021 den Abschlussbetriebsplan der RAG AG zugelassen – ebenfalls mit mehreren Nebenbestimmungen. Mit dem Abstellen der Pumpen darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Vor Beginn des Wasseranstiegs an den Standorten Reden und Duhamel/Ensdorf sind nach dem Umbau der untertägigen Wasserhaltungen auf Brunnenwasserhaltung Tauchmotorpumpen übertägig einbaubereit vorzuhalten. Damit kann der Anstieg des Grubenwassers jederzeit durch Wiederaufnahme des Pumpbetriebs gestoppt werden.

Die Nebenbestimmungen betreffen unter anderem folgende Punkte:

·        von der Zulassung darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn eine vollziehbare Entscheidung im Rahmenbetriebsplanverfahren des Oberbergamtes vorliegt,

·        technische Vorgaben zu den Wasserhaltungspumpen und des Brunnenbetriebs,

·        Aufstellung und Vorlage eines Sonderbetriebsplans für das Öffnen von Dämmen und den wettertechnischen Rückzug,

·        Ausräumen von maschinellen Anlagen, Betriebsstoffen, Rohrleitungen, Kabeln und Leitungen sowie sonstigen Betriebseinrichtungen, sowie Schachtverfüll- und Abdämmarbeiten,

·        Monitoring von Bodenbewegungen und Überwachung der Auswirkungen auf die Tagesoberfläche, insbesondere im Bereich von Unstetigkeitszonen,

·        Überwachung des Grubenwasseranstiegs (Installation und Unterhaltung von technischen Einrichtungen in Schächten für Wasserstandsmessungen und Wasserproben, Sonderbetriebsplan für die Herstellung einer Sondierungsbohrung durch die Betonfüllsäule des Schachts Göttelborn 4),

·        Erfassung der Schwinggeschwindigkeiten grubenwasseranstiegsbedingter Erschütterungen durch Seismographen, Vorbehalt eines Stopps des Grubenwasseranstiegs bei Erschütterungen in einer nicht zu tolerierenden Größenordnung oder Häufigkeit,

·        Meldung und Sicherung von eventuell auftretenden Tagesbrüchen, Fortführung der bislang üblichen Überwachung und Sicherung von Bruchspalten durch die RAG AG,

·        Monitoring von Methangas- und Radonaustritten,

·        Weiterbetrieb und Optimierung der bestehenden Grubengasabsauganlagen der STEAG, Errichtung der Gasabsaugung Sinnerthal und der Raumbesaugung in Reden,

·        dauerhaft standfeste Sicherung alter Schächte,

·        Untersuchung von Altlastenflächen,

·        Vorlage eines Überwachungs- und Alarmplans der RAG AG vor Beginn des Grubenwasseranstiegs,

·        Begleitung der Maßnahmen des Abschlussbetriebsplans in Anlehnung an das in dem Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes geforderte integrale Monitoring.

Gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung des Bergamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bergamt erhoben werden.

Widersprüche und Klagen entfalten aufschiebende Wirkung.

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