StartFeatureLudwigsparkstadion: Peter Gross legt nach

Ludwigsparkstadion: Peter Gross legt nach

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In einer Nachricht, gerichtet an alle Saarbrücker Stadtratsmitglieder, geht Philipp Gross, der Geschäftsführer der St. Ingberter Baufirma, weiter auf die von Bauleiter Martin Welker erhobenen Vorwürfe ein. Er benennt dabei drei Punkte, in denen der von OB Conradt als Baudezernent Vorgeschlagene, die Unwahrheit gesagt haben soll. Dabei geht es um einerseits Erdmengen, welche die Fa. Gross hinterlassen haben soll, andererseits um die Behauptung, das Bauunternehmen habe 7.000.000 Euro anstatt 5,4 Mio abgerechnet. Außerdem habe das OLG Welker tatsächlich eine Doppelrolle attestiert, die er in dem Vergabeverfahren als Anwalt eines Unternehmens und gleichzeitig Berater der GIU gespielt habe. Damit sei dem städtischen Unternehmen ein Schaden entstanden. Zum „Faktencheck“ empfiehlt Gross die Seite http://ludwigspark.gross-bau.de, wo alle entsprechenden Dokumente hinterlegt seien.

Unsere Anfrage bezüglich der Vorgänge, insbesondere der Frage, ob dem Stadtrat falsche Zahlen bezgl. des Angebots der Fa. Gross vorgelegt worden seien, wollte Pressesprecher Blug nicht beantworten. Er verwies auf die „sehr umfangreiche Pressemitteilung haben Sie ja erhalten. Darüber hinaus gibt es von unserer Seite derzeit nichts Anderes oder Neues zu berichten.“

Hier der Offene Brief von Philipp Gross vom Nachmittag:

Offener Brief

an die Mitglieder des Stadtrats der Landeshauptstadt Saarbrücken

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Neubau des Ludwigsparkstadions handelt es sich um ein Prestigeobjekt. Dies gilt nicht nur für die Landeshauptstadt Saarbrücken, sondern auch für die beteiligten Firmen, insbesondere für die Peter Gross Bau als einem saarländischen Unternehmen mit einer 135-jährigen Tradition und Erfahrung. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als bedauerlich, dass die Peter Gross Bau gezwungen war und ist, wegen entstandener Differenzen den Weg in die Öffentlichkeit zu suchen, um auf eklatante Missstände und Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Konkret geht es darum, dass Herr Welker gegen Peter Gross Bau Vorwürfe der Falschab­rechnung, der Korruption sowie der Schlechtleistung öffentlich – ohne jedoch entspre­chende Nachweise für seine Behauptungen vorzulegen – erhebt. Umgekehrt ist festzu­ stellen, dass seitens der Stadt Saarbrücken seit Februar bzw. Mai dieses Jahres keinerlei Aufklärung möglich gewesen und jegliche Information verwehrt worden  ist. Es gibt meh­rere schriftliche sowie mündliche Anfragen an alle Verantwortlichen im Rahmen des Bau­vorhabens, inkl. des OB Herrn Conradt. Bis heute liegt keine Antwort  vor,  sieht  man von der Presseerklärung der Stadt Saarbrücken vom 24.10.2020 einmal ab.

Deshalb hat sich die Peter Gross Bau zu einem öffentlichen Faktencheck entschlossen. Hierbei geht es darum, falsche und diskreditierende Kernaussagen von Herrn Welker schlicht durch die Präsentation der Fakten als unwahr zu entlarven.

Inhaltsverzeichnis

1.

Im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung vom 04.09.2020  (Protokoll  liegt  uns  vor) führte Herr Welker unter anderem Folgendes aus:

Ich habe an einem Tag im Frühjahr gesehen, dass die Fa. Hübschen und Koch  nach Rücksprache mit einem Lkw Fahrer der Fa. Hübschen, Erdmengen im Auftrag der Fa. Peter Groß zu den Erdmengen der Fa. Gihl geschüttet hat. Dies führte dazu, dass die Fa. Groß die Entsorgung der Erdmengen berechnete und die Fa. Gihl .

Nach meiner Schätzung handelt es sich um mindestens 2.000 Tonnen Erdreich mit einem Entsorgungsvolumen von ca. geschätzt 60. 000 Euro.

Die entsprechenden Behauptungen sind nachweisbar falsch:

  • Peter Gross Bau hat im November 2019 die Baustelle abschließend geräumt. Die entsprechenden Abnahmen sind anschließend zeitnah erfolgt. Im Frühjahr 2020 hatten wir keinerlei bauliche Aktivitäten am Ludwigspark.

Somit ist dieser Vorwurf bereits zeitlich nicht möglich.

  • Peter Gross Bau war mit der Entsorgung von Erdmassen nicht beauftragt, nachdem diese Positionen, auch im Rahmen von Verhandlungen  mit  Herrn  Welker,  bereits im Vorfeld aus dem damaligen Angebot vom  22.08.2018  herausgenommen wor­ den sind.
  • Zu keinem Zeitpunkt sind solche Entsorgungsleistungen durch Peter Gross Bau in Rechnung gestellt worden, wie sich eindeutig aus der Schlussrechnung vom 26.05.2020 (RE-Nr. 587 957) ergibt.

Fazit: Herr Welker hat den Vorgang frei erfunden.

2.

In der bereits zitierten polizeilichen Vernehmung vom 04.09.2020 führte Herr Welker auch auf die Frage, weshalb die von der Firma Peter Gross Bau geforderten 1 Mio. Euro nicht gezahlt würden, folgendes aus:

Es gibt 3 Gründe:

  1. Wegen grober Baumängel, die durchgeführten Arbeiten waren teilweise nicht sach- und fachgerecht ausgeführt .
  2. Es gibt Gegenforderungen wegen Verstößen gegen das saarländische Tariftreuegesetz.
  3. Die Schlussrechnungen waren inhaltlich teilweise nicht nachvollziehbar. In der Rechnung werden Leistungen abgerechnet, die nach meinem Da­ fürhalten nicht erbracht worden sind und zum anderen waren in Teilen die abgerechneten Leistungen umfangreicher als die Beauftragungen.

Meines Wissens war die Auftragssumme rund 5,4 Mio. Euro. Abgerechnet wurden über 7 Mio. Euro alleine für die Tribüne. Dazu addiert sich nochmals das Funkti­onsgebäude. Da habe ich die Zahlen nicht mehr im Kopf.

Die entsprechenden Behauptungen sind nachweisbar falsch:

  • Denn im Rahmen der auch mit Herrn Welker ab 2018 durchgeführten Bespre­ chungs- bzw. Verhandlungsterminen gibt es maßgeblich zwei Beauftragungen; vor allem die Tribünen mit einem Volumen in Höhe von 5.362.074,06 Euro.
  • Die Schlussrechnung für die Tribünen beläuft sich – unter Berücksichtigung von schriftlich beauftragten Zusatzaufträgen – auf einen Betrag in  Höhe  von 5.644.566,63 Euro, sodass sich unmittelbar  erschließt,  dass keinesfalls  ein Betrag in Höhe von 7.000.000,- Euro alleine für die Tribüne abgerechnet wurde.
  • Es wurde nicht mitgeteilt, weshalb die Schlussrechnungen nicht nachvollziehbar sein sollen.
  • Aus den erteilten Aufträgen sowie aus den Schlussrechnungen, aber auch den bereits geprüften Rechnungen ergibt sich, dass nur erbrachte Leistungen abge­ rechnet worden sind und dass zu keinem Zeitpunkt Leistungen jenseits der Beauf­ tragung abgerechnet wurden. Vielmehr entspricht das Leistungsvolumen den Be­ auftragungen.
  • Wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Saarländische Tariftreuegesetz liegt Korrespondenz vor, woraus sich ergibt, dass kein Verstoß hiergegen durch die Peter Gross Bau gegeben ist. Hinzu kommt, dass seitens der über den Sach­ verhalt informierten Stadt Saarbrücken keinerlei Ansprüche reklamiert wurden.

Fazit: Den Vorgang hat Herr Welker frei erfunden.

3.

In der Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 24.10.2020 ist mit Blick auf die außerordentliche Aufsichtsratssitzung der GIU vom 23.10.2020 und die Ausfüh­ rungen von Herrn Welker anlässlich dieser Sitzung unter anderem Folgendes ausgeführt:

Des Weiteren ist der Aufsichtsrat informiert worden, dass durch einen über eine Presseberichterstattung öffentlich gewordenen OLG-Beschluss (Aktenzeichen

1 Verg 1/ 19) kein Schaden für die GIU entstanden ist, noch droht ein Schaden.

Und:

Martin Welker konnte nochmals anhand von Unterlagen darlegen, dass er keine

„Doppelrolle“ in dem Vergabeverfahren inne hatte und er nur für die GIU beratend tätig gewesen se, was von der Vergabekammer auch nicht gerügt wurde.

Demgegenüber ist Folgendes festzuhalten:

  • Das Saarländische Oberlandesgericht hat in dem Beschluss  vom  20.11.2019  in dem Verfahren mit dem Az. 1 Verg 1/19 (3 VK 05/2016) ausgeführt:

Die Rüge, die Mitwirkung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgeg­ nerin an dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren habe gegen § 16 Abs. 1 VgV a.F. verstoßen () erachtet der Senat ebenfalls als begründet.

Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um die GIU und beim erwähnten Verfah­ rensbevollmächtigten um Herrn Welker.

Mithin ist es ohne Relevanz, was die Vergabekammer nicht gerügt haben soll. Denn nach der obergerichtlichen Entscheidung steht die sog. Doppelrolle in dem Verfah­ ren fest. Ob der Aufsichtsrat durch die Darlegungen von Herrn Welker bewusst über den Sachverhalt und die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Schäden bei der GIU hatte getäuscht werden sollen, kann (fast) dahinstehen.

  • Soweit in der Pressemitteilung ausgeführt wird, dass kein Schaden entstanden sei und auch nicht entstehen werde, ist dies ebenfalls sachlich falsch.  Denn im  Tenor der Entscheidung des Saarländische Oberlandesgericht vom 20.11.2019  wird  in dem Verfahren mit dem Az. 1 Verg 1/19 (3 VK 05/2016) ausgeführt:

Die Antragsgegnerin hat die für die Amtshandlungen der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen sowie der Antragstellerin zur zweckentspre­ chenden Rechtsverfolgung vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen zu erstatten.

Und:

Die Antragsgegnerin hat ferner die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde zum Az. 1 Verg 1/1 7 einschließ/ich der außergerichtlichen Kas­ ten der Antragstellerin in diesem Verfahren zu tragen.

Und:

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens der sofortigen Be­ schwerde einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in diesem Verfahren zu tragen.

Demzufolge liegen umfangreiche Kostenentscheidungen zum Nachteil der GIU – verursacht durch die „Doppelrolle“ von Herrn Welker – vor. Alleine an Verfahrens­ kosten musste die GIU einen Betrag in Höhe von rd. 38.000,- Euro an Peter Gross Bau bzw. die Bietergemeinschaft erstatten. Hinzu kommen Schadensersatzansprü­ che wegen sog. Kalkulationskosten in Höhe von 61.541,- Euro,  welche  Gegen­ stand einer Klage sein werden.

Fazit: Herr Welker hat die Tatsachen stark verfälscht bzw. frei erfunden.

4.

Die wenigen Beispiele zeigen deutlich, dass es – aus welchen Gründen auch immer – ein Anliegen von Herrn Welker zu sein scheint, in erheblichem Umfang  sowie in gravierender  Art und Weise unwahre Tatsachenbehauptungen in Richtung der  Firma Peter  Gross Bau  zu erheben. Wegen der Falschbehauptungen wurden und werden rechtliche  Schritte  ge­ gen Herrn Welker eingeleitet.

Alle Dokumente zum Faktencheck können unter http://ludwigspark.gross-bau. de

eingesehen werden.

Wie man vorgenanntes Verhalten „stressresistent und durchsetzungsfähig“ bezeichnen kann, macht uns fassungslos.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem laufenden. St. Ingbert, 29.10.2020

Philipp Gross

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