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EU bekämpft gebietsfremde Arten in der Tier- und Pflanzenwelt – Auch bei der „zweiten Listung“ können Bürger wieder mitreden

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Die Europäische Union hat zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Verordnung erlassen, in der sie erstmals 37 Tier- und Pflanzenarten auflistet, die sich in Europa auf Kosten heimischer Arten ausbreiten. Die bundesländerübergreifend abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der gelisteten Tier- und Pflanzenarten wurden unter Beachtung der EU-Empfehlungen in Managementmaßnahmenblättern zusammengefasst. Nun wird diese erste Liste um acht Tier- und Pflanzenarten erweitert, vier Maßnahmenblätter werden angepasst. Ziel ist es, diese so genannten „invasiven“ Arten deutlich zu reduzieren oder deren weitere Verbreitung einzuschränken. Einige neue Beispiele aus der erweiterten und überarbeiteten Liste für eingewanderte gebietsfremde Tierarten sind der Marderhund (Nyctereutes procyonoides), der Bisam (Ondatra zibethicus) und die Nilgans (Alopochen aegyptiaca). Bei den Pflanzen sind es bspw. das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum).

Bevor die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der gelisteten Tier- und Pflanzenarten umgesetzt werden können, werden die erarbeiteten Managementmaßnahmen der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgestellt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhält jeder interessierte Bürger die Möglichkeit, sich frühzeitig über das konkrete Vorgehen zu informieren und an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen. Die Maßnahmenblätter inklusive der entsprechenden Hintergrundinformationen zu den Inhalten der EU-Verordnung finden Sie online:
www.anhoerungsportal.de.

Für Stellungnahmen sollte vorzugsweise das Anhörungsportal im Internet genutzt werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, 66578 Landsweiler-Reden, eingesehen werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen (auch zur Niederschrift) abzugeben. Die Anhörungsfrist endet am 19. November 2018.

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