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Europa- und Justizminister Peter Strobel zur Sondersitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates in Berlin

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Am Donnerstag (05.03.2020) trat der EU-Ausschuss des Bundesrates zu einer politischen Sondersitzung für einen Austausch mit Justizkommissar Didier Reynders zum Thema Rechtsstaatlichkeit zusammen. Im Anschluss trafen sich die Europaminister der Länder mit dem britischen Botschafter Sir Sebastian Wood um sich über die künftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich auszutauschen.

„Heute haben wir uns im Kreise der Europaminister mit zwei entscheidenden Zukunftsthemen für Europa und die Bundesländer befasst: Dies sind einerseits ganz grundlegend das Thema Rechtsstaatlichkeit und andererseits die Frage, wie wir die Beziehungen zu unseren Freunden jenseits des Ärmelkanals in gute, geregelte Bahnen lenken können“, erklärte Minister Peter Strobel mit Blick auf die Sitzung.

Und ergänzte: „Nur, wenn wir die Garantie haben, dass geltendes Recht auch im Streitfall sicher zur Anwendung kommt, hat unsere Gemeinschaft eine Zukunft. Allen Mitgliedsstaaten muss klar sein, dass rechtsstaatliche Verfahren keine Verhandlungsmasse sind und nicht zur Disposition stehen dürfen. Hierfür bedarf es ohne Wenn und Aber einer unabhängigen Justiz. Wir sind in der EU nicht nur ein Club, in dem man Wirtschaftspolitik macht, sondern wir sind eine Wertegemeinschaft.“ Daher sei es begrüßenswert, dass die neue Kommission ab diesem Jahr einen jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit veröffentlichen werde. Diese Idee habe die Landesregierung im Rahmen ihrer saarländischen Europapolitik von Anfang an unterstützt, so Strobel.

„Neben unserem unmittelbaren Nachbar Frankreich ist das Vereinigte Königreich unser wichtigster Handelspartner. Es ist entscheidend für beide Seiten, dass auch nach der Übergangsphase für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft klare, vorhersehbare Regeln gelten. Es bedarf eines garantierten Level-Playing-Fields, wenn wir auch in Zukunft auf möglichst niedrigschwelliger Ebene miteinander wirtschaftlich zusammenarbeiten wollen“, so der Minister und fügte an: „Wie auch schon in der quälend langen Phase der Verhandlungen vor dem Brexit ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass Europa sich nicht durch die Regierung Johnson auseinanderdividieren lässt. Großtuerische Drohungen mit einem Austritt ohne Folgeabkommen können nicht beeindrucken. Das Vereinigte Königreich hat mindestens ein ebenso großes Interesse an einer geregelten Partnerschaft wie die Länder der Europäischen Union.“ 

Hintergrund:

Rechtsstaatlichkeit in Europa

Bereits die letzte EU-Kommission hatte unter VP Frans Timmermans ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ein der EU vorgelegt, welches die in den EU-Verträgen festgeschriebenen Grundwerte besser schützen soll. Anlass sind insbesondere die Bedenken über justizpolitische Vorstöße in Polen und Ungarn auf die die Europäische Union mit dem sog. Art. 7 Verfahren reagiert hat. Diese können bis hin zur Suspendierung des Stimmrechts eines Mitgliedstaates im Rat der Europäischen Union führen. Allerdings soll im Rahmen dieser Agenda auch die Umsetzung von EU-Recht besser kontrolliert werden und auch schneller mit Vertragsverletzungsverfahren reagiert werden.

Die von der Leyen Kommission setzt diese Agenda nun fort und kündigt in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 einen jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU an. Mittels dieses Peer-Review Prozesses soll bereits auf präventiver Ebene auf politische Entwicklungen zulasten der Rechtsstaatlichkeit reagiert werden. Der Bericht wird im dritten Quartal 2020 erwartet.

Brexit:

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase binnen derer die EU und Großbritannien ein Abkommen über die zukünftigen Beziehungen aushandeln wollen.

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