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Fairer-Lohn-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode rechtssicher umsetzen

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Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Ministerrates, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Bezahlung nach Tarifstandards vorzuschreiben.  Das Fairer-Lohn-Gesetz soll verhindern, dass der Wettbewerb um öffentliche Ausschreibungen zu Lasten der Beschäftigten geht. Es werden aber auch diejenigen Unternehmen vor Dumping-Wettbewerbern und missbräuchlichen Geschäftsmodellen mit Subunternehmerketten geschützt, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen wollen. „Das sollte eigentlich auch im Interesse der Arbeitgeberverbände sein, um die eigenen redlichen Mitgliedsunternehmen zu schützen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Während im Saarland 2011 noch 42 % aller Betriebe tarifgebunden waren, sind es aktuell nur noch 24 %. „Dieser dramatische Rückgang der Tarifbindung hat zu einem Anwachsen des Niedriglohnsektor geführt. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung jetzt ihre Möglichkeiten nutzt, um zumindest bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Arbeitgeber zu verpflichten, Tarifstandards einzuhalten. Damit wird die Gestaltungshoheit des Staates genutzt, um Anreize für mehr Tarifverträge zu schaffen“, sagt Caspar.

„Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, das Fairer-Lohn-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen und umzusetzen. Damit wird endlich die entsprechende Vereinbarung aus dem saarländischen Koalitionsvertrag von Mai 2017 rechtssicher verwirklicht“, so Caspar abschließend.

Quelle: Arbeitskammer des Saarlandes

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