StartWirtschaftFördermaßname zum barrierefreien Wohnen wird verlängert

Fördermaßname zum barrierefreien Wohnen wird verlängert

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„Seit nunmehr fünf Jahren fördert die saarländische Landesregierung bauliche Anpassungen für Personen, die durch ihr Alter, eine Gehbehinderung oder eine Pflegebedürftigkeit auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Bislang wurden bereits über 2.500 Anträge gestellt, mehr als 8 Mio. Euro wurden bewilligt. Ich freue mich sehr, dass wir die Fördermaßnahme auch über das Jahr 2022 hinaus verlängern können. Wir ermöglichen damit den betroffenen Menschen weiterhin in den eigenen vier Wänden und ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu leben“, betont Sozialministerin Monika Bachmann

Hintergrund

Im April 2017 legte das MSGFF gemeinsam mit dem MIBS das „Landesprogramm für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren“ auf. Förderfähig sind Maßnahmen für ältere Menschen sowie Menschen mit Gehbehinderung oder einem Pflegegrad im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung. Es können auch Maßnahmen in der Zweitwohnung eines Zweifamilienhauses gefördert werden, wenn diese von förderberechtigten Personen, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu den Eigentümern stehen, bewohnt wird. Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig in Relation zur Größe des Haushalts.

Quelle: Gesundheitsministerium

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