StartThemenFSV Zwickau verzichtet auf Einspruch: Urteil des DFB Sportgerichts akzeptiert

FSV Zwickau verzichtet auf Einspruch: Urteil des DFB Sportgerichts akzeptiert

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Am 23. April 2023 fand das Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen statt. Das Spiel wurde jedoch beim Stand von 1:1 abgebrochen und das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat es nun mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet. Das Urteil wurde dem FSV Zwickau am Dienstag zugestellt.

Die Einspruchsfrist von 24 Stunden wurde vom FSV Zwickau nicht in Anspruch genommen und das Urteil des Sportgerichts wurde akzeptiert. Dies zeigt, dass der Verein bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und die Entscheidung des DFB Sportgerichts zu akzeptieren.

Das DFB Sportgericht wird jedoch über mögliche Sanktionen gegen den FSV Zwickau wegen des Vorfalls, der zum Spielabbruch geführt hat, erst später entscheiden. Die Entscheidung wird aufgrund einer Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss getroffen werden.

Insgesamt ist es erfreulich zu sehen, dass der FSV Zwickau bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und das Urteil des DFB Sportgerichts zu akzeptieren. Dies zeigt auch eine gewisse Reife und Professionalität des Vereins. Es bleibt abzuwarten, welche Sanktionen das DFB Sportgericht gegen den FSV Zwickau verhängen wird.

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