StartWirtschaftGross reagiert auf Pressemeldung der Stadt Saarbrücken

Gross reagiert auf Pressemeldung der Stadt Saarbrücken

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In einer Presserklärung wendet sich der Geschäftsführer der Peter Gross Bau Holding GmbH gegen die Darstellungen, welche die Landeshauptstadt gestern in einer Pressenachricht im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung der GIU veröffentlicht hatte. Gross sieht die Fakten unzutreffend dargestellt und den zugrunde liegenden Sachverhalt in wesentlichen Teilen verzerrt.

Deshalb möchte er die Behauptungen wie folgt klarstellen:

1.

Seit rund einem Jahr hat die Firma Peter Groß die Baustelle „Ludwigsparkstadion“ abgeschlossen. Errichtet wurden ein sog. Funktionsgebäude sowie die Tribünen. Trotz zum Teil erheblicher Widrigkeiten und extern verursachter Probleme wurden alle Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß erbracht. Stadionbesucher können sich hiervon selbst überzeugen. Bei einem nunmehr behaupteten Bauvolumen von ca. 46 Mio Euro beträgt der auf die Firma Peter Groß entfallende Teil lediglich rd. 9 Mio Euro.

2.

Obwohl die Arbeiten der Firma Peter Groß seit etwa einem Jahr abgeschlossen sind und seit Februar bzw. Mai 2020 prüffähige Schlussrechnungen vorliegen, konnte auf Anschreiben und Mahnungen seitens des Unternehmens keinerlei Reaktion durch die Stadt Saarbrücken verzeichnet werden. Es liegt eine besondere Art der Kommunikationsverweigerung vor, für welche die Gründe bislang weder ersichtlich noch sonst bekannt sind. Deshalb war das Unternehmen im August gezwungen, eine Anwaltskanzlei mit der Sache zu befassen. Aber auch deren Anschreiben mit Fristsetzung wurde nicht beantwortet. Angesichts dieser Situation entschloss man sich schließlich, die Misere öffentlich zu machen.

Hervorzuheben ist, dass nach Übersendung der Schlussrechnungen bislang keinerlei Mängel oder sonstige Defizite geltend gemacht wurden. Erstmals erfolgt dies nunmehr im insofern ungewöhnlichen Rahmen der Pressemitteilung vom 24.10.2020. Sonstige Korrespondenz in dem hierfür vorgesehenen Verfahren wurde seitens der Stadt Saarbrücken – oder der GIU oder anderer Beteiligter – indessen nicht geführt.

3.

Zu den einzelnen, insofern auch nur undeutlich umrissenen Behauptungen ist Folgendes auszuführen:

a)

Die Firma Peter Groß hat zu keinem Zeitpunkt mehr abgerechnet als beauftragt. DieBehauptung, es seien rd. zwei Mio Euros zuviel abgerechnet, ist daher nachweisbar falsch. Hinzu kommt, dass auf der Basis der Schlussrechnungen lediglich noch ein

Betrag in Höhe von rd. 850.000.- Euros eingefordert wird. Alle davor liegenden Zahlungen, die bereits erbracht worden sind, basieren auf geprüften Rechnungen mit entsprechenden Nachweisen.

b)

Im Rahmen des Bauprojektes „Ludwigsparkstadion“ hat die Firma Peter Groß stets darauf geachtet, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die im Rahmen von Werkverträgen ihre Bauleistungen zu erbringen hatten. Dass insbesondere die gesetzlichen Kontroll- und Überwachungspflichten eingehalten wurden, ist mit den entsprechenden Nachweisen dokumentiert; auch im Rahmen einer Korrespondenz mit der Stadt Saarbrücken. Mithin ist der nur undeutlich behauptete Verstoß gegen das Tariftreuegesetz nicht gegeben.

c)

Die Behauptung, es sei qualitativ minderwertiger Beton verbaut worden, ist ebenfalls unrichtig. Zutreffend ist alleine, dass es in einigen Bereichen zu unerwünschten Verfärbungen gekommen ist. Diese Verfärbungen können aber durch sog. Betonkosmetik beseitigt werden. Möglich wäre es auch, unter den Vertragspartnern einen Minderungsbetrag zu vereinbaren. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Saarbrücken seit Anfang des Jahres einen Minderungsbetrag in Höhe von 57.000.- Euros zurückbehält; wodurch angesichts eines Bauvolumens von rd. neun Mio Euros die eigentliche Dimension des vermeintlichen, nunmehr jedoch „aufgeblasenen“ Problems sichtbar wird.

d)

Soweit es um aktuell wieder aufgefundene Baumaterialen der Firma Peter Groß geht, ist festzuhalten, dass dieses Material seitens der Stadt Saarbrücken trotz des Wissens um die Eigentumslage in der Vergangenheit verschenkt werden sollte. Entsprechende Korrespondenz liegt vor. Auf dieser Grundlage erfolgte sodann eine Rechnungsstellung.

Da das Material jedoch aufgefunden werden konnte, dürfte sich diese Petitesse in tatsächlicher Hinsicht erledigen. Im Übrigen dokumentiert der Vorgang lediglich die seitens der Stadt Saarbrücken scheinbar bevorzugte „Kultur“ des Umgangs mit Bauunternehmen und Handwerkern.

e)

Die Interpretation des Beschlusses des Saarländischen Oberlandesgerichts mit dem Az. 1 Verg 1/19 erscheint einseitig. Sie widerspricht zudem dem Wortlaut der ansonsten öffentlich zugänglichen Entscheidung. Seitens des Gerichts wurde betreffend Hr. RA Welker eine Interessenkollision festgestellt mit den sich hieraus ergebenden weiteren Konsequenzen. Vor allem sind nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Unabhängig, dass bereits durch die Verschiebung der Baumaßnahme materielle Schäden entstanden sein dürften, sind seitens der damals ebenfalls beteiligten Firma Peter Groß (Kalkulations-) Schäden von rd. 60.000.- Euros entstanden, die im Klageweg geltend gemacht werden (müssen). Ein Betrag in Höhe von rd. 38.000.- Euros ist im August 2020 bereits für die Verfahrenskosten wegen des verlorenen Verfahrens vor dem Saarländischen Oberlandesgericht von der GIU an die Firma Peter Groß erstattet worden.

f)

Zu keinem Zeitpunkt hat die Firma Peter Groß die Baustelle „Ludwigsparkstadion“ blockiert oder gar sabotiert. Abgesehen davon, dass noch nicht einmal bekannt ist, ob und welche Unternehmen/Handwerker wegen nicht gezahlter Rechnungen ihre Arbeiten eingestellt haben sollen, ist darauf hinzuweisen, dass das per Mail übermittelte Schreiben der notwendigen Information und Solidarisierung diente.

Dass man jetzt seitens der Stadt Saarbrücken die Problematik bisher unbezahlter, jedoch berechtigter Rechnungen gesehen hat, ist aus der Pressemitteilung vom 24.10.2020 unmittelbar ersichtlich. Mehr als bedauerlich ist es, dass erst auf öffentlichen Druck hin die Zahlungen erfolgen.

4.

Die Firma Peter Groß bedauert es abschließend, dass es der Landeshauptstadt Saarbrücken aktuell nicht zu gelingen scheint, in dem hierfür vorgesehenen rechtlichen Rahmen und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verfahrens über die gestellten Schlussrechnungen inhaltlich gehaltvoll zu entscheiden. Nicht nachvollziehbar ist, wenn auf eingehende Klagen schlicht gewartet wird, anstatt die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu suchen. Gleiches gilt für den sachlich unerklärlichen Befund, dass seit rund einem halben Jahr noch immer auf Korrespondenz der Stadt Saarbrücken gewartet werden muss.

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