StartPolitikGrünen-Gutachten: Meyer-Wahl durch Landtag verfassungswidrig

Grünen-Gutachten: Meyer-Wahl durch Landtag verfassungswidrig

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Tressel: Direktorin der Landesmedienanstalt durch Medienrat wählen lassen


Die Wahl der Direktorin oder des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) durch den Landtag verstößt eklatant gegen das Gebot der Staatsferne und damit gegen die Rundfunkfreiheit. Dies geht aus einem Gutachten von Universitätsprofessor Dieter Dörr im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Somit war die Wahl der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur LMS-Direktorin verfassungswidrig. Der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel fordert CDU und SPD auf, die Direktorin oder den Direktor vom gesellschaftlich-pluralistisch zusammengesetzten Medienrat wählen zu lassen und dazu das Saar-Mediengesetz verfassungskonform zu ändern.


„Das Rechtsgutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Wahl der Direktorin der Landesmedienanstalt durch den Landtag, also durch ausschließlich staatliche Vertreter, verstößt eklatant gegen das Gebot der Staatsferne und damit gegen die Rundfunkfreiheit aus dem Grundgesetz. Das Gebot der Staatsferne schließt es demnach aus, dass der Staat bei der Auswahl der Direktorin oder des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland maßgeblichen Einfluss besitzt. Die Wahl von Ruth Meyer zur LMS-Direktorin war klar verfassungsgwidrig“ sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Die Landesregierung müsse jetzt handeln und zügig das saarländische Mediengesetz verfassungskonform novellieren. Tressel: „Die Direktorin oder der Direktor sollte künftig vom Medienrat gewählt werden, wie dies auch in Rheinland-Pfalz üblich ist. Der Medienrat als Hauptorgan der Landesmedienanstalt ist bereits heute gesellschaftlich-pluralistisch zusammengesetzt und spiegelt damit eine große Vielfalt aus der Zivilgesellschaft wider. Die Wahl von Ruth Meyer als aktive CDU-Politikerin zur LMS-Direktorin belegt eindrücklich, dass die Wahl durch den Landtag hinsichtlich der Staatsferne nicht nur formaljuristisch bedenklich ist, sondern auch ein reales Problem ist.“

Das Gutachten kann hier eingesehen werden:

https://www.saarnews.com/wp-content/uploads/2020/11/Kurzgutachten-endg-.docx

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