StartPolitikJochen Flackus: Mitglieder-Kauf ist Grundfrage der Demokratie

Jochen Flackus: Mitglieder-Kauf ist Grundfrage der Demokratie

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„Bei der jahrelangen Praxis des Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze geht es um die Grundfrage der Demokratie. Es kann nicht sein, dass die Bestechung von Wählerinnen und Wählern zu Recht strafbar ist, die Bestechung von Mitgliedern aber nicht“, erklärt Jochen Flackus, der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Saarländischen Landtag. „Wenn die Parteien gegen die Praxis des Mitglieder-Kaufs nicht vorgehen, haben normale Parteimitglieder keine Chance, ein Mandat zu erhalten. Bundestagsabgeordnete beispielsweise erhalten in vier Jahren 1,8 Millionen Euro Steuergelder an Diäten, als Personal- und Bürokosten-Zuschüsse. Wenn diese Mittel in erster Linie dazu verwendet werden, ‚Patenschaften‘ für Mitglieder zu übernehmen und Mitarbeiter zu beschäftigen, mit dem Ziel, die Wieder-Austellung des Mandatsträgers zu sichern, dann kann man von einem demokratischen Wettbewerb nicht mehr sprechen. In einer Partei wie DIE LINKE, wo in echten Härtefällen der Mitgliedsbeitrag jederzeit durch Vorstands-Beschluss erlassen werden kann, ist eine solche persönliche ‚Patenschaft‘ eines Abgeordneten auch weder erklärbar noch sozial.

Über die Feststellung des Bundesgeschäftsführers der Partei DIE LINKE, die Mitgliederversammlung in Neunkirchen am Sonntag sei offenbar satzungsgemäß verlaufen und Fehler bei der Mitgliederliste seien im Vorfeld der Versammlung geklärt und korrigiert worden, kann man nur den Kopf schütteln. Noch am 19. April hatte derselbe Bundesgeschäftsführer in einem Brief an den Landesvorstand festgestellt, dass Stichproben in der saarländischen Mitgliederliste in mehreren Fällen Fehler und Verstöße gegen die Parteisatzung ergeben haben. Wenn bei ein paar Stichproben bereits erhebliche Zweifelsfälle und Fehler zu Tage kommen, sollte die Bundespartei eigentlich von selbst auf die Idee kommen, dass eine generelle Überprüfung der Mitgliederdatei nötig ist.

Tatsache ist: Stimmberechtigte Mitglieder wurden zur Wahl zugelassen, obwohl sie vom Landesvorstand keine Einladung erhalten haben, was zur Frage führt, was mit den Mitgliedern ist, die ebenfalls nicht eingeladen wurden und daher nicht erschienen sind, weil sie gar nicht wussten, dass sie stimmberechtigt gewesen wären. Zudem gibt es Beschwerden, dass Mitglieder, die nach eigenen Angaben stimmberechtigt waren, nicht zugelassen wurden. Das wäre zumindest zu überprüfen.“

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