StartRegionalLandkreis St. WendelL 319 – Straßensanierung in der Ortsdurchfahrt Oberthal

L 319 – Straßensanierung in der Ortsdurchfahrt Oberthal

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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Oberthal werden am Montag, den 4. März 2024, mit der gemeinschaftlichen Sanierung der L 319 in der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis St. Wendel) beginnen. Auf einer Länge von etwa einem Kilometer finden in der Schlossstraße zwischen der Einmündung zur L 134 und dem Ortsausgang umfangreiche Straßenbauarbeiten statt. Während die Gemeinde Oberthal die Gehwege saniert und Leitungen in der Ortsdurchfahrt neu verlegt, wird der LfS die Fahrbahn mit Rinnenband instand setzen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Foto: LVGL/ LfS

Da die Arbeiten Vollsperrungen erfordern, wird die Maßnahme in sechs Bauabschnitte („BA“) unterteilt, sodass die Zufahrten zu den Seitenstraßen gewährleistet sind:

·         BA 1: Einmündung L 134 / „Hauptstraße“ bis Mitte der Einmündung „Lindener Straße“

·         BA 2: Mitte der Einmündung „Lindener Straße“ bis Mitte der Einmündung „Brühlstraße“

·         BA 3: Mitte der Einmündung „Brühlstraße“ bis Mitte der Einmündung „Im Schachen“

·         BA 4: Mitte der Einmündung „Im Schachen“ bis Mitte der Einmündung „Poststraße“

·         BA 5: Mitte der Einmündung „Poststraße“ bis Mitte der Einmündung „Höhenring“

·         BA 6: Mitte der Einmündung „Höhenring“ bis Ortsende

Die Bauzeit für den im März beginnenden ersten Bauabschnitt wird unter der Voraussetzung einer geeigneten Witterung voraussichtlich zwei Monate betragen. Über die danach folgenden Bauabschnitte wird der LfS jeweils gesondert informieren.

Der Verkehr zwischen Oberthal und Güdesweiler wird während der Maßnahme in beide Richtungen über die L 134, die B 41 und die L 320 umgeleitet. Eine Durchfahrt von Schwerlastverkehren durch die Ortsmitte ist während der Maßnahme nicht möglich, die beschriebenen Umleitungen sind zu beachten.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Über mögliche Fahrplanänderungen, Verlegungen von Haltestellen oder die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.

Eventuell erforderliche Abstimmungen im Baustellenbereich während der Arbeiten (etwa Müllentsorgung, Zufahrten o.ä.) sind mit der örtlichen Bauleitung zu treffen. Hierzu werden die Anlieger vor Baubeginn gesondert per Handzettel in den Briefkästen informiert.

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Quelle: LfS

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