StartPanoramaLandeshauptstadt erlaubt weiterhin Freilaufen von Hunden auf der „Vogelinsel“

Landeshauptstadt erlaubt weiterhin Freilaufen von Hunden auf der „Vogelinsel“

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken erlaubt Hundehaltern auch weiterhin, ihre Hunde auf der sogenannten „Vogelinsel“ ohne Leine laufen zu lassen. Die Halbinsel am Staden liegt in der Nähe des Ruderclubs „Undine“. Paragraf 2 Absatz 6 der Saarbrücker Grünanlagensatzung, wonach Hunde in den städtischen Grünanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen sind, gilt hier bereits seit vergangenem März nicht mehr. Die Verwaltung hat auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen entschieden, dass die Auslaufflächen auch in diesem Jahr bestehen bleiben.

Die Stadtverwaltung hat am Zugangsbereich eine entsprechende Beschilderung der Auslaufläche angebracht. Da die Vogelinsel an drei Seiten von Wasser umgeben ist, wird der Bereich nicht zusätzlich eingezäunt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Einrichten einer Auslauffläche Hundehalter nicht von ihrer Verpflichtung befreit, auf andere Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen. Laut Saarbrücker Polizeiverordnung (§15) müssen Hundehalter dafür sorgen, dass durch ihre Tiere niemand gefährdet wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden. Zudem sind von Hunden verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Stadtverwaltung plädiert für gegenseitige Rücksichtnahme und wird auch weiterhin Kontrollen durchführen.

Hintergrund

Saarbrücken ist üppig mit umgebenden Waldflächen versorgt. Hier nimmt die Stadt bundesweit eine Spitzenposition ein, denn 47 Prozent der gesamten Stadtfläche sind Wald. Er ist von nahezu allen Wohnbebauungen maximal zwei Kilometer entfernt. Im Stadtwald können Hunde frei laufen – das Waldgesetz lässt das ausdrücklich zu. Weitere Möglichkeiten, den Hund frei laufen zu lassen, gibt es unter anderem: ab dem Ende der Mettlacher Straße in Richtung Völklingen und Im Almet. In den Grünanlagen und auf den Siedlungs- und Verkehrsflächen der Landeshauptstadt besteht hingegen grundsätzlich Anleinpflicht. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint bleiben. 

Es ist immer zu beachten, dass Hunde nicht ohne Aufsicht herumlaufen dürfen. Auch im Wald muss sichergestellt sein, dass Hunde stets im Einflussbereich ihres Führers bleiben und dessen Befehle hören. Auch Hunde, die keine wirksame Tollwutimpfung haben, müssen angeleint bleiben.

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