StartPolitikLandesregierung hat Eckdaten für den Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen

Landesregierung hat Eckdaten für den Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen

WERBUNG

https://www.cgi-immobilien.eu/
<"a href=https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
https://www.cgi-immobilien.eu/

Wenige Tage nach der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt wegen Corona hat die Landesregierung am Sonntag (21.06.2020) in ihrer Klausur die Eckdaten für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Damit setzt sie ihren eingeschlagenen Weg zur Sicherung der Zukunftschancen des Landes fort.
 
Dazu sagte Ministerpräsident Tobias Hans: „Mit dem Doppelhaushalt sichern wir wichtige Zukunftsprojekte für unser Land. Wir stellen die Weichen für eine gute Entwicklung – trotz der Pandemie – und halten an unserem zukunftsorientierten Kurs fest, auch wenn die Rahmenbedingungen ungünstig sind. Mit kühlem Kopf und vorausschauender Planung wird uns dies gelingen.“Dazu gehören insbesondere die Investitionsoffensive Saar, die Stärkung des Saarlands als Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandort, die Tarifreform im ÖPNV, das Sicherheitspaket Saar, gute Bildung an den saarländischen Schulen und die schrittweise Elternbeitragsentlastung an den Kindertagesstätten.

Mit dem Eckdatenbeschluss ermöglicht die Landesregierung zudem die Finanzierung der notwendigen ökologischen Maßnahmen im Saarforst. In dem für den Bauhaushalt vorgesehenen Budget will die Landesregierung ein Zeichen für die energetische Gebäudesanierung und auch die Stärkung des Bauunterhalts setzen, um die Lebensdauer bestehender Gebäude zu verlängern. In verschiedenen Aufgabenbereichen werden außerdem die Weichen dafür gestellt, dass wachsende oder neue Aufgaben im notwendigen Umfang personalisiert werden können. Dazu zählen etwa die Stärkung der Hochbau- und der Straßenbauverwaltung sowie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Reform der Grundsteuer oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, mit dem die Verwaltungen bundesweit den bürgerfreundlichen digitalen Zugang zu den staatlichen und kommunalen Dienstleistungsangeboten ermöglichen wollen.

„Der Doppelhaushalt gießt das Jahrzehnt der Investitionen in ansehnliche Zahlen. Wir treffen Vorsorge für die Auswirkungen der Corona-Krise und verstärken unsere aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir bringen Industrie und Innovation noch stärker zusammen und investieren in Zukunft: Etwa mit dem Messe- und Kongresszentrum als Leitinvestition nicht nur für die Landeshauptstadt, einem neuen Innovation Campus oder dem Masterplan Industrieflächen II mit 65 Mio. Euro. Nie zuvor in der Geschichte des Saarlandes wurde so viel in den ÖPNV und moderne Mobilität investiert, wie wir uns vorgenommen haben. Die Tarifreform wird Bus und Bahn einfacher und günstiger machen und wir gehen an Projekte wie Streckenreaktivierungen und Ausbau und Instandsetzung von Schiene, Radwegen und guten Straßen ran.“Von besonderer Bedeutung sind auch in den Jahren 2021 und 2022 die finanziellen Folgen der Pandemie für den Landeshaushalt. Das dafür mit dem Nachtragshaushalt eingerichtete „Sondervermögen Pandemie“ bildet die entsprechenden Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahmen ab. Hierzu zählen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz und -vorsorge, zur Stabilisierung der Saarwirtschaft sowie zur Stärkung der Krisenfestigkeit des Landes bei einer etwaigen Verstärkung des Pandemiegeschehens auch im Zeitraum des Doppelhaushalts. „Wir verknüpfen den Doppelhaushalt eng mit dem Nachtragshaushalt. So können wir sowohl die notwendigen pandemiebedingten Ausgaben gewährleisten als auch Impulse zur Zukunftssicherung geben. Das alles ist aber nur möglich, weil wir in der Vergangenheit unseren Konsolidierungskurs konsequent fortgeführt haben und wie ein vorsichtiger Kaufmann gearbeitet haben“, so Finanzminister Peter Strobel.

Krankenhausfonds, Digitalisierung der Landesverwaltung, der Kommunen und auch der Schulen, Gigabitausbau, moderne Mobilität und die verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze prägen die Ausgaben des „Sondervermögens Pandmie“ mit einem Volumen von voraussichtlich rund 425 Mio. Euro[1] in 2021 und rund 390 Mio. Euro in 2022. Durch eine haushaltsgesetzliche Ergänzung im Nachtragshaushalt 2020 wird außerdem die überjährige Verfügbarkeit von den für 2020 vorgesehenen Mitteln des Sondervermögens ermöglicht, die unter Umständen nicht mehr im laufenden Jahr zahlungswirksam werden. 

Für die finanzielle Unterstützung und Absicherung der saarländischen Kommunen in der Krise stellt die Landesregierung auch in den Jahren 2021 und 2022 erhebliche Finanzmittel bereit.„Wir stellen den saarländischen Kommunen rund 116 Mio. Euro in 2021 und 184 Mio. Euro für 2022 außerhalb des regulären kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung, um den KFA zu stabilisieren, Steuerausfälle teilweise auszugleichen und die hohen KdU mitzufinanzieren. Damit können die Kommunen den Saarlandpakt wie geplant umsetzen sowie ihren Konsolidierungskurs fortführen und zugleich die notwendigen Zukunftsinvestitionen tätigen“, erklärte Peter Strobel. Die entsprechenden Ansätze für die Kommunen sollen, soweit sie dem konjunkturbedingten Ausgleich dienen, im Kernhaushalt abgebildet werden und, soweit sie pandemiebedingt sind, aus dem „Sondervermögen Pandemie“ finanziert werden.Die absehbar auch in den Jahren 2021 und 2022 immer noch erheblichen pandemiebedingten Haushaltsbelastungen begründen aus Sicht der Landesregierung auch für die beiden kommenden Jahre die Feststellung einer Ausnahmesituation gemäß dem saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetz.

Aufgrund des andauernden massiven Einbruchs der Steuereinnahmen sowie der pandemiebedingten Mehrausgaben wird im Gesamthaushalt eine Nettoneuverschuldung unausweichlich sein Um dennoch die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes zu beachten, muss das Land allerdings nach Bereinigung um die Pandemiefolgen und bereinigt auch um konjunkturelle Effekte die vorgegebene Schuldentilgung von jahresdurchschnittlich 80 Mio. Euro einhalten. Auch diese Vorgabe beachtet die Landesregierung mit ihrem Eckdatenbeschluss. Danach beläuft sich die Nettokreditaufnahme im „Sondervermögen Pandemie“ im Jahr 2021 auf rund 426 Mio. Euro und im Jahr 2022 auf rund 389 Mio. Euro. Die im Kernhaushalt abgebildete konjunkturbedingte Neuverschuldung beträgt im Jahr 2021 rund 85 Mio. Euro sowie rund 62 Mio. Euro im Jahr 2022. 

Zugleich ermöglicht aber die nach dem Sanierungshilfengesetz des Bundes erforderliche und auch geplante Nettoschuldentilgung von 80 Mio. Euro im Jahr 2021 die vollständige Tilgung der Schulden des Sondervermögens Zukunftsinitiative II. Sie reduziert im Übrigen die konjunkturbedingte Neuverschuldung im Kernhaushalt. In der Summe von Kernhaushalt, „Sondervermögen Pandemie“ und Sondervermögen Zukunftsinitiative II beträgt die Nettokreditaufnahme des Landes rund 431 Mio. Euro im Jahr 2021 und rund 371 Mio. Euro im Jahr 2022. Die Finanzierung der im Doppelhaushalt vorgesehenen Maßnahmen auch unter den aktuell äußerst angespannten finanziellen Rahmenbedingungen macht zwingend die Auflösung von Rücklagen erforderlich, die in den vergangenen Jahren als Vorsorge gerade für Krisenzeiten aufgebaut oder geplant wurden. Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Landesregierung erntet die Früchte der vergangenen Jahre. Durch unsere vorausschauende und umsichtige Haushaltspolitik ist es nun möglich, in der aktuellen Lage flexibel zu agieren. Unser Ziel ist es, stärker aus der Krise zu kommen als wir reingegangen sind. Hierfür haben wir heute die Weichen gestellt. Wir schaffen die notwenigen Voraussetzungen dafür, dass die Investitionen in unsere Infrastruktur ob im Straßenbau, Hochbau, im Öffentlichen Personennahverkehr und im Gigabitausbau sowie der sonstigen digitalen Infrastruktur zügig vorangetrieben werden können.“Dies betrifft insbesondere die Konjunkturausgleichsrücklage 2019 und die Zinsausgleichsrücklage, an die erstmals im laufenden Haushaltsjahr Mittel plangemäß zugeführt werden sollte. Die aktuelle Lage und die heute absehbare Entwicklung am Kreditmarkt lassen erwarten, dass die Zinsentwicklung in den nächsten beiden Jahren keine besondere Vorsorge bei den Zinsausgaben erforderlich macht.„Wir folgen dem ökonomisch vernünftigen Grundsatz: Wir sparen der Krise nicht hinterher.

In Zeiten der Krise macht es keinen Sinn, sinkende Steuereinnahmen durch Ausgabenkürzungen zu kompensieren. Gerade jetzt wird der starke, handlungsfähige Staat gebraucht. Jetzt gilt es im Bund wie in den Ländern, die Voraussetzungen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung zu schaffen“, gab Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger zu bedenken.Finanzminister Peter Strobel weist darauf hin: „Schulden, die wir jetzt machen, sind zwar Investitionen in die Zukunft, sie müssen jedoch auch zurückgezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir in den nächsten Jahren Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung ergreifen und auch weiterhin mit Augenmaß arbeiten.“Auf der Grundlage des Eckdatenbeschlusses der Landesregierung wird das Ministerium für Finanzen und Europa in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Fachressorts die Feinabstimmung zum Doppelhaushalt vornehmen. Im August will die Landesregierung den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt beschließen, den Finanzminister Peter Strobel dann am 7. Oktober in den Landtag einbringen wird. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts ist für den 8./9. Dezember geplant. 

[1] Hinweis zu den Zahlen: Sie sind nur vorläufig. Die Beträge können sich noch bis zum finalen Regierungsentwurf ändern.
- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com