StartThemenLSU: "Angehörige sexueller Minderheiten dürfen nie wieder Opfer sein!"

LSU: „Angehörige sexueller Minderheiten dürfen nie wieder Opfer sein!“

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Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus

LSU für gesondertes Gedenken im Bundestag 2022

Wir erinnern an diesem 27. Januar an die Millionen Menschen, die der Vernichtungsmaschinerie der Nationalsozialisten zum Opfer fielen und verneigen uns in Trauer und ehrendem Gedenken.

Dazu Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU: „Als direkte Lehre aus der Geschichte schrieb sich die junge Bundesrepublik ins Stammbuch, das kein Mensch wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. 1994 wurden auch Behinderungen in den Grundrechtskatalog aufgenommen. Die LSU setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, auch das Merkmal der sexuellen Identität endlich in den Artikel 3 des Grundgesetzes mit aufzunehmen. Wir sehen darin ein klares und längst überfälliges Zeichen, dass auch Angehörige sexueller Minderheiten nie wieder Opfer sein dürfen. Zudem sollte dieser Gruppe endlich auch im Rahmen der Feierstunde des Deutschen Bundestages im Jahr 2022 gesondert gedacht werden.“ 

Der LSU geht es dabei vor allem um die älteren, oftmals hochbetagten, noch lebenden Opfer der NS-Zeit. Alexander Vogt legt den Verantwortlichen ans Herz: „Ich persönlich lege meine Hoffnung auf das Jahr 2022. Dann jährt sich zum 150. Mal das Inkrafttreten des ehemaligen Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte. Allen Menschen, die unter diesem Paragraphen – und besonders seit seiner Verschärfung unter den Nationalsozialisten – leiden mussten, und allen, denen als Angehörige einer sexuellen Minderheit in diesen Jahren großes Unrecht geschehen ist,  ist das Parlament eine Antwort durch bewusstes Erinnern schuldig.

Bereits am ersten Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 1996 sprach der damalige Bundespräsident Roman Herzog sowohl von den jüdischen Opfern der NS-Barbarei, als auch von lange nicht öffentlich anerkannten anderen Opfergruppen, wie den Sinti und Roma, Behinderten und Homosexuellen. Aber erst 2013 ehrte in Weimar auf Initiative der damaligen thüringischen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht erstmals ein Bundesland die homosexuellen Opfer des Nazi-Regimes mit einem Staatsakt. Gedenkstunden wurden auch bereits in einigen Landtagen begangen, darunter Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg. Auch hier setzt sich die LSU auf der Ebene ihrer Landesverbände für Gedenkveranstaltungen ein, die erstmals auch sexuelle Minderheiten in den Fokus der Erinnerung rücken.

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