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Minister Jost und Rehlinger machen sich für einkaufsfreien Heiligabend stark – Ladenöffnungsgesetz soll geändert werden

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In der Diskussion um den verkaufsoffenen Sonntag an Heiligabend appellieren Verbraucherschutzminister Reinhold Jost und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger an Unternehmen und Geschäftsinhaber im Saarland, die Ladentüren an Heiligabend generell geschlossen zu halten. „Zwar ist nach unserem Ladenöffnungsgesetz ein befristeter Verkauf von Lebens- und Genussmittel erlaubt, ich plädiere aber im Sinne der Arbeitnehmer dafür, keinen Gebrauch davon zu machen“, so Jost. „Ich halte es für zumutbar, die letzten Geschenke bereits am Vortag zu besorgen und bin sicher, dass auch ohne Last-Minute-Einkauf ein schönes Weihnachtsfest möglich ist. Der ein oder andere wird womöglich sogar dankbar sein, dass er in diesem Jahr den Heiligabend ganz ohne Shopping-Erlebnis und völlig stressfrei beginnen kann.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger betont: „Heiligabend hat etwas Besonderes, und der Sonntag ist auch etwas Besonderes. Es erschließt sich mir nicht, warum positive Merkmale sich gegenseitig aufheben sollen, wenn sie zufällig aufeinandertreffen. Ich bin sehr dafür, diese seltsame und arbeitnehmerfeindliche Regelung aus dem saarländischen Ladenöffnungsgesetz zu streichen. Es gibt für Beschäftigte im Handel auch ein Recht auf Ruhe und Abschalten.“
Minister Jost, im Saarland auch für den Arbeitsschutz zuständig, kündigte an, die Sonderregelung, die eine Sonntagsöffnung an Heiligabend ermöglicht, abschaffen
zu wollen und das Ladenöffnungsgesetz entsprechend anzupassen. Im Jahr 2023 fällt der Heiligabend wieder auf einen Sonntag.
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