StartPolitikMucker: Leistungsanspruch an Gymnasien unter G9 erhalten

Mucker: Leistungsanspruch an Gymnasien unter G9 erhalten

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Die FDP Saar fordert, dass der Leistungsanspruch und das Leistungsniveau an den Gymnasien im Saarland auch unter G9 erhalten bleiben. Sie argumentiert, dass die Einführung von G9 die Möglichkeit bietet, die Standards an den saarländischen Schulen zu erhöhen, aber dies nicht nur durch Entlastung der Stundenpläne, sondern auch durch zusätzliche Förderung erreicht werden sollte. Die FDP fordert daher, dass das Sitzenbleiben auch nach der 5. Klasse erhalten bleibt, damit Schüler gefördert und gefordert werden können.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP, Marcel Mucker, betont, dass ohne Fordern keine echte Förderung stattfinden kann. Er sieht in der derzeitigen Regelung, dass es keine verbindliche Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4 gibt, ein Problem. Dadurch kann jeder Schüler auf das Gymnasium gehen und ohne das Sitzenbleiben nach Klasse 5 kommt jeder automatisch in die Klasse 6 des Gymnasiums. Das führt laut Mucker dazu, dass Schüler, deren Bildungsprognose eher für einen anderen Schulabschluss geeignet wäre, in Klasse 5 und 6 überfordert werden und stärkere Schüler aufhalten. Er betont zudem, dass die Lehrer durch extrem volle und heterogene Klassen 5 und 6 am Gymnasium überlastet werden.

Im Gegensatz dazu sieht die FDP Saar die 4 vorgesehenen Wochenstunden ab Klasse 8, in denen Schulen ihren Schwerpunkt bilden können, als positiv an.

Mucker: Bildungsministerium hat bei Kostenfolgeabschätzung zu G9 versagt

Durch die Entscheidung der Landesregierung, G9 an saarländischen Gymnasien wiedereinzuführen, entstehen den Kreisen als Schulträger erhebliche Kosten. Da das Land durch die Gesetzesänderung jedoch die erheblichen Mehrkosten verursacht, muss es diese nach dem Konnexitätsgesetz ausgleichen. Die Kostenfolgeabschätzung liegt bis jetzt nicht vor.

„Die Landesregierung spielt hier auf Kosten der Kommunen auf Zeit. Die Planungen für die Wiedereinführung von G9 laufen seit fast einem Jahr. Die Kostenfolgeabschätzung der Einführung von G9 für die Kommunen müsste längst vorliegen. 

Die Kosten für jeden zusätzlichen Unterrichtsraum liegen bei durchschnittlich 500.000 €. Das Bildungsministerium betont im aktuellen Gesetzesentwurf, dass die Zügigkeit der Klassen an den Schulstandorten unverändert bleiben soll. 

Die Errechnung des Investitionsbedarfes ist entsprechend einfach: Die Zügigkeit des entsprechenden Schulstandortes wird für eine weitere Klassenstufe benötigt. Davon muss lediglich ein etwaiger aktueller Raumüberschuss abgezogen werden. Das Land hätte diese Rechnung in Abstimmung mit den Schulträgern in den letzten 10 Monaten längst durchführen können und einen konkreten Gesetzesentwurf zur Umsetzung von G9 erstellen können. Hier hat das Bildungsministerium versagt“, so FDP-Generalsekretär Marcel Mucker.

„Bildungsministerin Streicher-Clivot erwartet zudem von den Schulen in Klasse 8-10 eine Profilbildung. Diesen richtigen Ansatz konterkariert sie, indem sie den Schulen die dazu notwendigen Funktionsräume nimmt. So ist ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt, der Raum für Labore und Experimente erfordert, nicht umsetzbar, da nach dem Entwurf des Ministeriums die Funktionsräume mit Priorität für den zusätzlichen Raumbedarf durch die Einführung des G9-Modells genutzt werden müssen“, so Mucker weiter.

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