StartWirtschaftNeues Bildungsfreistellungsgesetz im Saarland in Kraft

Neues Bildungsfreistellungsgesetz im Saarland in Kraft

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Am 9. Mai 2024 trat das neue Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft, nachdem es am Vortag im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wurde. Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, jährlich bis zu fünf Arbeitstage für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, ohne dass dafür Urlaubstage verwendet werden müssen.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke erklärte, dass das überarbeitete Gesetz darauf abzielt, die Weiterbildungsbeteiligung im Saarland zu erhöhen. „Mit verbesserten Rahmenbedingungen wollen wir es den saarländischen Beschäftigten ermöglichen, ihr Potential voll auszuschöpfen. Das Gesetz trägt zur Fachkräftesicherung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts“, sagte Barke.

Die Bildungsfreistellung kann für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen, politischen Weiterbildung oder für die Qualifizierung im Ehrenamt genutzt werden. Auch Prüfungstage, die im Rahmen von Weiterbildungen anfallen, können geltend gemacht werden. Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht bereits nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.

Für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Diese Betriebe müssen keine speziellen Formanforderungen für die Entscheidung zur Gewährung der Bildungsfreistellung erfüllen. Arbeitgeber in diesen Betrieben können zudem Freistellungsanfragen ablehnen, falls bereits mehr als ein Drittel der Belegschaft in dem laufenden Kalenderjahr Bildungsfreistellung in Anspruch genommen hat.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ) zum neuen Bildungsfreistellungsgesetz finden sich auf der offiziellen Website des Saarlandes unter: www.saarland.de/bildungsfreistellung.

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