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Plenarsitzung des Bundesrates

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Ministerpräsident Hans spricht zu Aachener Vertrag – Antrittsrede des neuen Bundesratspräsidenten – Umfangreiche Debatte zu Klimapaket – Verbesserungen für Paketboten beschlossen – Länder machen Weg frei für Reform der Hebammenausbildung und beschließen Grundsteuerreform

– Breite Mehrheit für Saarland-Vorstoß zum Upskirting – Saarland-Initiativen gegen antisemitische Straftaten vorgestellt und Forderung zu Verbesserungen im ÖPNV beschlossen.

Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin stellte der neue Bundesratspräsident und Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke, die Vorhaben seiner Präsidentschaft vor. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Mauerfalls und der Wiedervereinigung verwies der Bundesratspräsident auf die Erfolge des wiedervereinigten Deutschlands sowie die aktuellen Herausforderungen. Gerade mit Blick auf die geglückte Wiedervereinigung betonte Woidke dabei die Notwendigkeit des Zusammenhalts in der Gesellschaft und das gemeinsame Eintreten gegen Spaltung und Ausgrenzung. 

Die Plenarsitzung der Länderkammer war zugleich die erste Sitzung des neuen Chefs der Staatskanzlei und Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund, Staatssekretär Henrik Eitel, der zum 30. Oktober 2019 die Nachfolge von Jürgen Lennartz angetreten hat. 

Die Tagesordnung enthielt zahlreiche bedeutende Punkte.  

So verabschiedete der Bundesrat den Aachener Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration. 

Ministerpräsident Tobias Hans stellte in seiner Rede auf die Bedeutung des Vertrages und die besondere Rolle der Länder dabei ab: „Der Aachener Vertrag ist ein weiterer Meilenstein in der deutsch-französischen Freundschaft. Mit der Erneuerung und Bekräftigung dieser Freundschaft bilden Deutschland und Frankreich das Fundament für die Zukunft eines starken und geeinten Europas. Den Ländern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, wenn es darum geht, diesen historischen Vertrag für jeden Einzelnen auch spürbar zu einem nachhaltigen Erfolg zu machen. Dabei sind mir aus saarländischer Sicht insbesondere Bereiche wie die Fortentwicklung der grenzüberschreitenden Mobilität, die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, sowie die Stärkung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung und Ausbildung wichtig. Aber gerade auch bei Zukunftsthemen wie künstlicher Intelligenz und der Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen ist die Rolle der Länder für ein erfolgreiches Gelingen von entscheidender Bedeutung. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich kann dabei auch als Blaupause für andere Grenzregionen dienen.“

Auf Initiative des Saarlandes fassten die Länder daraufhin eine entsprechende Entschließung, in welcher die besondere Rolle der Länder und deren umfassende Einbindung in die Umsetzungsprojekte betont werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, der erste Teil des umfassenden Klimaschutzpakets. Die Länder nahmen zu dem Gesetzentwurf, mit dem Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern möchte, umfangreich Stellung. Flankiert wird das Bundes-Klimaschutzgesetz dabei von zahlreichen weiteren Maßnahmen wie unter anderem der Änderung der Pendlerpauschale, der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Bahntickets, sowie der CO2-Bepreisung. Auch hierzu nahmen die Länder Stellung. 

Ministerpräsident Hans: „Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist ein wichtiger, richtiger und überfälliger Schritt, damit Deutschland seine Klimaschutzziele einhalten kann. Die Länder tragen bereits mit einer Vielzahl von eigenen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bei und unterstützen den Bund bei seinen Bemühungen. Klimaschutz ist eine übergreifende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Dieses Miteinander muss sich auch in einer angemessenen finanziellen Lastenverteilung zwischen den Beteiligten wiederfinden. Daher kann und darf es nicht sein, dass das Klimaschutzprogramm des Bundes die Länder und Kommunen einerseits überobligatorisch belastet, und Einnahmen aus dem Programm ausschließlich beim Bund verbleiben sollen. Dieses Ungleichgewicht muss in den anstehenden Gesprächen zwischen Bund und Ländern aufgelöst werden.“

Mit dem heute beschlossenen Paketboten-Schutz-Gesetz sollen die Arbeitsbedingungen in der Kurier- und Paketbranche verbessert werden. „Die Paketbotinnen und Paketboten leisten gerade auch im ländlichen Raum einen erheblichen Beitrag zu täglichen Lebensqualität. Es ist daher unsere Pflicht, hier die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern“, so Ministerpräsident Hans.

Mit den Stimmen des Saarlandes beschlossen die Länder zudem die Reform der Hebammenausbildung, infolge derer die Ausbildung künftig im Rahmen eines dualen Studiums absolviert werden wird. 

Ministerpräsident Hans: „Das akademische Studium in der Hebammenausbildung ist wichtig, um auch zukünftig junge Menschen für den Hebammenberuf zu begeistern. Die Anforderungen im Gesundheitswesen und an den Hebammenberuf sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Das muss sich in der Ausbildung, im Sinne der Betreuungsqualität von Frauen und Kindern, widerspiegeln.“

Durch ihre Zustimmung zur Grundsteuerreform machten die Länder den Weg frei für die Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ab dem Jahr 2025. Ministerpräsident Hans: „Der heutige Beschluss schafft vor allem Planungssicherheit für unsere Kommunen.

Mit großer Mehrheit folgten die Länder zudem einem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs, den das Saarland zusammen mit weiteren Ländern eingebracht hatte. Hierdurch soll eine Strafbarkeitslücke beim Phänomen des sogenannten Upskirting geschlossen werden. Beim Upskirting wird Personen absichtlich und zumeist heimlich unter die Bekleidung fotografiert oder gefilmt, um Bildaufnahmen des Intimbereichs herzustellen zu können. Die betroffenen Personen können sich häufig nicht oder nur unzureichend wehren und werden somit zum Objekt persönlicher Bedürfnisbefriedigung degradiert.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Gesetzentwurf dem Bund eine konkrete Vorlage zur Schließung dieser nicht hinzunehmenden Strafbarkeitslücke liefern. Derartigen Phänomenen mit erheblichen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Opfer muss der Rechtsstaat konsequent begegnen. Auch die Regierungsfraktionen im saarländischen Landtag haben unseren Gesetzentwurf frühzeitig unterstützt, wofür ich mich herzlich bedanken möchte.“

Das Saarland ist zudem Mitantragsteller eines neu vorgestellten Gesetzentwurfs zur Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs sollen antisemitische Beweggründe und Ziele als strafschärfende Tatmotivationen ins Gesetz aufgenommen werden und bei der Strafzumessung besondere Berücksichtigung finden. Nach Einschätzung von Ministerpräsident Tobias Hans ein konsequenter und notwendiger Schritt:

„Antisemitismus betrifft uns alle, denn er richtet sich nicht nur gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern gegen unsere gesamte freiheitlich demokratische Gesellschaft. Antisemitisch motivierte Taten sind eine Manifestation von Intoleranz, die sich gegen die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in einer zivilisierten Gesellschaft und gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert richten. Das mussten wir alle unlängst beim rechtsextremen Terror in Halle (Saale) schmerzvoll erfahren. Unser demokratischer Rechtsstaat muss hier ein Zeichen gegen Hass und Diskriminierung setzen“, so Hans.

Hans weiter: „Nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Elmau im Oktober ein entschlossenes Vorgehen gegen antisemitische Bestrebungen beschlossen haben, hoffe ich, dass die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundesrat und Bundestag dazu führen werden, dass dem besonderen Unrechtsgehalt solcher Taten spürbare Sanktionierungen folgen“. 

Ein weiterer Antrag, den das Saarland als Mitantragsteller unterstützt hat, fand breite Unterstützung der Länder. Er zielt darauf ab, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erheblich zu erweitern. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere Anreize für einen Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel notwendig. Aus Sicht des Saarlandes bedarf es dafür eines flächendeckenden, leistungsfähigen, bezahlbaren und nutzerorientierten ÖPNV. Der Bund soll hierfür die notwendigen Regionalisierungsmittel erhöhen.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 29. November 2019 statt.

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