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Reformierter Zugang zum Polizeidienst:

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LSU fordert auch Beschäftigungshindernisse für Menschen mit HIV zu beseitigen!

Der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) begrüßt die seit Anfang des Jahres bestehende Öffnung des Polizeidienstes für Trans und intergeschlechtliche Personen. Hintergrund ist das Inkrafttreten der reformierten Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) zum 1. Januar 2021. Nach den bisherigen Bestimmungen blieb trans- und intergeschlechtlichen Personen der Zugang zu einer Laufbahn im Polizeidienst verwehrt. Bei der PDV 300 handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift über die ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit. Polizeidienstvorschriften beinhalten bundesweit gültige und schriftlich niedergelegte verbindliche Regelungen für den Polizeidienst. Gemäß der PDV 300 wurden beide Personenkreise bislang aufgrund der Festlegung bestimmter körperlicher Voraussetzungen (z. B. stabiler Hormonhaushalt, mindestens ein funktionierender Hoden) als Bewerber für den Polizeidienst ausgeschlossen und galten damit per se als „dienstuntauglich“. Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der LSU befürwortet die Neuregelung: „Als LSU freuen wir uns, dass damit Beschäftigungshindernisse für die Betroffenen endlich beseitigt wurden. Für die gesellschaftliche Entwicklung ist es ebenfalls ein wichtiges Zeichen, wenn künftig Trans und Inter Personen bei der Polizei sichtbarer werden und sich das Polizeipersonal diverser aufstellt. Zudem begrüßen wir, dass durch die Verwendung genderneutraler Formulierungen in der Neufassung der Dienstvorschrift auch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird.“

Matthias Block-Löwer, Mitglied im Bundesvorstand der LSU, Polizeibeamter und von 2015 bis 2020 Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) bei der Frankfurter Polizei ergänzt: „Im Bereich der Polizei wollen wir als LSU noch weitere Dinge benennen, die wir verändern wollen. Dazu zählt die Beseitigung von nach wie vor bestehenden Beschäftigungshindernissen für Menschen mit HIV bei der Polizei. Ein Thema das auch auf die Tagesordnung der IMK, der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder gehört.“ 

Im Juni 2019 hatte sich zum Beispiel die Große Koalition im Saarländischen Landtag im Rahmen eines gemeinsam im Landesparlament eingebrachten Antrags für die Beseitigung von Beschäftigungshindernissen bei der Landespolizei ausgesprochen und die Landesregierung entsprechend aufgefordert das Thema gemeinsam mit weiteren Länderkollegen der Innenressorts bundesweit anzugehen. Die Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz hatte im Juli des gleichen Jahres mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (VG Hannover 13. Kammer, Urteil vom 18.07.2019, 13 A 2059/17) klargestellt, dass eine HIV-Infektion einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Polizei nicht grundsätzlich und in jedem Fall entgegensteht. Nach heutigem medizinischen Erkenntnisstand müsse bei einer HIV-Infektion nicht mehr mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen (Merkmal 1.1.1 PDV 300) gerechnet werden, zumal wenn sie medikamentös eingestellt sei. Auch das Merkmal 2.1.3 der PDV 300 beziehe sich nicht auf HIV-Infektionen. Nach heutigem Stand der Medizin sei eine HIV-Infektion eine chronisch verlaufende Erkrankung, die bis auf die Einnahme von Medikamenten mit lediglich geringen Einschränkungen verbunden sei. Auch der wehrmedizinische Beirat der Bundeswehr hat in seinem Votum vom 18. Januar 2017 entschieden, dass eine therapierte HIV-Infektion keine Einschränkungen für Berufssoldaten mit sich bringe. 

Verteidigungsministerin Annegeret Kramp-Karrenbauer hatte zudem zum Weltaidstag am 1. Dezember 2020 die Deklaration der Deutschen Aidshilfe für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben unterzeichnet und damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Diskriminierung in der Bundeswehr keinen Platz hat. Block-Löwer resümiert: „Auch für den Soldatenberuf ist eine  HIV-Infektion heutzutage kein Hinderungsgrund mehr. Soldatinnen und Soldaten, die unter wirksamer hochaktiver antiretroviraler Therapie stehen, über ausreichende Immunkompetenz verfügen und keine Krankheitszeichen aufweisen, können regulär eingestellt werden, ihren Dienst in der Bundeswehr verlängern oder Berufssoldat beziehungsweise Berufssoldatin bei der Bundeswehr werden. Auch bei der Polizei muss dies zur Selbstverständlichkeit werden.“

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