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Saarländischer Flüchtlingsrat fordert Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten im Lager Lebach

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Daueraufenthalt im Lager Lebach sofort beenden

Keine Unterbringung von Geflüchteten im Containerdorf Ensdorf

Das Containerdorf in Ensdorf ist eine Dependance des Lagers Lebach. Das saarländische Innenministerium begründete die Entscheidung, Geflüchtete in Containern unterzubringen, mit der Überlastung des Lagers Lebach.

„Für die desolate Situation im Lager Lebach ist ausschließlich das saarländische Innenministerium verantwortlich“, erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. „Das Lager Lebach wird seit vielen Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete zweckentfremdet. Das ist an sich schon ein politischer Skandal. Zusätzlich dient die dadurch entstandene hohe Belegung wiederum als Rechtfertigung für die Unterbringung von Geflüchteten in Containern.“

In Zahlen: Im Sommer 2021 lebten von insgesamt 949 Geflüchteten 461 länger als ein Jahr im Lager Lebach. Das ist eine Quote von rund 50 Prozent. Um die aktuellen Aufenthaltszeiten zu erfahren, hat der Saarländische Flüchtlingsrat eine Anfrage unter Bezugnahme auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) ans saarländische Innenministerium gestellt. So möchten wir u.a. wissen, wie lange die Aufenthaltszeiten im Lager Lebach zurzeit sind und ob die Landesregierung eine Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen beabsichtigt, die bereits länger als ein Jahr im Flüchtlingslager Lebach leben müssen.

„Der Saarländische Flüchtlingsrat lehnt eine Unterbringung von Geflüchteten im Ensdorfer Containerdorf genauso ab wie die nicht zu rechtfertigenden hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach“, so Elke Klein abschließend. „Hier wie dort gibt es weder Privatsphäre noch die Möglichkeit der sozialen Teilhabe. Eine Politik, die sich an Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, ist weder mit dem Ensdorfer Containerdorf noch einem Daueraufenthalt im Lager Lebach vereinbar.“

Zum Hintergrund: Der Saarländische Flüchtlingsrat hat wiederholt die Unterbringung von Geflüchteten in Kleincontainern und die teilweise extrem hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach kritisiert. In seiner Anfrage bezieht sich unser Verein auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Der freie Zugang zu Dokumenten und Akten von Ministerien und Verwaltungen ist ein Bürgerrecht und stärkt die Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip bei behördlichen Vorgängen.

Quelle: Saarländischer Flüchtlingsrat 

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