StartPanoramaSaarländisches Wohnraumförderungsgesetz: Ein wichtiger Schritt zur Lösung der Wohnungsproblematik

Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz: Ein wichtiger Schritt zur Lösung der Wohnungsproblematik

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Saarbrücken – [23.01.2024] – Innenminister Reinhold Jost stellte kürzlich bei der Landespressekonferenz den ersten Entwurf eines saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes vor. Dieser Schritt markiert eine wesentliche Initiative, um die spezifischen Herausforderungen des saarländischen Wohnungsmarktes anzugehen, der sich durch eine hohe Eigentumsquote bei gleichzeitiger Knappheit an sozialem Mietwohnraum und einem Überhang an alten Wohnungen im Vergleich zu Neubauten auszeichnet.

Jost betonte die Notwendigkeit einer angepassten Gesetzgebung, um den besonderen Bedingungen im Saarland gerecht zu werden, insbesondere angesichts des erhöhten Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfs, der sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt. In einem ersten Schritt wurden bereits die Förderrichtlinien im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung überarbeitet, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Die Resonanz auf diese Maßnahme, ersichtlich an den zahlreichen Anfragen bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB), unterstreicht die Bedeutung dieses Themas.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die landesspezifischen Anforderungen an die Wohnraumförderung adäquat zu berücksichtigen. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören der Abbau veralteter Regelungen, deren Ersatz durch moderne Vorgaben, sowie die konkrete Formulierung von Zielen und Fördergegenständen. Der Entwurf lässt Raum für die weitere Ausgestaltung der Förderbestimmungen durch die zuständige Landesbehörde und stärkt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Stellen, wie der saarländischen Förderbank.

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, Unterstützung zu bieten. Die Förderung soll sich künftig nicht nur auf den Mietwohnungsbereich beschränken, sondern auch Wohngemeinschaften, besondere Wohnformen und Einpersonenhaushalte im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums einschließen. Studierende und Menschen mit Pflegegrad werden ausdrücklich als Zielgruppen benannt, um ihnen den Bezug preiswerten Wohnraums zu ermöglichen und die Wohnkosten tragbar zu halten. Flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Förderprogramme und den Einzelfall sollen zudem die Bedürfnisse hilfsbedürftiger Personen, wie Wohnungslosen, adressieren.

Das Gesetz sieht auch eine Anhebung und Vereinfachung der Einkommensgrenzen vor und soll insgesamt übersichtlicher und unbürokratischer sein als das bisherige Bundesrecht.

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