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Umtausch der Führerscheine

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Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht!

Die Stadt Dillingen informiert:

Dillingen/Saar. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b Vorderseite Kartenführerschein) müssen ersetzt werden.

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und zwischen dem 01.01.53 und dem 31.12.58 geboren sein, muss Ihr Führerschein bis zum 19.01.2022 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. 

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr                                      Umtauschplicht bis

Vor 1953                                             19. Januar 2033

1953 bis 1958                                    19. Januar 2022

1958 bis 1964                                    19. Januar 2023

1965 bis 1970                                    19. Januar 2024

1971 oder später                             19. Januar 2025

Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsdatum (Feld 4a Vorderseite).

Ausstellungsdatum                       Umtauschplicht bis

1999 bis 2001                                    19. Januar 2026               

2002 bis 2004                                    19. Januar 2027

2005 bis 2007                                    19. Januar 2028

2008                                                     19. Januar 2029

2009                                                     19. Januar 2030

2010                                                     19. Januar 2031

2011                                                     19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013                        19. Januar 2033

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen: 

– ein aktuelles biometrisches Passfoto

– den aktuellen Führerschein

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres aktuellen Führerscheines nicht in der Stadt Dillingen/Saar wohnhaft gewesen sein, wird zwingend eine Führerscheinkarteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde benötigt.

Die Abschrift per E-Mail an fuehrerscheinstelle@dillingen-saar.de oder per Fax an 06831-709303. (dpd)

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