StartRegionalverband SaarbrückenSulzbach/SaarVideoüberwachung an Containerplätzen: Stadt Sulzbach beteiligt sich am Modellprojekt des Landes

Videoüberwachung an Containerplätzen: Stadt Sulzbach beteiligt sich am Modellprojekt des Landes

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Sulzbach/Saar. Die Stadt Sulzbach plant, sich aktiv am vom Land angestoßenen Modellprojekt zur Videoüberwachung von Containerstellplätzen zu beteiligen. Ziel ist es, künftig illegale Müllablagerungen an Sammelplätzen wirksamer zu unterbinden.

Bereits im Juli 2024 hatte der Landtag des Saarlandes beschlossen, die Landesregierung mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Videoüberwachung an Wertstoffinseln zu beauftragen. Im Anschluss sollten einzelne Pilotprojekte in Kommunen umgesetzt werden.

Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der Stadtrat Sulzbach am 23. Juli 2024 die Teilnahme der Stadt am Modellprojekt beschlossen. Die Stadtverwaltung bewarb sich daraufhin beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV). Im November 2024 teilte das Ministerium mit, dass sich das förmliche Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG)noch verzögern werde, da interne und externe Anhörungen vorgesehen seien.

Am 08. Mai 2025 erhielt die Stadt schließlich die Bitte um eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Demnach soll das SAWG um den § 42a ergänzt werden, der es den Ortspolizeibehörden ermöglicht, Containerstellplätze videoüberwachen zu dürfen. Bisher fehlte eine klare rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung entsprechender Bilddaten – insbesondere aus Datenschutzgründen.

Die vorgesehene Regelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Während dieser Zeit sollen Wirkung und Effektivität der Maßnahme evaluiert werden. Nur bei eindeutigem Mehrwert soll die Regelung dauerhaft ins Gesetz übernommen werden.

Die Stadtverwaltung Sulzbach hat den Entwurf sorgfältig geprüft und in einem internen Vermerk mögliche praktische Herausforderungen bei der Umsetzung aufgeführt. Die finale Stellungnahme soll auf dieser Grundlage bis zum 04. Juni 2025 an das Ministerium übermittelt werden.

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