StartWirtschaftZählerablesung im Saarland: Iqony und FVS starten Jahreskampagne

Zählerablesung im Saarland: Iqony und FVS starten Jahreskampagne

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Zählerablesung erfolgt in Camphausen, Dillingen, Fraulautern, Großrosseln, Hostenbach, Lebach, Lisdorf, Quierschied, Roden, Saarlouis, Schaffhausen, Wadgassen und Wallerfangen

Wenn in den kalten Monaten die Heizungen laufen, beginnt für die Energieversorger die heiße Phase: Iqony Energies, ehemals STEAG New Energies, und der Fernwärme-Verbund Saar (FVS) schicken ihre Ableseteams durch das Saarland. Von November bis Dezember werden in zahlreichen Städten und Gemeinden die Zählerstände für die Jahresabrechnung erfasst.

Zählerablesung mit Ausweis und ohne Störung

Die Teams von Iqony und FVS werden in Ortschaften wie Camphausen und Lebach, aber auch in Saarlouis und weiteren Gemeinden unterwegs sein. Die Ablesungen finden in der Zeit von 8 bis 19 Uhr statt. Um Betrugsversuche zu vermeiden, sind die Ableser mit Dienstausweisen ausgestattet und Kundinnen und Kunden werden gebeten, im Zweifelsfall nach diesen zu fragen.

Digitale Revolution: Fernablesung per Funk

In der modernen Welt der Energieversorgung können viele Zähler bereits fernausgelesen werden. Die Technologie, die per Funk arbeitet, erspart den Kundinnen und Kunden den direkten Kontakt mit den Servicekräften – und umgekehrt. Wo diese Technik zum Einsatz kommt, müssen sich die Verbraucher nicht wundern, wenn kein Ableser vor der Tür steht, die Jahresrechnung aber dennoch den neuen Zählerstand ausweist.

Selbst ist der Kunde

Als Alternative zur persönlichen Ablesung bietet Iqony auch die Möglichkeit, die Zählerstände selbst zu übermitteln. Ob telefonisch, per Fax oder über das Online-Kundenportal – die Konsumenten haben die Wahl, ihren Verbrauch eigenständig zu melden.

Deadline für Daten: 12. Januar 2024

Für die korrekte Erstellung der Jahresabrechnungen müssen alle Zählerdaten bis zum 12. Januar 2024 bei Iqony oder FVS eingegangen sein. Sollten bis dahin keine aktuellen Daten vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt. Diese Vorgehensweise ist in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) festgelegt.

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