StartPanoramaAnmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2019/2020 an den Grundschulen der Landeshauptstadt

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2019/2020 an den Grundschulen der Landeshauptstadt

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Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder in der Landeshauptstadt Saarbrücken müssen diese bis Freitag, 16. November, bei der zuständigen Grundschule anmelden. Wer sein Kind bei einer anderen Schule anmelden möchte, muss dazu einen Antrag bei der zuständigen Schule stellen und sich bei der gewünschten Schule anmelden. Sondertermine gelten für die Anmeldung an den Ganztagsgrundschulen Rastpfuhl, Füllengarten, Dellengarten, Kirchberg, Scheidt, Brebach-Fechingen (Wiedheckschule) und der Grundschule Rußhütte.

 

Informationen zum Anmeldeverfahren

Für das Schuljahr 2019/2020 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2012 und dem 1. Juli 2013 geboren sind. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen die Kinder bei der Anmeldung mitbringen. Das gilt auch für den Fall, dass Eltern die Einschulung ihrer Kinder zurückstellen lassen wollen.

Die zuständigen Grundschulen schreiben die Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich an und teilen ihnen den Anmeldetermin mit. Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2018 in Saarbrücken zugezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich bei der zuständigen Schule melden.

Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Impfpass sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen. Sie können ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.

 

Sondertermine für mehrere Grundschulen
Anmeldetermine der Gebundenen Ganztagsgrundschule Rastpfuhl werden von Montag bis Freitag, 26. bis 30. November, täglich von 10.30 bis 12.30 Uhr. Am Dienstag, 27. November, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Kinder zwischen 14 und 18 Uhr anzumelden. Eine Infoveranstaltung findet am 6. November, um 18 Uhr, im Musiksaal der Gebundenen Ganztagsgrundschule Rastpfuhl statt.

Anmeldungen an der Ganztagsgrundschule Brebach-Fechingen (Wiedheckschule) für Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, sind am Montag, 19. November, 11 bis 13 Uhr, Dienstag, 20. November, 8 bis 10 Uhr, Mittwoch, 21. November, 16 bis 18 Uhr, und Freitag, 23. November, 12 bis 14 Uhr, möglich. Interessierte Eltern sind zudem zu einem Informationsabend am Mittwoch, 14. November, 18 Uhr, in die Grundschule eingeladen.

Die Gebundene Ganztagsgrundschule Füllengarten nimmt Anmeldungen von Kindern, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, von Montag bis Mittwoch, 19. bis 21. November, jeweils von 11 bis 13 Uhr entgegen.

Anmeldungen an der Gebundenen Ganztagsgrundschule Scheidt für Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, sind am Dienstag und Donnerstag, 20. und 22. November, jeweils von 15.15 bis 16.30 Uhr, sowie am Mittwoch, 28. November, 8.30 bis 10 Uhr, möglich.

Die Anmeldung an der Gebundenen Ganztagsgrundschule Kirchberg aller schulpflichtigen Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, findet von Montag bis Mittwoch, 19. bis 21. November, jeweils von 9 bis 12 Uhr, statt. Außerdem ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter +49 681 42090möglich.

Für die Gebundene Ganztagsgrundschule Dellengarten können schulpflichtige Kinder, die außerhalb des Schulbezirkes wohnen, noch am Montag, 5. November, und Montag, 12. November, jeweils von 8 bis 11 Uhr, angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte können schulpflichtige Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, an der Grundschule Rußhütte (Maria Montessori Grundschule) von Dienstag bis Donnerstag, 13. bis 15. November, jeweils von 8 bis 12 Uhr, anmelden.

 

Sprachförderprogramm des Bildungsministeriums

Alle Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken nehmen an einem Sprachförderprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur teil. Darin werden bereits bei der Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler die Sprach- beziehungsweise Deutschkenntnisse festgestellt.

Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch. Die Teilnahme an diesen Kursen ist freiwillig.

Alle Informationen stehen auch zum Nachlesen unter www.saarbruecken.de/grundschule zur Verfügung.

 

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