StartPanoramaBSK- Landesverband Saarland fordert bezahlbaren Wohnraum für Rollstuhlnutzer

BSK- Landesverband Saarland fordert bezahlbaren Wohnraum für Rollstuhlnutzer

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Der BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland e. V. fordert die Landesregierung und die saarländischen Kommunen auf, bei den derzeit diskutierten Plänen zum sozialen Wohnungsbau auch an Rollstuhlnutzer zu denken.
Neben dem barrierefreien Bauen im öffentlichen Bereich gibt es momentan vor allem beim barrierefreien Wohnen erheblichen Nachholbedarf. So ist es bislang insbesondere für die rund 30.000 Rollstuhlfahrer im Saarland schwierig bis unmöglich, auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Denn die gesetzliche Verpflichtung auch für diese Personengruppe Wohnungen zu bauen, wurde aus der Liste der technischen Baubestimmungen rausgenommen.
Das fatale an dieser gesetzlichen Nichtverankerung des „R-Standards“ ist, dass sich die Landesregierung die späteren Heimplätze für all diejenigen selbst schaffen, die infolge von Alter und Krankheit irgendwann im Rollstuhl gepflegt werden müssen. Diese Menschen werden mit ihren Pflegerollstühlen oder Elektro-Rollstühlen nicht ambulant zuhause versorgt werden können, denn die Wohnungen haben nicht die Bewegungsflächen und -maße dafür.
„Für uns als Interessenvertreter von Menschen mit Körperbehinderungen ist dies ein klarer Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot“, so Dunja Fuhrmann, stellv. Vorsitzende des BSK-Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., „täglich erreichen uns Anfragen nach geeigneten Wohnungen für Singles, Paare und Familien“.
Dabei ist jede Landesregierung durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen (vgl. Artikel 4).
Dass Barrierefreiheit beim Neubau nicht mit Mehrkosten verbunden ist, sondern allein mit Hilfe einer klugen Planung erreicht werden kann, belegen zahlreiche Dokumentationen – so auch ein Ergebnis der aktuellen Studie von Terragon und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Dabei betragen die Mehrkosten für mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gerade einmal 0,5 bis ein Prozent.
Auch im Bestand sollte investiert werden. Das wären Investitionen, die sich lohnen, weil sie nicht nur zeitgemäß sind, sondern auch noch die völkerrechtlich verpflichtenden Menschenrechte endlich umsetzen würden.
Daher fordert der BSK-Landesverband von der Landesregierung eine zügige Nachbesserung der LBO bevor die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsneubau auf dem Tisch liegen, um so die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte zu korrigieren und gleichzeitig die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben aller Menschen zu schaffen.
„Gleichzeitig fordern wir auch die Kommunen auf, bei künftigen Aufstellungen von Bebauungsplänen die Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, errichtet werden dürfen, die mit und ohne Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, für eine bestimmte Gruppe, nämlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Behinderungen) und besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. Damit müssten auch künftig Privatinvestoren bezahlbare Wohnungen für Menschen mit Behinderungen vorhalten“, so Fuhrmann.

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