StartPolitikGRÜNE: Weltehrenamtstag - Versicherungsschutz der Unfallkasse ausweiten

GRÜNE: Weltehrenamtstag – Versicherungsschutz der Unfallkasse ausweiten

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Tressel: Alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten schützen

Anlässlich des Weltehrenamtstag drängen die Saar-Grünen erneut darauf, den Versicherungsschutz der Unfallkasse Saarland auf alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten im Saarland auszuweiten. Grünen-Landeschef Tressel betont, wer ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte wirksam schützen wolle, müsse diese wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen ohne Ausnahmen in die Unfallkasse miteinbeziehen. Die bestehende Unfallversicherung des Landes für Ehrenamtliche könne den Versicherungsschutz über die Unfallkasse nicht ersetzen, insbesondere da sie lediglich Heilkosten von 2.000 Euro übernehme.

„Der Weltehrenamtstag macht jedes Jahr deutlich, was ehrenamtlich Tätige alles für die Gesellschaft leisten, aber auch was die Gesellschaft den Menschen zurückgeben kann. Insbesondere sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass alle Engagierten bei Unfällen bestmöglich abgesichert sind. Saarländerinnen und Saarländer sind allerdings im Rahmen ihres Engagements für die Gesellschaft immer noch schlechter gestellt, als Menschen in anderen Bundesländern“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saarland. Denn bisher seien insbesondere nur ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig seien, gesetzlich unfallversichert.

Die Unfallkasse Saarland müsse ihren Versicherungsschutz daher dringend auf alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten ausweiten. Tressel: „Das siebte Sozialgesetzbuch eröffnet den gesetzlichen Unfallkassen die Möglichkeit, allen ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftliche Engagierten ihren Versicherungsschutz zu Teil werden lassen, sofern sie sich nicht freiwillig versichern können (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII). Die Satzung der Unfallkasse Saarland muss daher nach dem Vorbild anderer Unfallkassen endlich entsprechend geändert werden. Saarländerinnen und Saarländer dürfen im Rahmen ihres Engagements für die Gesellschaft nicht schlechter gestellt werden, als die Menschen in anderen Bundesländern.“

Die bestehende Unfallversicherung des Landes für Ehrenamtliche könne den Schutz über die Unfallkasse nicht ersetzen. Tressel: „Der mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH abgeschlossene Vertrag des Landes über eine Unfallversicherung sichert überwiegend Hilfeleistungen nach einer Heilbehandlung im Invaliditäts- und Todesfall. Heilkosten werden hingegen subsidiär und lediglich bis 2.000 Euro übernommen. Gegenüber den Heilkostenleistungen der gesetzlichen Unfallkasse ist dies ein Tropfen auf den heißen Stein.“

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