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Möblierte Wohnung in Saarbrücken mieten: Das gibt es zu beachten

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Möblierte Wohnungen erfreuen sich in Deutschland einer zunehmenden Beliebtheit, denn sie können beiden Seiten erhebliche Vorteile bieten. So muss der Mieter nicht selbst umständlich Möbel anschaffen und aufbauen, was besonders bei kurzen Aufenthalten stressig und kostspielig sein kann. Der Vermieter kann hingegen von höheren Mietpreisen profitieren, weil er die Möbel gewinnbringend abschreiben bzw. mit dem Mietpreis verrechnen kann.

Die erste Anlaufstelle zur gezielten Suche ist heutzutage das Internet, denn die meisten Plattformen bieten in der Regel auch möblierte Wohnungen an. Auf Seiten wie Rentola.de gibt es zahlreiche Wohnungen zur Miete in Saarbrücken, was den ganzen Prozess erheblich vereinfachen kann. Praktische Filter erlauben ein schnelles Eingrenzen aller Ergebnisse und helfen dabei, stets die Übersicht zu behalten. Zudem kann man je nach gewünschtem Stadtteil suchen, was die Erfolgschancen sogar noch weiter steigern kann. Allerdings gibt es beim Mieten einer möblierten Wohnung in Saarbrücken so einiges zu beachten.

Möbliert oder teilmöbliert?

Zunächst sollte immer zwischen vollständig möbliert und teilmontiert unterschieden werden. Damit ein Vermieter eine Wohnung als möbliert listen darf, muss sie über alle wichtigen Einrichtungsgegenstände verfügen. Dazu gehören vor allem Bett inkl. Bettwäsche, Schränke und Kommoden, Couch und Couchtisch, Tisch und Stühle, eine Kücheneinrichtung sowie Lampen, Teppiche und Gardinen. Es kann je nach Wohnung kleinere Abweichungen geben, doch die wichtigsten Ausstattungsmerkmale sind je nach vorhandenem Platz zu erfüllen.

Eine teilmöblierte Wohnung ist dagegen etwas schwieriger zu definieren, denn eine rechtliche Vorgabe gibt es nicht und die konkrete Ausstattung lässt sich nur erahnen. Im Normalfall sollte diese Art der Wohnung zumindest eine Einbauküche enthalten, aber für gewöhnlich stellt der Vermieter noch weitere Möbelstücke bereit. Der größte Unterschied ist, dass einige wichtige Einrichtungsgegenstände durchaus fehlen können. Diese sind dann durch den Mieter selbst zu beschaffen.

Zustand vorher unbedingt gründlich inspizieren

Die meisten Mieter wissen, dass eine Wohnung bei der Übergabe gut zu inspizieren ist. Doch das gilt vor allem für möblierte Wohnungen, denn nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten, die sich am Ende als überaus kostspielig erweisen können. Möbel weisen nach Monaten oder sogar Jahren üblicherweise Gebrauchsspuren auf, die manche Vermieter gerne als Anlass nehmen, um die Rückzahlung der Kaution zu verweigern. Aber gewöhnliche Gebrauchsspuren dürfen kein Grund dafür sein.

Sollte der Mieter jedoch die Möbel mutwillig oder fahrlässig beschädigen, dann sieht die Sachlage natürlich ganz anders aus. Hierfür ist die Kaution schließlich gedacht, damit der Vermieter im schlimmsten Fall zumindest einen Teil der Kosten decken kann. Deswegen ist es so wichtig, nicht nur den exakten Zustand der Wohnung festzuhalten, sondern auch zu jedem einzelnen Möbelstück. Vorhandene Schäden sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden, zusätzliche Fotos sind hilfreich.

Auf die Mietdauer im Vertrag achten

Prinzipiell macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Varianten, solange alle Formalitäten zur überlassenen Wohnung samt Möbeln ordentlich festgehalten werden. Oft erfolgt die Vermietung nicht über einen gewöhnlichen Mietvertrag, sondern über einen Zeitmietvertrag (Stichwort: Wohnen auf Zeit). In Deutschland ist es nämlich üblich, möblierte Wohnungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu mieten, beispielsweise für einen längeren Projektaufenthalt in Saarbrücken.

Das bedeutet, die Mietdauer steht von Anfang an fest und muss sich mit den Interessen des Mieters überschneiden. Eine anschließende Verlängerung ist zwar in der Regel möglich, aber nicht selten mit einer Anpassung des Mietpreises verbunden. Möbliertes Wohnen wird in Deutschland zwar immer beliebter, es stellt jedoch nach wie vor noch eher die Ausnahme dar. Wer ohnehin nur eine kurze Zeit in Saarbrücken bleiben möchte, bekommt mit dem Wohnen auf Zeit eine gute Option.

Bei Kaution und Mietpreis gibt es Grenzen

Trotz Möblierung ist die Kaution weiterhin auf drei Monatsmieten (kalt) beschränkt. Da der Vermieter die Kosten für die Möbel auf den Mietpreis aufschlagen kann, erhöht sich dadurch auch die Kaution ein wenig. Zusätzliche Vereinbarungen wie das Einbehalten einer gesonderten Kaution sind nicht zulässig und sollten auf keinen Fall akzeptiert werden. Eine möblierte Wohnung muss sich weiterhin nach den gesetzlichen Beschränkungen richten.

Ebenso gelten Begrenzungen durch die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen, auch wenn der Vermieter einen Möblierungszuschlag verlangen darf. Diesen Zuschlag muss der Vermieter entweder nach dem sogenannten Berliner oder dem Hamburger Modell berechnen, das klare Vorgaben zur maximalen Erhöhung macht. Allerdings muss die Berechnung nicht offengelegt werden, weshalb eine eigene Überprüfung zur Korrektheit praktisch unmöglich ist. Es gibt also Grenzen beim Mietpreis, die Einhaltung ist für den Mieter aber nur schwer zu ermitteln.

Fazit: Möbliertes Wohnen in Saarbrücken als praktische Alternative

Die Nachfrage nach Wohnungen in Saarbrücken ist ungebrochen hoch und viele Menschen suchen oft monatelang. Wer jedoch nur vorübergehend unterkommen muss, ist mit einer möblierten Wohnung meistens ohnehin besser beraten. Mieter sparen sich die hohen Anschaffungskosten eigener Möbel, Vermieter bekommen im Gegenzug eine höhere Miete. Beide Seiten können profitieren, solange von Anfang an Einigkeit besteht.

Mieter sollten unbedingt auf eine saubere Übergabe und einen klaren Mietvertrag achten, der alle Details zur Wohnung samt Möbeln enthält. Zudem ist bei Zeitmietverträgen darauf zu achten, dass diese immer befristet sind. Ein Auszug oder eine Vertragsverlängerung müssen also bereits bei der Suche eingeplant werden. Danach lässt sich der Aufenthalt in Saarbrücken aber problemlos genießen.

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