StartWirtschaftNeue EU-Richtlinie: Widerrufsbutton stärkt Verbraucherrechte im Online-Handel

Neue EU-Richtlinie: Widerrufsbutton stärkt Verbraucherrechte im Online-Handel

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In einer wegweisenden Entscheidung haben sich die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat darauf geeinigt, dass künftig im Online-Handel ein Widerrufsbutton eingeführt werden soll. Dieser Schritt stärkt die Rechte der Verbraucher in der Europäischen Union erheblich. Der Button muss mit einer klaren Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“ versehen und während der gesamten Widerrufsfrist für die Verbraucher leicht zugänglich und sichtbar platziert sein.

Widerrufsrecht wird benutzerfreundlicher

Die neuen Regelungen sind vergleichbar mit den Bestimmungen zum Kündigungsbutton, der in Deutschland seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht ist. Die Idee für die neue Schaltfläche entstand zunächst im Kontext von Fernabsatzverträgen bei Finanzdienstleistungen, soll nun aber auf alle Fernabsatzverträge ausgeweitet werden.

Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäische Verbraucherzentrums Deutschland, betont die Bedeutung der neuen Richtlinie: „Die vorvertraglichen Informationspflichten werden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen wird deutlich vereinfacht.“

14 Tage Widerrufsrecht ohne Begründung

Die Verbraucher haben das Recht, online, per Telefon, Fax oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Warenerhalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufserklärung erfolgt in der Regel schriftlich, per E-Mail oder über das Nutzerkonto im Online-Shop.

Menschliche Interaktion bei digitalen Diensten

Des Weiteren begrüßt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland die Möglichkeit für Verbraucher, bei Unzufriedenheit mit automatischen Kommunikationsinstrumenten wie „Robo-Advice“ oder „Chatbots“ das Eingreifen einer Person zu verlangen.

Umsetzung in nationales Recht bis 2025

Die Richtlinie muss noch in das nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden. Der Stichtag für die Neuerung ist der 19. Dezember 2025, was den Händlern ausreichend Zeit für die technische Umsetzung gibt.

Für aktuelle Informationen über das Widerrufsrecht und Verbraucherrechte in Europa können Interessierte die Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland unter evz.de besuchen.

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