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Sperrung der L 126 zwischen Sulzbach und Neuweiler: LfS nimmt Stellung zum Bericht der SZ vom 31.07.2023

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Zum Beitrag „Brückensanierung dauert deutlich länger“ im Lokalteil der Saarbrücker Zeitung (SZ) vom 31. Juli 2023 bezieht der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wie folgt Stellung:

· Die Saarbrücker Zeitung (SZ) kommunizierte in dem betroffenen Artikel, die Sperrung der Brücken dauere bis zum 15.11.2023 an. Gleichwohl informierte der Landesbetrieb die SZ telefonisch darüber, dass dies nicht der Fall sei. Seitens des LfS wurde nicht kommuniziert, dass die Brücken entlang der L 126 zwischen Sulzbach und Neuweiler bis zum 15. November 2023 gesperrt bleiben sollen. Es ist korrekt, dass die „Verkehrsrechtliche Anordnung (VRA)“ bis zu diesem Termin verlängert wurde. Der Zeitraum wurde vom Auftragnehmer großzügig bemessen, um weitere Verlängerungen verkehrsrechtlicher Anordnungen zu vermeiden.

· Eine Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und dem LfS fand zu diesem Thema nicht statt, sodass die Stadtverwaltung keine Termine zu dieser Baumaßnahme bestätigen kann.

· Die in der SZ getätigte Aussage, dass die Sperrung bis zum 15.11.2023 verlängert wird, ist nicht korrekt. Ein Enddatum, wann der Verkehr wieder freigegeben werden kann, steht zur Zeit noch nicht fest. Dies ist abhängig von der Disposition von zusätzlich entstandenen neuen Bautätigkeiten, die im Zuge der Sanierung dieser Bauwerke dringend erforderlich wurden. In diesem Fall waren beide Fahrbahn-Übergangskonstruktionen am Bauwerk 379 durchgerostet und mussten daher ausgebaut werden. Dazu notwendige Planungsleistungen für die Herstellung von neuen Fahrbahnübergängen finden derzeit statt. Im Anschluss werden neue Fahrbahnübergänge aus Asphalt hergestellt.

· Der Landesbetrieb kann die im Bericht getätigte Aussage, entlang des Baufeld hätte ursprünglich nur halbseitig gesperrt werden sollen nicht bestätigen. Eine Vollsperrung wurde bereits während der Planungsphase als zwingend notwendig erachtet.

· Die eingerichteten Absperrungen an den Brücken werden leider immer wieder zerstört, sodass sich die ausführende Baufirma regelmäßig mit Reparaturarbeiten von Bauzäunen und Absperrungen beschäftigen muss.

· Eine Öffnung der Straße „Auf der Schmelz“ für den PKW- und LKW-Verkehr wurde anfänglich durch den Regionalverband nicht genehmigt, lediglich für Einsatzfahrzeuge, sowie Rettungsdienste besteht die Möglichkeit, die Strecke seit dem 14.07.2023 zu nutzen, nachdem ein Überfahren der Brückenbauwerke unteranderem aufgrund der aufwendigen Sperrungen mittels verschließbarer Bauzäune, sowie aufgrund dem neu entstandenen Bauzustand durch die zusätzlichen Baumaßnahmen unmöglich war.

Eine Demontage von Schutzplanken wurde durch diese Anordnung letztendlich ebenso notwendig.

Zusätzlich wurde durch diese Anordnung den Fußgängern und den Radfahrern eine neue Umleitung ermöglicht, nachdem wie bereits erwähnt immer wieder versucht wurde, die Vollsperrung und somit das Baufeld zu durchqueren. Eine erste und damit von Anfang an mögliche Umleitung für Fußgänger und Radfahrer wurde wenig genutzt.

Der LfS arbeitet weiterhin an einer schnellstmöglichen Freigabe der L 126 zwischen Sulzbach und Neuweiler und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für das bisherige Verständnis.

Quelle: Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)

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