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Stabilitätsrat bescheinigt dem Saarland ein entschlossenes Festhalten am Sanierungskurs. Der Konsolidierungsprozess tritt nun in eine entscheidende Phase ein.

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Am Donnerstag (06.12.2018) ist der Stabilitätsrat in Berlin unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz zu seiner 18. Sitzung zusammengetreten.

Das Ministerium für Finanzen und Europa informiert:

Finanzminister Peter Strobel erklärte nach der Sitzung: „Der Stabilitätsrat bestätigt uns, dass wir bis zum Ende des Sanierungszeitraumes an unserem Sanierungskurs entschlossen festhalten und das verlängerte Sanierungsprogramm vollständig umsetzen werden. Gleichzeitig betont der Stabilitätsrat aber, dass wir in unseren Sanierungsanstrengungen nicht nachlassen dürfen. Diese Vorgabe werden wir auch zukünftig beachten. Es freut mich, dass der Stabilitätsrat uns nach wie vor als verlässlichen Partner sieht und anerkennt.“

Der Stabilitätsrat hält fest, dass die Sanierungsanstrengungen auch deshalb notwendig seien, um angesichts einer möglichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen auch langfristig die ab dem Jahr 2020 geltende Schuldenbremse einhalten zu können.

Das Saarland befindet sich bis einschließlich 2020 im Sanierungsverfahren und hat zur Sitzung des Stabilitätsrates turnusgemäß seinen Umsetzungsbericht zum Sanierungsprogramm 2017 bis 2020 vorgelegt. Im Bericht stellt das Saarland den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar.

Mit Blick auf den Bericht erklärte Peter Strobel: „Wir treten nun in eine entscheidende Phase unserer Haushaltskonsolidierung ein. Zwar endet das verlängerte Sanierungsprogramm im Jahr 2020. Zugleich greifen aber ab 2020 die Vorgaben aus der Schuldenbremse und aus dem Sanierungshilfengesetz. Wir müssen und werden uns dann damit beschäftigen, die Ursachen unserer schwierigen Haushaltslage zu überwinden. Dazu werden wir durch mehr Investitionen die Finanz- und Wirtschaftskraft stärken und durch Schuldenabbau Zinsausgaben reduzieren. Ab 2020 werden wir sogar einen Pensionsfonds aufbauen, um zukünftige Versorgungsausgaben dauerhaft tragen zu können.“ Der Stabilitätsrat hat ab dem Jahr 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder zu überwachen. Er hat hierzu in der Sitzung vom 6.12.2018 ein Konzept beraten und beschlossen.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat hat nach diesem Beschluss zwei Komponenten. Die erste Komponente sind die Ergebnisse der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Dazu hat die Landesregierung den Entwurf des „Gesetzes zur Verankerung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Begleitung des Sanierungshilfegesetzes in saarländischem Landesrecht“ im Ministerrat beschlossen, der im Januar im Landtag beraten werden soll. Dieses Gesetz wird eine zentrale Grundlage für die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat sein. Die zweite Komponente sind die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse.

Finanzminister Strobel weiter: „Wir haben unsere Hausaufgaben in Sachen Schuldenbremse mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gewissenhaft und sehr sorgfältig geleistet und begrüßen den nun gefassten Beschluss des Stabilitätsrates. Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf eine gute Basis für die grundgesetzlich vorgesehene Überwachung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat darstellt.“

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