StartSaar-Pfalz-KreisHomburgStadt Homburg möchte Einführung einer Starkverschmutzergebühr prüfen

Stadt Homburg möchte Einführung einer Starkverschmutzergebühr prüfen

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Entsprechende Zulage kann für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen

Die Kreisstadt Homburg trägt die Verantwortung für die Abwasserübergabe an die vom Entsorgungsverband Saar (EVS) betriebene Kläranlage in Homburg-Beeden. Die Kontrolle von Industriebetrieben gemäß § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit der Abwasserverordnung obliegt im Saarland dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA); ebenso wie für den Vollzug der Vorschriften auf dem Gebiet des Gewässer- und Grundwasserschutzes.

Um unter Umständen ein höheres Maß bei der Gebührengerechtigkeit zu erreichen, prüft die Stadtverwaltung Homburg, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Starkverschmutzerzulage bzw. eine Starkverschmutzergebühr eingeführt werden soll. Sollte eine Prüfung zu einem solchen Ergebnis kommen, läge es in der Verantwortung des Stadtrats, die Abwassergebührensatzung entsprechend anzupassen.

Die Kreisstadt Homburg hat in den Jahren 2019 und 2020 im Zug der Intensivierung des Aufbaus des Indirekteinleiterkatasters umfangreiche Daten zu Gewerbe- und Industrieeinleitungen erhoben. Ein Indirekteinleiterkataster umfasst Gewerbe- und Industriebetriebe im gesamten Stadtgebiet, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die Abwasseranlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist.

Das Indirekteinleiterkataster wird durch die Gemeinde ständig fortgeschrieben. Dazu hat die Kreisstadt Homburg ein großflächiges Abwassermonitoring und –konzept entwickelt, in dem verschiedene relevante Knotenpunkte im Abwassernetz in regelmäßigen und auch stichprobenartigen Abständen beprobt werden. Maßgebend hierfür ist der Abwassergrenzwertkatalog in der Abwassersatzung der Kreisstadt Homburg.

Aufgrund der erfolgten Datenerhebungen steht der Stadt Homburg nun eine umfangreiche Grundlage der Gewerbe- und Industriebetriebe sowie relevanten Knotenpunkte im Kanalnetz zur Verfügung. Ausgehend von diesen Daten kann nun mit Hilfe der notwendigen Fachgutachter eine Prüfung zur möglichen Einführung einer Starkverschmutzerzulage initiiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die mögliche Hebung einer Starkverschmutzerzulage ergebnisoffen betrachtet. Aktuell wird eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat vorbereitet.

Ziel der Prüfung der Notwendigkeit einer Starkverschmutzergebühr in Homburg ist sowohl die Wahrung der Gebührengerechtigkeit als auch eine weitere Reduzierung von industriellem und gewerblichem nicht haushaltsüblich belasteten Abwasser und somit einer Entlastung der Kläranlage.

Die Stadt Homburg ist sich ihrer Bedeutung als Gewerbe- und Industriestandort bewusst und trägt auch den in diesen Zusammenhang auftretenden Anforderungen an die Entwässerung und Abwasserbeseitigung Rechnung. Dies gilt ebenso für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Aufgabe Neuansiedlungen von Gewerbe- und Industriebetrieben zu ermöglichen.

In den letzten beiden Jahren ist in einer guten und kooperativen Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Gewerbe- und Industriebetrieben sowie dem LUA und dem EVS bereits in vielen Fällen gelungen, die Stoffeinträge erfolgreich zu reduzieren. Es soll auch weiterhin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtentwässerung in enger Abstimmung mit den betroffenen Betrieben eine weitere Themensensibilisierung und eine damit einhergehende Stoffreduzierung an Einleitmengen und -frachten erreicht werden. Die Kläranlage Homburg hält die Ablaufgrenzwerte in den Erbach sicher ein und unterschreitet diese in aller Regel sogar deutlich.

Zur direkten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bereitet die Stadt Homburg Maßnahmen im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ vor. Im Zug dieses Programms können die Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für die Entsiegelung und/oder Retention auf Privatgrundstücken erhalten. Dazu wird aktuell eine Förderrichtlinie auf Grund der Landesvorgaben erarbeitet und an die lokalen Besonderheiten der Kreisstadt Homburg angepasst.

Die Stadtverwaltung wird rechtzeitig nach Verabschiedung einer solchen Förderrichtlinie die Bevölkerung über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Förderwege informieren.

Quelle: Kreisstadt Homburg

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