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Trendumkehr beim BAföG

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Thul: „Reform muss zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten“

Im Koalitionsvertrag des Bundes haben SPD und CDU vereinbart, bis 2021 eine Trendumkehr beim BAföG herbeizuführen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat nun ein Eckpunktepapier zu der dringend benötigten BAföG-Reform vorgestellt. Für die Reform sollen eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung stehen. „In dem Eckpunktepapier der Bundesbildungsministerin sind viele wichtige Schritte enthalten. Beispielsweise soll der Höchstsatz des BAföG von 735 auf 850 Euro steigen, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern sollen in zwei Schritten um insgesamt neun Prozent angehoben werden. Damit würde auch endlich wieder die Zahl der Bafög-Berechtigten erheblich steigen. Außerdem soll die Wohnpauschale von 250 auf 325 Euro steigen, die Freibeträge für das Vermögen von Studierenden von 7500 auf 8200 Euro. Allerdings sind Schritte hin zu einer flexibleren Förderung ausgeblieben. Zum Beispiel könnte eine Förderung für Teilzeitstudien und Weiterbildungs-Master eingeführt werden“, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sebastian Thul.

„Es sind offensichtlich viele gute Schritte in dem Eckpunktepapier enthalten. Ob die angestrebte Reform eine Trendumkehr mit sich bringt, muss die Praxis aber erst noch zeigen. BAföG ist die wichtigste Ausbildungsförderung, die wir haben. Es baut Bildungsschranken ab und schafft Bildungsgerechtigkeit. Wir brauchen die Trendumkehr beim BAföG. Deswegen muss der Zeitplan eingehalten werden und die Reform auch unbedingt zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten“, fordert Thul abschließend.

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