Montag, Mai 12, 2025
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Hochwertiger Audi in Püttlingen entwendet

Die Polizei informiert:

Püttlingen (ots) – Ein hochwertiger Audi war in der vergangenen Dienstagnacht
(17./18.03.2020) Ziel von Autodieben in Püttlingen – Köllerbach. Die Polizei
bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung.

In der vergangenen Nacht zwischen 23:00 und 08:20 Uhr entwendeten Unbekannte
einen silbernen Audi RS5. Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen SB-GD 2711 war vor
einem Wohn – und Geschäftshaus in der Hauptstraße in Köllerbach abgestellt.

Zeugen, die zu der Tatzeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nähe der
Tatörtlichkeit bemerkt oder andere Auffälligkeiten beobachtet haben, werden
gebeten, sich unter der Rufnummer 0681/962-2133 an den Kriminaldauerdienst zu
wenden.

Homburg: Regelung für Trauerfeiern auf dem Friedhof

Einschränkungen durch Coronavirus auch bei Beerdigungen

Um die Sicherheit der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verbessern, hat die Verwaltungsspitze der Kreisstadt Homburg am heutigen Mittwoch, 18. März 2020, folgende Regelungen in Bezug auf die Trauerfeiern in Homburg getroffen:

Die Trauerfeier findet direkt am Grab statt.

Die öffentlichen Gebäude (Leichenhalle usw.) stehen den Trauergemeinden fortan als Stelle der Andacht nicht mehr zur Verfügung.

Auf den notwendigen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen ist auch bei der Trauerfeier im Freien zu achten.

Die Personenzahl wird auf fünf bzw. auf die Zahl der Angehörigen 1. Grades beschränkt.

Bei jeder Trauerfeier muss eine Liste ausliegen, in die sich alle an der Trauerfeier teilnehmenden Personen mit ihrem Namen, der Adresse und der Telefonnummer einzutragen haben.

Wir helfen beim Helfen: Nachbarschaftshilfe im Landkreis Saarlouis

Wir helfen beim Helfen: Ab sofort bietet die Servicestelle Ehrenamt im Landkreis Saarlouis einen landkreisweiten Informations- und Vermittlungsservice bei der Versorgung von älteren Menschen und weiteren Risikogruppen an. Ganz unkompliziert können Helfer und Hilfesuchende ihre Hilfe bei der Servicestelle Ehrenamt anbieten oder anfragen.

Viele Menschen aus dem Landkreis bieten ihre Hilfe bereits an und möchten einsamen älteren Menschen und weiteren Risikogruppen, die niemanden haben, unterstützen. Manchmal braucht es dazu nicht viel: Mit einem Einkauf, einem Spaziergang, Gassigehen oder sonstigen Erledigungen kann den Betroffenen unter die Arme gegriffen werden.

Informationen zum landkreisweiten Informations- und Vermittlungsservice: 

Barbara Mohr, Telefon 06831/444-573 oder per E-Mail: ehrenamt@kreis-saarlouis.de

Grenzübertritt nach Deutschland: Wegen französischer Ausgangssperre weiteres Formular nötig

Europaminister Peter Strobel und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger weisen Beschäftigte der saarländischen Wirtschaft, die in Frankreich wohnen, darauf hin, dass die französischen Autoritäten zur Kontrolle der verhängten Ausgangssperre ein weiteres Formular verlangen. Die saarländische Landesregierung hatte bereits ein Formular für den Grenzübertritt nach Deutschland zur Verfügung gestellt, das auch weiterhin von der Bundespolizei anerkannt wird. Wer in Frankreich wohnt, muss aber für die französischen Behörden  zusätzlich das unter folgendem Link abrufbare Formular „JUSTIFICATIF DE DÉPLACEMENT PROFESSIONNEL“ bereithalten, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss: http://www.moselle.gouv.fr/Actualites/Attestation-de-deplacement-derogatoire

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung brauchen in der Corona-Krise besonderen Schutz und Unterstützung

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. informiert:

Leistungserbringer benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung

Berlin, 18. März 2020 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei den aktuellen Entwicklungen, der Ausbreitung des Corona-Virus und den getroffenen Schutzmaßnahmen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung besonders geschützt und unterstützt werden. Die gesamte Betreuung und Begleitung durch die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Deutschland muss unterstützt werden: Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sind einerseits auf Menschen zu ihrer täglichen Unterstützung angewiesen, andererseits haben sie ein besonderes Risiko, schwer zu erkranken. Für sie kann eine Infektion mit dem Corona-Virus lebensbedrohlich sein. Und allein die bestehenden Einschränkungen machen zahlreiche Umstellungen notwendig und bedeuten eine erhebliche Verunsicherung.

Unter den Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung befinden sich viele mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder besonderen Bedarfen, die auch unter den gegebenen Umständen ausreichend versorgt werden müssen. Das übernehmen in den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie engagierte Mitarbeitende, die zuverlässig ihre Leistungen erbringen. Sie gehören wie das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich zu den ‚systemrelevanten Berufen‘, für die spezielle Regelungen gelten müssen, und verdienen großen Dank und Anerkennung.

Damit Leistungsberechtigte auch in der näheren Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, benötigen Leistungserbringer gerade jetzt verlässliche Rahmenbedingungen. Bei den bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gibt es allerdings noch offene Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen. Die Fachverbände stimmen sich daher eng mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den zuständigen Landesministerien und anderen Wohlfahrtsverbänden ab, um die Gesundheit und die Versorgung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sicherzustellen.

Zu den dringlichsten Aufgaben gehört, dass die Betreuung durch ausreichend Personal gewährleistet bleibt. Zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus muss die Prävention abgesichert und mit Infektionen fachgerecht umgegangen werden. Hierzu ist es unabdingbar, die Dienste und Einrichtungen mit Schutzkleidung und Desinfektionsmittel zu versorgen. Auch muss die Versorgung mit notwendigen Medikamenten, wie z.B. zur Epilepsiebehandlung, gewährleistet werden.

Unabdingbar ist der Rettungsschirm zur sicheren Finanzierung der Leistungserbringer, um das Unterstützungssystem funktionsfähig zu halten.

Die Fachverbände unterstützen ein zielgerichtetes und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten im Sinne der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.


Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Familien- und Kinderfest in Homburg abgesagt

Nach Rücksprache mit der Städtischen Beigeordneten Christine Becker, Amtsleiterin Ingrid Braun und Bürgermeister Michael Forster hat die Stadt Homburg entschieden, das diesjährige Familien- und Kinderfest im Stadtpark in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Lage abzusagen.

FDP Saar fordert schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen für Kleinunternehmer und Selbständige

Die FDP Saar fordert schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen für Kleinunternehmer und Selbständige einzurichten, um die durch die Coronakrise unverschuldet eingetretenen Verluste abmildern zu können.

Dazu der Landesvorsitzende Oliver Luksic:

„Die FDP Saar unterstützt ausdrücklich die von Bund und Land eingeleiteten Maßnahmen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Schutz der Gesundheit steht an allererster Stelle. 

Die aktuelle Situation trifft die Wirtschaft schwer, besonders trifft es  Kleinunternehmer und Selbständigen. Leider profitieren gerade diese Gruppen kaum von den zugesagten Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder den staatlichen Krediten. Gerade die kleinen Unternehmer brauchen schnell Liquidität, logischerweise können Verwaltungen gar nicht schnell genug die Vielzahl an Anträgen schnell behandeln. Das saarländisches Sofortprogramm ist auch viel zu klein dimensioniert. Der Bund sollte Finanzämter und Sozialversicherungen nutzen, um sofort Liquidität bei KMU und Selbstständigen zu schaffen mit unkonventionellen Maßnahmen.“

Die Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal trifft Vorsorge hinsichtlich der Weiterverbreitung des Corona-Virus:

Aufgrund der besonderen Situation und der angeordneten Schließung der Schulen und Kitas seitens der Landesregierung des Saarlands ab Montag, dem 16.3.2020 wird die Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal in Anlehnung an den §10 der Schulordnung der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal ebenfalls ab 16.3.2020 für vorerst 2 Wochen geschlossen. 

Unter Berücksichtigung der Entwicklung kann die Schließung auch darüberhinaus verlängert werden. 

Bitte beachten Sie diesbezüglich die Website der Musikschule, der Status wird entsprechend aktualisiert. 

Die Schulleitung, Uwe Brandt

Der Zweckverbandsvorsteher, Bürgermeister Michael Adam

Fundsachen in der Gemeinde Quierschied

Beim Fundbüro der Gemeinde Quierschied wurden ein Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel, ein schwarzes Smartphone der Marke Samsung und ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln abgegeben. 

Eigentumsansprüche können unter der Rufnummer 961-0 geltend gemacht werden.

Leitlinien der Landesregierung zum Vorgehen zur weiteren Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird

  • der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Spielplätze, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios sowie allen weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center.

III. Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise.
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

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