Samstag, Mai 17, 2025
- Werbung -
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
Start Blog Seite 2736

Quierschied profitiert als eine der ersten Kommunen vom Saarlandpakt

Bereits in seiner Sitzung vom 29. August 2019 hatte der Gemeinderat die Teilnahme am Saarlandpakt der Landesregierung beschlossen. Dieser besagt, dass das Land 50 Prozent der Kassenkredite der teilnehmenden Kommunen unter der Voraussetzung übernimmt, dass die Kommune die verbleibenden 50 Prozent in den kommenden 45 Jahren tilgt. Für die Gemeinde Quierschied bedeutet dies konkret: 21,145 Mio. Euro werden vom Land übernommen und der Rest muss bis 2065 getilgt werden. Sofern weitere Kriterien eingehalten werden, erhalten die teilnehmenden Kommunen zusätzlich jährliche Investitionszuschüsse (Quierschied: knapp 210.000 Euro).

Nach Angaben des Finanzministeriums haben bis Mitte Februar 40 Kommunen ihre Teilnahme am Saarlandpakt erklärt. Aufgrund der frühzeitigen Erklärung der Teilnahme profitiert die Gemeinde Quierschied als eine der ersten Kommunen schon kurz nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 1. Januar 2020. So hat das Land den hälftigen Anteil der Kassenkredite der Gemeinde Quierschied wie der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Stadt St. Wendel bereits übernommen.

„Ich bedanke mich bei allen Gremien, insbesondere dem Gemeinderat, für die frühzeitige Zustimmung zur Teilnahme am Saarlandpakt. Nur so war es möglich, schon jetzt davon zu profitieren“, sagt Bürgermeister Lutz Maurer und ergänzt: „Natürlich darf man dabei nicht vergessen, dass für die Erfüllung des Saarlandpaktes keine weiteren Schulden angehäuft werden dürfen und auch die Fördermittel des Kommunalen Entlastungsfonds in den kommenden Jahren deutlich reduziert werden, weshalb der Sparzwang der Gemeinde Quierschied nicht unbedingt kleiner wird.“

BILANZ DES SAARLANDPAKTS

19.02.2020

Im Rahmen des sogenannten Saarlandpakts übernimmt das Saarland die Hälfte der Kassenkredite seiner Kommunen, um sie langfristig zu tilgen. Die Staatskanzlei hat jetzt eine erste Bilanz des Saarlandpakts gezogen. Stand 17. Februar wurden die Kredite von drei Kommunen vollständig übernommen. Es sind Quierschied, Rehlingen-Siersburg und St. Wendel. Bei weiteren zehn Kommunen wurden sie teilweise übernommen. Die Summe beläuft sich auf etwas mehr als 105 Millionen Euro. Die andere Hälfte tilgen die Kommunen selbst, gleichzeitig erhalten sie Mittel für Investitionen

AfD-Veranstaltungen in Quierschied abgesagt

Quierschied. Die für Mittwoch, 26. Februar 2020, und Montag, 2. März 2020, angemeldeten Veranstaltungen der AfD-Landesgruppe Rheinland/Pfalz-Saarland im Bundestag und des AfD-Gemeindeverbands Quierschied in der Q.lisse wurden von der Gemeinde Quierschied aus formellen Gründen abgesagt. Die Veranstalter hatten es versäumt, erforderliche Unterlagen fristgerecht einzureichen. Vor diesem Hintergrund hat die AfD die Absage beider Veranstaltungen bestätigt. 

Die von unterschiedlichen Personen und Gruppen für den heutigen Mittwoch angemeldete Mahnwache findet trotzdem statt. Hierzu haben sich die jeweiligen Akteure zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das heute ab 18 Uhr auf dem Triebener Platz in Quierschied unter dem Motto „Freiheit, Demokratie und Solidarität“ eine Kundgebung abhält. 

Kirchen im Saarland rufen zum 23. Mal zum Autofasten auf

0

„Ein wichtiges Zeichen für mehr Klimaschutz“

„Die globale Erwärmung und die Emissionen von Treibhausgasen steigen – mit katastrophalen Folgen für Menschen, Gesellschaften, Tiere und die gesamte Schöpfung“, sagte Katja Göbel, Leiterin des Katholischen Büros im Saarland. Angesichts dieser Entwicklungen sei die Aktion Autofasten eine Möglichkeit, sich als Christ für den Erhalt der Schöpfung zu engagieren.

In einem Bus der Kreisverkehrsbetriebe auf dem Kleinen Markt in Saarlouis warben die beiden großen Kirchen im Saarland zu Beginn der Fastenzeit an Aschermittwoch für die Teilnahme an der diesjährigen Aktion „Autofasten“. Damit trage man nicht nur zur Bewahrung der Schöpfung und zum Klimaschutz bei sagte der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Saar-West, Christian Weyer. „Sondern man tut sich auch selbst etwas Gutes: Im Bus oder Zug hat man Zeit für sich und andere. Auf dem Fahrrad oder zu Fuß ist man an der frischen Luft und kann Gottes schöne Natur genießen“, Autofasten sei also nicht nur nützlich und sinnvoll, sondern steigere auch die Lebensqualität.

Ziel der nunmehr 23. Aktion Autofasten ist es, für vier Wochen vom 4. März bis zum 4. April das eigene Auto stehen zu lassen und Alternativen auszuprobieren: mit dem Bus, der Bahn und dem Fahrrad unterwegs zu sein, oder ein Auto mit vielen anderen zu teilen. „In der Fastenzeit stellen wir gerne lieb gewordene Gewohnheiten auf den Prüfstand. Ein guter Zeitpunkt also, um auch mal auf das eigene Auto zu verzichten und umweltfreundlichere Alternativen auszuprobieren“, sagte der saarländische Umweltminister Reinhold Jost in Saarlouis.  „Ein Versuch, der nachwirken, ein Umdenken auslösen kann.“ Er sei davon überzeugt, dass eine gut gemachte Aktion wie das Autofasten das Potenzial habe, Menschen zu nachhaltigen Verhaltensänderungen zu motivieren.  

An der Aktion beteiligen sich in diesem Jahr die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die Bistümer Trier, Mainz, Fulda und das Erzbistum Köln. Bisher haben fast 30.000 Frauen und Männer im Rahmen der Aktion Autofasten versucht, auf ihr Auto zu verzichten.

Partner der Aktion sind Umwelt- und Verkehrsverbände wie der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC), aber auch Cambio CarSharing. Unterstützt wird die Aktion vom SaarVV, der wieder 200 Zwei-Wochen-Tickets für das gesamte Netz des Verkehrsverbunds zur Verfügung stellt. Wer sich bis zum 8. März anmeldet, kann eines dieser Tickets gewinnen. Detlef Braun von den Kreisverkehrsbetrieben freute sich, dass die Aktion wieder einmal in Saarlouis eröffnet wurde, seien die KVS doch eines von drei Unternehmen, die seit der ersten Stunde im Jahr 1997 dieses vorbildliche Projekt der evangelischen und katholischen Kirche aus tiefster Überzeugung unterstütze. 1997 hätten noch andere Themen auf der obersten Prioritätenstufe bei den meisten Parteien gestanden, heute habe der Klimaschutz eine viel größere Bedeutung, angesichts der täglichen Nachrichten rund um die Welt. „Wir sind uns bewusst, dass wir alle, auch die Verkehrsunternehmen, uns noch mehr anstrengen müssen, um die Erde mit allen Lebewesen für die nachfolgenden Generationen zu schützen“, sagte Braun.

Einige Kirchengemeinde bieten auch in diesem Jahr wieder Fastengruppen an, etwa in Saarbrücken-Brebach. „Wir wollen uns regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen sowie Möglichkeiten erörtern, wie ein nachhaltigeres Leben möglich ist“, berichtet Pfarrer Josef Jirasek, der sich über weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter freut und auch Fachvorträge in die Treffen einbindet. Kontakt: Evangelische Kirchengemeinde Brerbach-Fechingen-Bliesransbach, Telefon 0681/ 872596, E-Mail josef.Jirasek@ekir.de

Weitere Informationen und Anmeldung zur Aktion Autofasten: www.autofasten.de

Mehrere Autos in Hassel aufgebrochen

Die Polizei St. Ingbert informiert:

St. Ingbert-Hassel (ots) – In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (25. Februar 
auf den 26. Februar) wurden in Hassel in der ‚Otto-Brauner-Straße‘, ‚In der Dell‘ und ‚Auf der Heide‘ insgesamt 4 Fahrzeuge angegangen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um drei graue Peugeot (306, 307 und 508) und ein schwarzer Dacia Duster. Die ge- und teilweise verschlossenen Fahrzeugtüren wurden auf bislang unbekannte Art und Weise durch eine unbekannte Person geöffnet und das Fahrzeuginnere jeweils durchsucht. Hierbei wurden mehrere Gegenstände entwendet, unter anderem ein Navigationsgerät der Marke TomTom und eine braune Geldbörse der Marke ‚Michael Kors‘. Aufgrund der Tatzeit, Begehungsweise und der örtlichenNähe wird von einem Tatzusammenhang ausgegangen. Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Weitere Geschädigte oder potenzielle Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei in St. Ingbert in Verbindung zu setzen.

Junge Liberale begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

0

Simons: die Selbstbestimmung des Einzelnen hat moralischen, ethischen und rechtlichen Vorrang vor dem, was Staat, Gesellschaft oder die Mehrheit denken
Saarbrücken, den 26.02.2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Das Grundgesetz räume jedem Menschen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein. Dazu darf sich der Mensch auch qualifizierter Hilfe bedienen. Die Strafrechtsnorm mache das unmöglich und sei daher verfassungswidrig. Die Jungen Liberalen Saarland begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu äußert sich der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Saarland Julien François Simons wie folgt:
„Solche existenziellen Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Aber meiner Ansicht nach hat das Bundesverfassungsgericht vollkommen richtig entschieden: Gerade wenn es um Fragen des eigenen Lebens und des Todes geht, hat die Selbstbestimmung des Einzelnen moralischen, ethischen und rechtlichen Vorrang vor dem, was Staat, Gesellschaft oder die Mehrheit denken. Im Zweifel muss hier die Freiheit des Einzelnen immer Vorrang besitzen.
Jetzt muss der Gesetzgeber für weitere Klarheit sorgen. §216 StGB sowie §217 StGB  sind so zu ergänzen, dass Ärzte unter den entsprechenden Voraussetzungen  bei aktiver Sterbehilfe bzw. Beihilfe zum Suizid legal handeln. Die Berufsordnungen der Ärztekammern sind entsprechend der Vereinbarkeit mit diesen Punkten anzupassen.
Alle Formen der nicht-ärztlichen geschäftsmäßigen Sterbehilfe sollen konsequent untersagt bleiben.  Des Weiteren muss das Angebot palliativer Einrichtungen und Hospize gezielt gefördert werden, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Es darf keine Konkurrenz zur Sterbehilfe geben. Hier muss die Landesregierung schnell handeln.“

Bundesverfassungsgericht stärkt das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende

0

Mainz/Saarbrücken, 26.02.2020
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (HVD RLP/Saar) sieht sich vollumfänglich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Position bestätigt, dass Hilfe zur Selbsttötung nicht länger kriminalisiert werden darf. 

„Die Feststellung, dass § 217 StGB unvereinbar ist mit dem deutschen Grundgesetz, hat verdeutlicht, dass der Gesetzgeber das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht am Lebensende achten und die Menschenwürde Sterbewilliger schützen muss“, so die Vorsitzende Hedwig Toth-Schmitz. „Den im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken, auf alte und schwerkranke Menschen könne Druck ausgeübt werden, kann durch angemessenere Regelungen besser entsprochen werden als durch ein generelles strafbewehrtes Verbot.“

Der Landesverband steht damit in Einklang mit Forderungen des HVD-Bundesverbandes. „Wir verfolgen seit Jahrzehnten schon das Ziel“, so Vorstandssprecher Erwin Kress, „dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert und gewährleistet sein muss. Es muss kompetente und auch organisierte Hilfe für Menschen geben, die sich aufgrund schwerer Krankheit oder hohen Alters nachhaltig und ernsthaft entschlossen haben, aus dem Leben zu scheiden. Natürlich müssen für die Suizidhilfe klare Regeln und ein Katalog von Sorgfaltskriterien eingehalten werden.“ 

Mit dem Urteilsspruch von Karlsruhe gilt: Aufgeklärtheit, freie Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit der Sterbewilligen sind von Ärzten, Sterbehilfeorganisationen und allen zu beachten, die humane Hilfe zur Selbsttötung straffrei leisten wollen. Natürlich müssen Suizidwillige bewahrt werden vor einsamen und brutalen sowie vor unüberlegten und voreiligen Suizidversuchen, die einer depressiven Augenblicksstimmung entspringen oder Wissensmängeln über lebenszugewandte Alternativen. Daher schlägt der HVD die Einrichtung von Anlaufstellen vor, in denen Hilfesuchende sich ergebnisoffen beraten lassen können. „Der Humanistische Verband Deutschlands versucht sich darauf einzustellen, dass ein Bedarf an Beratung, Hilfe und auch humanistischer Seelsorge im Kontext von assistiertem und begleitetem Sterben durch Selbsttötung zunehmen wird“, erklärt Gita Neumann, HVD-Beauftragte für Humanes Sterben. 

Für die weitere rechtliche Diskussion hat der HVD bereits gemeinsam mit Experten aus Medizin, Recht und Ethik anstelle des bisherigen, jetzt für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB ein Suizidhilfekonflikt-Gesetz ausgearbeitet. Dieses enthält Voraussetzungen vor allem zur Prüfung der freien Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit von Suizidwilligen. 

Seinen Gesetzentwurf wird der HVD in nächster Zeit öffentlich vorstellen.

Zum Humanistischen Verband:

Der Humanistische Verband Deutschlands ist eine nach dem Grundgesetz den religiösen Organisationen gleichgestellte Weltanschauungsgemeinschaft, deren Mitglieder ein rationales, naturalistisches Weltbild vertreten. Er legt Wert auf kritische Vernunft, gesellschaftliche Verantwortung und Solidarität. Auf politischer Ebene tritt er ein für die Interessen und Rechte konfessionsfreier Menschen.

Weitere Informationen zum HVD Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. unter
https://hvd-rlp-saar.de/

Satirische Muster plus acht Jahre „Kaschdel“

Eine neue Ausstellung in der Blieskasteler Orangerie zeigt vom 7. bis 22. März 2020 Werke von Karl-Heinz Hillen. 

Hillen Karl-Heinz, gebürtig in Blieskastel, ist ein bekannter Maler und Grafiker. Er ist Autodidakt. Über 40 Jahre arbeitete er als Grafiker in Köln. Jetzt ist er seit einiger Zeit wieder in Blieskastel wohnhaft. Seine Ausstellung in der Orangerie Blieskastel thematisiert er unter: „Satirische Muster plus 8 Jahre ,Kaschdel´ Malerei, Grafik, Skulptur & Installation“.

Zu seiner Ausstellung führte er aus: ,,Es macht mir große Freude im Zeitalter der Bio-Legasthenie dem Hier und Jetzt auf’s Maul zu hauen – künstlerisch versteht sich. Inspiriert von der unerträglichen Leichtigkeit einer virtuellen Welt voller Beklemmungen, getragen von hirnloser, künstlicher Intelligenz. Ich wollte nicht berühmt werden sondern nur meine Kunst machen. Ja, ich liebe meine Menschen, verzichte aber gerne auf die Bewunderung dieser Fake-Life-Klatsch-Affen, die dem digitalen Markt der Eitelkeit entsprungen sind.“

Hillen zeigt nach 27 Jahren nun wieder seine Arbeiten in einer Ausstellung in seiner Geburtsstadt. Er präsentiert Malereien, Graphiken, Installationen und Skulpturen. Es wird sicherlich eine spannende Ausstellung, die zum Schmunzeln, zu Diskussionen und zum Gebrauch der Phantasie anregt. Lassen Sie sich überraschen! 

Hillen zeigte seine Arbeiten in zahlreichen Einzel- und Gruppenausstellungen in Deutschland und in Frankreich. Werke von ihm befinden sich in öffentlichem und privatem Besitz. Zur Ausstellungseröffnung am Freitag, 6. März 2020, ist die interessierte Bevölkerung ab 18 Uhr sehr herzlich in die Orangerie eingeladen. 

Karl-Heinz Hillen: „Satirische Muster plus 8 Jahre ,Kaschdel´, Malerei, Grafik, Skulptur & Installation“. Stadtgalerie Blieskastel: Orangerie, Am Schloss. 07. – 22. März 2020. Öffnungszeiten: täglich von 15:00 – 18:00 Uhr. Eintritt frei. 


Peter Maffay kommt nach Lebach

Open-Air-Konzert am 7. August 2021 auf der Pferderennbahn in Lebach

Peter Maffay & Band setzen ihre ausverkaufte Jubiläumtournee 2020 auch im kommenden Jahr fort. Diesmal haben sich die Musiker für Open-Air-Konzerte vor ganz besonderen Kulissen entschieden. Dazu gehören u.a. die Freilichtbühne Loreley bei St. Goarshausen, der Platz vor dem prächtigen Barockschloss in Ludwigsburg, das Ufer des Baldeney-Sees in Essen, der Schlossplatz in Coburg – und die Pferderennbahn La Motte in Lebach. Der Vorverkauf für das Open-Air am 7. August 2021 in Lebach startet zunächst exklusiv bei eventim.de. Lokaler Konzert-Veranstalter ist wie bei den Open-Air-Konzerten von Udo Lindenberg die Alm Event Gastro GmbH in Kooperation mit der Stadt Lebach.

Stürzender Mann verletzt Frau im Bierzelt

Die Polizei bittet um Hinweise

Blieskastel (ots) – Am Freitag, dem 25. Oktober, gegen 23:00 h wurde eine 
36jährige Frau aus Ottweiler in Blieskastel auf dem Oktoberfest im dortigen 
Bierzelt erheblich verletzt. Ein offensichtlich angetrunkener Gast hatte auf 
einer Bierzeltbank gestanden, verlor dabei aber das Gleichgewicht und stürzte zu
Boden. Dabei fiel er so unglücklich auf die Frau, so dass diese eine Fraktur des
Schien- und Wadenbeins erlitt.

Im Rahmen der Erste Hilfe Maßnahmen für die Frau wurde versäumt, die Personalien des Verursachers zu erheben. Hinweise werden an die PI Neunkirchen erbeten (Tel.: 06821/2030)

Dreister Fahrraddiebstahl im Homburger Wald

Die Polizei Homburg informiert:

Homburg (ots) – Mit einem besonders unverschämten Dieb bekam es am 
Dienstagmorgen ein 13-jähriger Junge zu tun, der so gegen 10:15 Uhr mit seinem 
Fahrrad auf dem Waldweg von Homburg-Kirrberg nach Bechhofen unterwegs war. Wegen eines dringenden Bedürfnisses legte er sein Fahrrad am Wegesrand ab. Ein 
unbekannter Mann, der ihm vorher noch zu Fuß begegnet war, nutzte die Notlage 
des Jungen aus, schnappte sich das Fahrrad und fuhr davon. Bei dem Rad handelt 
es sich um ein anthrazitfarbenes MTB der Marke Cube.

Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Homburg (Tel.: 06841 / 1060) in Verbindung zu setzen.

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com