Freitag, Mai 2, 2025
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Bund-Länder-Einigung: Fahrplan für Kohleausstieg steht

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Die Bundesregierung informiert:

Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich auf einen verbindlichen Zeitplan zum Abschalten der deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro beim anstehenden Strukturwandel.

Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland – das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat.

Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden.

Die wesentlichen Punkte der Einigung:

  • Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
  • Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
  • zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
  • Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
  • Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
  • Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ in Jülich
  • Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen

Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen

Von einem „historischen Durchbruch“ sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe „Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist“, so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den Strukturwandel verhandelt habe.

„Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu verlassen“, betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien – verstärkt durch regelbare Energien – begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35‬ Milliarden Euro.

„Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal“, lobte die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region „im Regen stehen gelassen“ werde und dass der Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen – der erste davon bereits in diesem Jahr.

PIRATEN widersprechen der Landesdatenschutzbeauftragten

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WhatsApp-Einsatz für Behördenkommunikation kontakariert Datenschutz

Am Donnerstag, 16.01.2020, teilte die Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Monika Grethel, der Saarbrücker Zeitung mit, dass sie den Einsatz des Messengers WhatsApp zur Behördenkommunikation in verschiedenen saarländischen Gemeinden im vergangenen Jahr geprüft habe, aber keine datenschutzrechtlichen Verstöße feststellen konnte. Die PIRATEN im Saarland widersprechen dieser Rechtsauffassung entschieden. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, hält den Einsatz von WhatsApp auch weiterhin für datenschutzrechtlich äußerst bedenklich:

„Die Argumentation der Landesdatenschutzbeauftragten Monika Grethel ist in sich widersprüchlich und wird auch von Landesdatenschutzbeauftragten anderer Bundesländern nicht geteilt. Einerseits weist Frau Grethel darauf hin, dass die Verarbeitung von Metadaten durch WhatsApp mit europarechtlichen Datenschutzvorgaben fraglich sei. Andererseits sei die Eröffnung einer Kontaktmöglichkeit für Bürger über WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Weiterhin profitiere die Gemeinde nicht durch die Bearbeitung von Metadaten durch WhatsApp. Letzteres ist schon alleine dann fraglich, wenn die Gemeinde sich Standortdaten zur genauen Lokalisierung gemeldeter Mängel übermitteln lässt und die Funktion „aktuellen Standort übermitteln“ in WhatsApp bereits implementiert ist. Die Datenschutzbeauftragte der Bundesländer Brandenburg [1] und Niedersachsen [2] gehen davon, dass es bereits an einer Rechtsgrundlage für die behördliche Datenverarbeitung fehle, weil keine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen für die Verarbeitung von an WhatsApp übertragenen Metadaten vorliege. Weiterhin können die Gemeinden einem Löschanspruch der Betroffenen nach der DSGVO nicht nachkommen, da sie eine Löschung der erhobenen und gespeicherten Daten nicht gegenüber WhatsApp durchsetzen können. Zudem stelle die Auswahl von WhatsApp als Kommunikationsmittel mit Behörden einen Verstoß gegen die Pflicht des Art. 25 Abs. 1 DSGVO dar, bei der Wahl der Kommunikationsmittel angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen, welche durch WhatsApp nicht eingehalten werden. Kommunen dürfen der kommerziellen Datensammelwut und dem Personenprofiling von WhatsApp nicht dadurch Vorschub noch Vorschub leisten, indem sie den Einsatz von WhatsApp für die Behördenkommunikation eröffnen und gezielt bewerben. Stattdessen müssen sie als öffentliche Hand auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, indem sie Bürger zu einem sparsamen und kritischen Umgang mit ihren persönlichen Daten anhalten, statt sie zu einem unkritischen Umgang durch schnelle und einfache WhatsApp-Nutzung zu motivieren. Auch Frau Grethel hält den Einsatz von WhatsApp durch öffentliche Stellen hinsichtlich der aus dem Grundgesetz folgenden Schutz- und Gewährleistungspflicht für kritisch. Die Gemeinden wären daher gut beraten, auf eigene und sichere Kommunikationsmittel, statt auf eine bequeme, aber sehr bedenkliche Drittdienstleistung, die Datenschutzregeln konsequent ignoriert, zu setzen.“

Quellen:

[1] https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.627244.de?highlight=WhatsApphttps://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_2018_Datenschutz.pdf

[2] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/merkblatt_fur_die_nutzung_von_whatsapp_bei_behorden_in_niedersachsen/merkblatt-fuer-verantwortliche-zur-nutzung-von-whatsapp-bei-behoerden-und-sonstigen-oeffentlichen-stellen-in-niedersachsen-171394.html

Barbara Spaniol und Dennis Lander (LINKE): Karnevalsverband darf gleichgeschlechtliche Paare nicht länger diskriminieren

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Heike II und Ute II haben Bewegung in ein starres System gebracht

„Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar wegen ‚Brauchtumspflege‘ nicht ‚Prinzenpaar des Jahres‘ werden darf, dann muss sich der Verband Saarländischer Karnevalsvereine schon fragen lassen, welches Brauchtum er hier eigentlich pflegen will. Der ‚Muff von 1000 Jahren‘ sollte jedenfalls nicht für die Ewigkeit konserviert werden. Insofern ist es gut und überfällig, dass der Verband nun die Regeln überprüfen will.“ Mit diesen Worten reagiert Barbara Spaniol, Vizepräsidentin des Saarländischen Landtags, auf den Ausschluss von Heike II und Ute II von der Wahl zu Saarlands Prinzenpaar des Jahres und die darauf folgende Diskussion. „Die beiden Frauen haben durch ihr Engagement etwas Bewegung in ein sehr starres System gebracht, dafür gehört ihnen unser Respekt.“

Der jugend- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion Dennis Lander ergänzt: „Der Karnevalsverband hätte schon viel früher etwas ändern und die gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen müssen. Das Grundgesetz, das die Würde jedes Menschen als unantastbar definiert, nicht nur für heterosexuelle Mann-Frau-Paare, gilt immerhin seit 1949 – auch für Karnevalisten. Es ist auch kein großer Kraftakt, bereits für die jetzige Wahl gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen. Die Erklärung des Verbandes, eine Regeländerung brauche Zeit, kann ganz und gar nicht überzeugen.“

Diebstahl von mehreren Geldbeuteln in Arztpraxis

Die Polizei informiert:

St. Ingbert (ots) – Am Donnerstag, den 16.01.2020 zwischen 14:00 Uhr und 17:00 
Uhr kam es in einer Arztpraxis in der Rickertstraße in 66386 St. Ingbert-Mitte 
zu mehreren Geldbeuteldiebstählen.

Hierzu suchte ein bislang unbekannter Täter einen Raum in der oben genannten 
Arztpraxis auf und öffnete die Handtaschen von zwei 51-jährigen Mitarbeiterinnen
der Arztpraxis. In der Folge entnahm der Täter deren Geldbeutel und entfernte 
sich von der Tatörtlichkeit.

Mit der EC-Karte einer der beiden Geschädigten versuchte der Täter in der Folge 
an einem Geldautomaten Geld abzubuchen. Eine Geschädigte gab an, dass sie eine 
auffällige Person in der Praxis wahrgenommen habe, die sich immer wieder in der 
Nähe des oben genannten Raumes aufhielt. Diese wird wie folgt beschrieben:

  – Ca. 30 Jahre alt, 185 cm groß, schlank
  – Schwarze Jacke
  – Schwarze, kürzere, gelockte Haare
  – ausländisches Aussehen
  – Möglicherweise weiße Tuchtasche in der Hand

Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise zum Täter geben können, 
werden gebeten sich an die Polizeiinspektion St. Ingbert unter der Telefonnummer
06894/1090 zu wenden.

Kreativsonar: Endspurt für Bewerbungsphase

Noch bis zum Freitag, 31. Januar, läuft die Bewerbungsphase des Wettbewerbs „Kreativsonar“. Gesucht werden kreative Köpfe aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz, die eine außergewöhnliche Geschäftsidee realisieren wollen oder bereits umgesetzt haben. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Kreativbranche der beiden Länder sichtbar zu machen, miteinander zu vernetzen und kreative Geschäftsmodelle nachhaltig zu fördern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zu den Teilmärkten der Kreativwirtschaft zählen Bereiche wie Werbung, Software und Games, Presse, Design, Architektur, Film, Buch, Musik, Theater und Tanz, Rundfunk und Kunst.

Ausgelobt wird der Wettbewerb bereits zum fünften Mal von den Wirtschaftsministerien des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz. Bis zu 12 Personen oder Unternehmen werden mit dem Kreativsonar ausgezeichnet. Die Gewinner erhalten ein Coaching-Programm im Wert von 5.000 Euro, das ihnen dabei hilft, ihre unternehmerische Basis langfristig zu stärken. Teil des Gewinnes ist außerdem ein Workshop-Bootcamp am Goethe-Institut in Nancy. Es wird organisiert von den Experten der Design Metropole in Aachen. Diese haben ein vielseitiges Workshop-Programm zusammengestellt.

Teilnehmen können alle Kreativschaffenden aus dem Saarland oder Rheinland-Pfalz, die eine herausragende Geschäftsidee umsetzen möchten oder diese bereits auf den Markt gebracht haben. Erstmalig werden auch Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Gastregion Ostbelgien eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Für sie wurde der Gast-Award „Internationale Gewässer“ als Nebenkategorie des Wettbewerbs ausgelobt. Die Partnerinstitution ist die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (DG) mit Sitz in Eupen. 

„Mit Kreativsonar machen wir nicht nur das Potenzial der saarländischen und rheinland-pfälzischen Kreativwirtschaft sichtbar, sondern fördern auch die Vernetzung der Kreativen in der Großregion. Daraus können wertvolle Synergien entstehen – für die Branche selbst, aber auch mit und für andere Wirtschaftszweige. Aus der Szene kommen wichtige Impulse, beispielsweise für das Voranschreiten der Digitalisierung“, so die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger.

„Die Kreativwirtschaft verhilft mit innovativen Ansätzen, Ideen und Methoden Produkten und Dienstleistungen zur Sichtbarkeit und ist damit ein nicht zu unterschätzender Garant für den Erfolg. Die Kreativen sind wichtige Dienstleister für andere Wirtschaftsbranchen und insbesondere durch die rasche Adaption neuer Technologien Impulsgeber für weitere innovative Entwicklungen“, so der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Umgesetzt wird der Wettbewerb erstmals durch Dock 11, das im Auftrag des saarländischen Wirtschaftsministeriums die Förderung und Vernetzung der Kreativbranche in der Region vorantreibt.


Anprechpartner: Jürgen Mißbach

   Webseite (extern)

U21 der SVE startet in die Winter-Vorbereitung

In diesen Tagen geht die Winterpause auch für die U21 der SV Elversberg zu Ende. Nachdem sich einige Spieler aus der Zweiten über die Winterwochen durch Hallen-Turniere fit gehalten haben, beginnt nun in zwei Tagen das gemeinsame Mannschaftstraining zur Vorbereitung auf die Restrunde in der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar. Das erste Training findet an diesem Sonntag, 19. Januar, um 12.30 Uhr im Rahmen des halbjährlichen Leistungstests in der Halle in Elversberg statt. Am darauffolgenden Tag geht es dann auch wieder zurück auf den Platz. 

Der Ligabetrieb geht für die Mannschaft von Trainer Marco Emich am 01. März mit dem Heimspiel gegen die Sportfreunde Eisbachtal weiter – damit bleiben dem jungen Elversberger Team rund sechs Wochen Vorbereitung. In dieser Zeit sind einige Testspiele geplant – mit dem luxemburgischen Erstligisten Victoria Rosport, den beiden Saarlandligisten Borussia Neunkirchen und FC Homburg II sowie dem Verbandsligisten Palatia Limbach stehen vier Gegner bereits fest, ein weiteres Testspiel für die letzte Vorbereitungswoche (22./23. Februar) ist noch in Planung. Daneben wird es auch einige Änderungen im Kader der U21 geben. Aus der eigenen U19 rücken Alexander Sutter, Niklas Schulz und Lukas Hirsch zur Zweiten auf, derweil verlassen Julian Schauer (zum FSV Jägersburg) und Nico Staub (Rot-Weiß Hasborn) sowie Lukas Kölsch und Aaron Francus (beide FV Diefflen) die Elversberger U21.

Die Winter-Vorbereitung der U21 im Überblick*:

• Sonntag, 19. Januar, 12.30 Uhr: Trainingsauftakt in der Halle (in Elversberg)

• Samstag, 25. Januar: Testspiel Victoria Rosport (in Ralingen, Uhrzeit offen)

• Samstag, 01. Februar, 15.00 Uhr: Testspiel Palatia Limbach (in Limbach)

• Samstag, 08. Februar, 15.00 Uhr: Testspiel FC Homburg U23 (in Homburg)

• Samstag, 15. Februar: Testspiel Borussia Neunkirchen (in Neunkirchen, Uhrzeit offen)

*Änderungen und/oder Ergänzungen des Vorbereitungsplans sind möglich.

Freude am Leben aktivieren

Seniorenberatungsstelle Eschberg bietet einen Kurs „Qigong Yangsheng“ an

Ab 4. Februar bietet die Seniorenberatung der Diakonie Saar auf dem Saarbrücker Eschberg einen Kurs „Qigong Yangsheng“ an. „Dabei werden die Selbstheilungskräfte, die Lebendigkeit und die Freude am Leben aktiviert“, erläutert Kursleiterin Cäcilia Koch-Franosch. Es gehe nicht um sportliche Ertüchtigung, sondern um achtsame, aktive und sanfte Bewegungen. Daher sind sie besonders gut für ältere Menschen geeignet. 

Der Kurs kostet 30 Euro und findet an zehn Terminen, jeweils dienstags von 10 bis 11 Uhr in den Räumen der Seniorenberatung (Mecklenburgring 53) statt.


Anmeldung: Seniorenberatung Eschberg, Tel. 0681 831 93 72,E-Mail:seniorenberatung-eschberg@dwsaar

Die Seniorenberatungsstelle ist eine Einrichtung des Diakonischen Werkes an der Saar in Kooperation mit der Immobiliengruppe Saarbrücken. Sie berät Seniorinnen und Senioren zu allen Fragen rund um das Thema Wohnen und Leben im Alter und bietet Hilfen zur Unterstützung im Alltag an. 

Internet: www.diakonie-saar.de

Unter Betäubungsmittel mit dem Fahrzeug unterwegs

Großrosseln/Naßweiler (ots) – In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden im Bereich Bremerhof und in der Emmersweilerstraße Verkehrskontrollen durchgeführt.
Ein 19-jähriger französischer Mitbürger wurde als Fahrzeugführer eines Peugeot 
205 beanzeigt, nachdem festgestellt werden konnte, dass er seinen Wagen unter 
dem Einfluss von Betäubungsmittel geführt hatte. Bei zwei seiner Insassen, eine 
20-jährige Frau u. ein 20-jähriger Mann, wurden zudem geringe Mengen an 
Haschisch und Cannabis aufgefunden (unter 1 Gramm) und beschlagnahmt. 
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Gegen 02:20 Uhr wurde der 
Fahrer eines 3er BMW mit französischen Kennzeichen, der insgesamt mit 5 Personen besetzt war, in der Emmersweilerstraße kontrolliert. Der 22-jährige Franzose hatte zuvor mehrmals die Mittellinie überfahren. Es stellte sich heraus, dass der 22-Jährige nicht nur unter alkoholischer Beeinflussung stand (0,54 
Promille). Ein Drogenvortest lieferte den Beweis, dass hier auch Kokain, Opiate 
und Cannabis im Spiel waren. Ebenso konnte bei der Durchsuchung einer 
Fahrzeuginsassin, eine 23-jährige Französin, eine geringe Menge an Kokain 
aufgefunden werden. Die Weiterfahrt wurde dem 22-Jährigen untersagt. Sein 
französischer Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobe durchgeführt.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Neues Dossier informiert in leichter Sprache über Jugendmedienschutz

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Berlin. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich. Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. „Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. (Digitale) Medien ermöglichen soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung“, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings. „Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden«, fordert Gabriele Sauermann, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

Mit einem Dossier zum Thema „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten.

Mit dem von Fachleuten geprüften Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt.

Der Ratgeber „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bezogen werden (ggf. fallen Versandkosten an) bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de, online unter: www.bag-jugendschutz.de, Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_JMS-Leichte-Sprache_web.pdf.

Einbruch in Gaststätte

Völklingen-Ludweiler (ots) – Zu einem Einbruchsdiebstahl in eine Gaststätte kam 
es am frühen Freitagmorgen in der Völklinger Straße 49. Ein bislang unbekannter 
Täter hebelte ein zur Straße gelegenes Fenster auf und verschaffte sich so 
Zutritt zu dem Schankraum. Im Innern wurde die Alarmanlage von der Wand 
geschlagen und zwei Geldspielautomaten aufgebrochen. Aus den Geldspielautomaten 
wurden jeweils die Geldscheinboxen entwendet. Über die Schadenshöhe liegen 
derzeit keine konkreten Angaben vor. Hinweise zu dem Einbruchsdiebstahl erbittet
die Polizei in Völklingen unter der Tel.-Nr.: 06898 2020.

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