Dienstag, Mai 6, 2025
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Freie Wähler in Rohrbach fordern: Zeigt den Rohrbacher Feuerwehrkameraden endlich Dankbarkeit!

Bildrechte: Freie Wähler

Ohne ehrenamtliches Engagement, würde Vieles in unserer Gesellschaft nicht mehr funktionieren.

Da dies jedem bewusst ist, wird immer wieder gerne, von allen politischen Verantwortlichen zu jeder Gelegenheit, „marktschreierisch“ und „medienwirksam“ Unterstützungsbereitschaft angekündigt und gefordert.

Leider folgen solchen Ankündigungen selten auch Taten, was die Glaubwürdigkeit unserer Politiker immer weiter sinken lässt, von denen wir Freie Wähler uns entschieden distanzieren.

Schon viel zu lange werden die Kameradinnen und Kameraden des Löschbezirks Rohrbach vertröstet.

Sie müssen ihr Ehrenamt in und von einem Gebäude aus verrichten, das von der Unfallkasse des Saarlandes UKS als unzumutbar eingestuft wurde und nur als unbefriedigende Notlösung zeitlich begrenzt, gerade noch geduldet wird.

Wie lange die Kameradinnen und Kameraden des LB Rohrbach noch bereit sind, unter diesen Umständen, ihr Ehrenamt weiter auszuführen, wird schon lange spekuliert.

Die Liste der Mängel im alten Gerätehaus aus den 1950ern ist so lang, dass nur in einem Neubau die wichtige Arbeit unserer ehrenamtlichen Sicherheitsfachkräfte unfallfrei, kosten- und zeitoptimiert sowie nachhaltig erledigt werden kann.

Das Innenministerium hat die Pläne geprüft, die Förderzusage ist erteilt, die Restfinanzierung ist gesichert, alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegen vor, die Baugenehmigung ist erteilt, der Spatenstich durch den früheren OB Hans Wagner erfolgte vor fast einem Jahr.

Es wird Zeit, dass den Worten nach so vielen Jahren endlich Taten folgen. Wir Freie Wähler fordern die Verwaltung auf, endlich die notwendigen Arbeiten zum Baubeginn des Gerätehauses des Löschbezirks Rohrbach zu beauftragen und dem langen Warten ein sichtbares Ende zu bereiten.

Für den Ortsrat Nico Weber und Roland Schwarz

sowie Stadtrat Dirk Konrad

Partnerstadt Cottbus bei Filmfestival Max Ophüls Preis vertreten

Das FilmFestival Cottbus aus der Partnerstadt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist dieses Jahr erneut zu Gast beim Filmfestival Max Ophüls Preis. Gezeigt wird der Spielfilm „Nationalstraße“ des Regisseurs Štěpán Altrichter. Die beiden Festivals tauschen jährlich eine besondere Filmentdeckung.

„Nationalstraße“ feierte 2019 beim FilmFestival Cottbus die Internationale Uraufführung und lief als einer von zwölf Filmen im Wettbewerb Spielfilm. In der Romanverfilmung geht es um den Hooligan Vandam: 1989 noch als Nationalheld gefeiert, lebt er heute als Verlierer in einer Plattenbausiedlung am Rande von Prag. Vandam kämpft um Würde, aber auch um die Frau, die er liebt. Der Regisseur Štěpán Altrichter gewann mit seinem Langfilmdebüt „Schmitke“ zahlreiche Preise, darunter der FIPRESCI-Preis der deutschen Filmkritik.

Das Gastprogramm aus Cottbus läuft am Dienstag, 21. Januar, 18.30 Uhr, in der camera zwo und am 22. Januar, 15 Uhr, im Filmhaus.

Hintergrund
Im Rahmen der seit 1987 existierenden Partnerschaft zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und Cottbus ist der gegenseitige Austausch zwischen den renommierten Filmfestivals seit vielen Jahren Zeichen der Freundschaft. So zeigte das Saarbrücker Festival aus dem eigenen Wettbewerb Spielfilm in Cottbus vergangenen November den Film „This is where I meet you“ von Katharina Ludwig. Das FilmFestival Cottbus gilt als eines der international führenden Festivals des osteuropäischen Films, das Filmfestival Max Ophüls Preis als wichtigstes Nachwuchsfilmfestival im deutschsprachigen Raum.

Weitere Informationen: Amt für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, Tel.: +49 681 905-1401, E-Mail: interregional@saarbruecken.de, Internet: www.saarbruecken.de/staedtepartnerschaften

Versuch von Cybergrooming wird strafbar

Familienministerin Monika Bachmann begrüßt zum verbesserten Schutz von Kindern die heute vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Strafrechts zum Cybergrooming.

„Kinder brauchen und verdienen unseren ganz besonderen Schutz. Politik und Gesellschaft müssen alles dafür tun, um Kinder in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen zu lassen, schlechte Dinge von ihnen fernzuhalten und ihre Persönlichkeitsrechte zu respektieren“, erklärt Familienministerin Monika Bachmann am heutigen Freitag (17. Januar) nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages, allein schon den Versuch von Cybergrooming unter Strafe zu stellen und Ermittlern deutlich mehr Möglichkeiten zu geben. 

Es sei bedauerlich, dass es so lange gedauert habe. Umso erleichterter sei sie, dass bei einer so wichtigen Frage nun endlich die Weichen für die Strafverfolgung dieser im Internet begangenen Taten gestellt worden seien. 

 „Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch noch früher und effektiver geschützt werden. Die bisherigen Regelungen – das hat die Praxis leider gezeigt – reichten hierfür in unserer digitalen Welt leider nicht aus“, sagt Monika Bachmann. 

Es sei richtig und wichtig, dass sich potentielle Täter nun schon beim Versuch, mit Kindern im Internet Kontakt aufzunehmen, strafbar machen. Gestärkt werden mit dem Gesetz nach Auffassung der Familienministerin nicht nur die Kinder, sondern auch die Ermittler.

Monika Bachmann: „Mit diesem Gesetz können wir unsere Kinder und Jugendliche endlich deutlich besser im Netz vor sexuellen Übergriffen schützen. Für die Ermittler bedeutet dies ein viel früheres Einschreiten, für unsere Familien ein höheres Maß an Sicherheit und Schutz für die Kinder.“ 

Hintergrund:Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und gegebenenfalls auch zu missbrauchen. Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können. Aus deren Erfahrungen ist bekannt, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können.

Kevin Ikpide verlässt den OFC

Am heutigen Freitag hat Mittelfeldspieler Kevin Ikpide den Verantwortlichen der Offenbacher Kickers mitgeteilt, dass er den OFC mit sofortiger Wirkung verlässt und zum SGV Freiberg in die Oberliga Baden-Württemberg wechselt. Die Vertragsauflösung erfolgte im beiderseitigen Einvernehmen. 

Der 22-jährige Ikpide trug seit Juli 2018 das Trikot der Kickers, für die er insgesamt 24 Pflichtspiele in der Regionalliga Südwest bestritt.

Die Offenbacher Kickers wünschen Kevin Ikpide persönlich wie sportlich alle Gute.

100 Jahre Saargebiet

Faltblatt anlässlich SaarHundert erschienen

Anlässlich der 100-Jahr-Feier zur Entstehung des Saargebietes hat das Statistische Amt des Saarlandes in seinen Archiven spannende Erkenntnisse zu Tage gefördert. Kern des Faltblatts ist ein statistischer Zeitstrahl von damals bis heute, der die Abschaffung und Einführung der vielen unterschiedlichen Währungen im Saargebiet mit prägnanten statistischen Zahlen aus jener Zeit verbindet.

Kartografisch kann man sich ansehen, wie und wann das Saargebiet auf die heutige Größe des Saarlandes gewachsen ist. In 25-Jahr-Schritten zeigen vier Bevölkerungspyramiden eindrucksvoll, wie sich die Altersstruktur im Saarland entwickelt hat. 
Nicht fehlen darf natürlich eine Darstellung der historischen Entwicklung der Kernindustrien des Saargebietes: des Bergbaus und der eisenschaffenden Industrie. Neben der großen Bedeutung des Saarbergbaus in der ersten Hälfte des SaarHunderts zeigt eine weitere Grafik die immense Effizienzsteigerung in der Stahlindustrie: Während die Tonnagen der Roheisen- und der Rohstahlerzeugung stetig ansteigen, ist die Anzahl der Beschäftigten über viele Jahre zurückgegangen und etwa seit Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts fast gleichgeblieben. 

Auch zeigt der Vergleich von damals zu heute, dass die Anzahl der Eheschließungen sich von 1920 bis heute fast halbiert hat, während die Anzahl der Scheidungen fast zehn Mal so hoch ist wie vor 100 Jahren. 

Auffällig ist auch die Entwicklung der Anzahl der Personen pro Haushalt: Während damals in knapp der Hälfte aller Haushalte vier oder mehr Personen wohnten, macht dies heute kaum mehr als 10 Prozent der Haushalte aus. Umgekehrt waren damals in lediglich etwas über einem Viertel der Haushalte eine oder zwei Personen zu finden, heute macht diese Haushaltsgröße fast drei Viertel der Haushalte aus. 

Deutlich sichtbar ist die immer intensivere Betreuung von Schüler*innen: Während deren Anzahl um fast ein Viertel zurückgegangen ist, hat sich die Anzahl der Schulen kaum verändert. Dagegen gibt es nun fast doppelt so viele Schulklassen und mehr als dreimal so viele Lehrer*innen wie zu Beginn der Aufzeichnungen vor 70 Jahren. 

Geradezu schade ist es, dass der Gesetzgeber die Anzahl der Bienenvölker nicht länger statistisch erfasst haben möchte. So wissen wir lediglich, dass die Anzahl der Bienenvölker in den ersten fünfzig Jahren des Saargebietes bis 1970 um drei Viertel angestiegen ist. 

Dies und mehr finden sich in unserem Faltblatt, das hier heruntergeladen oder beim Statistischen Amt des Saarlandes bestellt werden kann:

Statistisches Amt Saarland 
Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken, Telefon (0681) 501-5903 
E-Mail: statistik@lzd.saarland.de

   Faltblatt „100 Jahre Saargebiet“ herunterladen

VdK begrüßt das 50.000ste Mitglied im Saarland

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Der Neujahrsempfang des VdK geriet in diesem Jahr zu einer Feststunde, denn es galt nicht nur das neue Jahr einzuläuten, sondern auch das Überschreiten der 50.000er Grenze zu feiern.

Insgesamt kann der größte Sozialverband des Saarlandes stolze Zahlen präsentieren. Während andere Vereine und Verbände fast durchweg über Mitgliederschwund klagen, hat sich deren Zahl im VdK Saarland in den vergangenen sechs Jahren um 30 Prozent erhöht. Zwischen als 120 und 180 Anrufe müssen jeden Tag in der Zentrale entgegengenommen werden und 12.500 Beratungsgespräche fanden in 2019 statt.

Landesgeschäftsführer Peter Springborn

Die hohe Inanspruchnahme zeigt die hohe Akzeptanz, die der VdK im Land genießt. „Die Medaille hat zwei Seiten. Die negative Seite ist, dass das soziale Netz immer löchriger wird und der Sozialstaat bröckelt. Viele Menschen kommen zu uns, weil sie sich alleine nicht mehr zurechtfinden, wenn Anträge von Behörden abgelehnt oder Angehörige pflegebedürftig werden. Die positive Seite ist, dass immer mehr Menschen im Saarland sich solidarisieren und den Sozialverband mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen, damit wir uns für eine bessere Sozialpolitik stark machen“, sagte Landesgeschäftsführer Peter Springborn.

Bundesweit sind mehr als zwei Millionen Menschen Teil der Gemeinschaft. Als 50.000. Mitglied wurde Anja Carina Eisler aus Bliesmengen-Bolchen feierlich begrüßt. Die Mutter von drei Kindern ist dem VdK beigetreten, weil sie die sozialpolitischen Ideen des Verbandes unterstützt.

Sehen Sie hier unser Video mit dem Landesvorsitzenden des VdK, Armin Lang:

VSK lässt gleichgeschlechtliche Prinzenpaare zu

 Gleichgeschlechtliche Prinzenpaare dürfen am Wettbewerb zum „Prinzenpaar des Jahres 2020“ des Verband Saarländischer Karnevalsvereine e. V. (VSK) teilnehmen. 

Das ergab ein Gespräch zwischen VSK, VSK-Jugend und dem betroffenen Verein KG Die Rebläuse e. V. am Freitagnachmittag. 

Das Prinzenpaar Heike II. und Ute I. selbst werden, trotz der nun vorhandenen Möglichkeit, nicht am Wettbewerb antreten. 

Sie wollen durch ihren höheren Bekanntheitsgrad den Wettbewerb nicht verzerren. 

Zur Veranstaltung selbst werden Heike II. und Ute I. kommen und mit den anderen Prinzenpaaren mitfiebern. 

Interessierte gleichgeschlechtliche Prinzenpaare der Mitgliedsvereine des Verbandes können sich noch zum Prinzenfrühstück bis Mittwoch 22. Januar 2020 nachmelden. 

Das weitere Vorgehen mit den Regularien des Wettbewerbes wird in der kommenden Vollversammlung des Verbandes mit allen Mitgliedsgesellschaften diskutiert und beschlossen. 

Ideen-Wettbewerb „Wie kommen Schüler*innen im Jahr 2050 zur Schule“

Drohnentaxi, Elektrobusse, selbstfahrende Autos – oder vielleicht doch einfach zu Fuß oder mit dem Rad? Mit der Frage „Wie kommen Schüler*innen im Jahr 2050 zur Schule?“ beschäftigt sich der gleichnamige Ideen-Wettbewerb des Landkreises Saarlouis. Ganze Schulklassen, Schülergruppen oder einzelne Schüler*innen der weiterführenden Schulen können teilnehmen. Einsendeschluss ist der 29. Februar 2020.

Beiträge in den Kategorien Modellbau, Bild (ob gemalt, als Collage, oder Foto…), Videoclip und kreative Texte (Geschichten, Gedichte, Songtexte…) sind herzlich willkommen. Lasst eurer Fantasie bei der Umsetzung freien Lauf!

Projekte können unter folgender Adresse eingereicht werden:

Landkreis Saarlouis

Amt für Schulen, Kultur und Sport

Natalie Sadik

Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6

66740 Saarlouis

Eine Jury, bestehend aus dem Landrat Patrik Lauer, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Kreistag, Klaus Kessler, dem Künstler und HBK-Dozenten François Schwamborn, Johannes Werres von der Saarbrücker Zeitung und der Projektleiterin des Aktionsjahres Mobilität und Nachhaltigkeit und Schulentwicklungsplanerin des Landkreises Saarlouis, Natalie Sadik, bewertet die Beiträge und freut sich auf zahlreiche Einsendungen.

Die Gewinner werden bei der Abschlussveranstaltung des Aktionsjahres „Mobilität und Nachhaltigkeit“ im März 2020 bekannt gegeben. Den Hauptgewinnern der vier Kategorien winkt ein Klassenfest im Wert von 500 Euro. Aber auch andere Einsendungen können sich auf weitere Preise freuen.

Ein Projekt für Schulen im Rahmen des Aktionsjahres „Mobilität und Nachhaltigkeit“ im Landkreis Saarlouis, gefördert durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Weitere Infos unter: www.kreis-saarlouis.de

Arbeitskammer fordert rasche Anpassung des Arbeitszeitrechts

„Es ist höchste Zeit, die vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten im deutschen Arbeitszeitrecht zu verankern. So wie es der Europäische Gerichtshof vorgibt“, fordert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Im Frühjahr 2019 hatte der EUGH entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vollständig erfasst werden müssen – bisher ist das in Deutschland nur für Überstunden und für Arbeit an Sonn- und Feiertagen verpflichtend. „Dabei wissen wir von einer hohen Zahl von Überstunden, die unbezahlt geleistet werden und nicht einmal erfasst werden“, so Caspar weiter.

Eine Sonderauswertung bisher noch nicht veröffentlichter Daten der Arbeitskammer- Beschäftigtenbefragung „Index Gute Arbeit Saar“ zeigt, dass 2019 im Saarland 14 Prozent der Befragten oft oder sogar sehr häufig außerhalb der normalen Arbeitszeit unbezahlte Arbeit für ihren Betrieb erledigen (bundesweit 14,4 Prozent). „Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten jüngst zu dem erwartbaren Schluss kommt: Das deutsche Arbeitszeitrecht in seiner jetzigen Fassung ist ungenügend. Die tatsächlich geleisteten täglichen Arbeitszeiten müssen künftig systematisch dokumentiert und erfasst werden“, sagt Caspar.

Das Gutachten schlägt dazu Aufzeichnungen in Papierform, eine Erfassung in elektronischer Form durch Computerprogramme oder beispielsweise über elektronische Zutrittsausweise vor. In der betrieblichen Realität gibt es in vielen Betrieben und Verwaltungen bereits jetzt eine systematische Zeiterfassung. In der AK-Beschäftigtenbefragung aus 2019 haben 79 Prozent der Befragten angegeben, eine Arbeitszeiterfassung zu haben. Gerade sie macht es häufig erst möglich, größere Flexibilität und arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeitmodelle, Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten einzusetzen, da die Arbeitszeiten dadurch plan- und nachvollziehbarer werden. Gleichzeitig aber gibt es viele Bereiche, z.B. im Dienstleistungssektor (Bildung, Erziehung, Hotel- und Gaststättengewerbe), in denen solche Zeiterfassungen bisher nicht existieren – meist auf Kosten der Beschäftigten.

„Genau deshalb drängen wir darauf, die verpflichtende systematische Arbeitszeiterfassung im deutschen Arbeitsrecht umzusetzen, damit in allen Branchen die Arbeitszeiterfassung systematisch erfolgt. Sie sorgt für mehr Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sichert deren Recht auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten“, sagt Caspar. Dies ist vor allem wichtig im Zusammenhang mit der Digitalisierung und ihren Folgen. Diese verstärkt die Tendenzen hin zu neuen Arbeitsformen, zu ständiger Erreichbarkeit und letztlich zur Verwischung der Grenzen zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit.

„Bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes gibt es jedoch folgendes zu beachten: Es darf aus unserer Sicht nicht dazu kommen, dass die täglich einzuhaltende Obergrenze der Arbeitszeit von zehn Stunden zugunsten einer ausschließlich wöchentlich einzuhaltenden Höchstarbeitszeit gekippt wird“, so Jörg Caspar abschließend.

Bonner Staatsrechtler Josef Isensee zu Gast bei der Union Stiftung

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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Grundrecht auf Einwanderung?“ am Dienstag, 21. Januar 2020, 18.30 Uhr

Die Union Stiftung lädt alle politisch Interessierten ein, gemeinsam mit dem renommierten Bonner Staatsrechtler, Prof. Dr. Josef Isensee über den Themenkomplex „Einwanderung“ zu diskutieren. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 21. Januar 2020, um 18.30 Uhr im Haus der Union Stiftung (Steinstraße 10, 66115 Saarbrücken) statt. 

Vielfach besteht Unklarheit über die rechtlichen Grundlagen der Einwanderung. Josef Isensee wird die völkerrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Pflichten und Rechte, die sich aus dem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Grundgesetz ergeben darstellen und auf die rechtlichen Probleme eingehen.

Bisher galt, dass Staaten souverän darüber entschieden, welche Menschen in ihr Gebiet einreisen durften. Für Isensee erhebt sich die Frage, ob und in wie weit dem deutschen Staat angesichts der sich abzeichnenden neuen Völkerwanderung noch eine eigene Entscheidungsmacht verblieben ist, den Zugang zu steuern.

Die Union Stiftung bittet um Anmeldung per E-Mail info@unionstiftung.de oder Telefon 0681 70945-0.

Der Referent:

Josef Isensee studierte Rechtswissenschaften und Philosophie. 1971 wurde er Professor an der Universität des Saarlandes. 1975 wechselte er nach Bonn auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht.

Er ist Mitherausgeber des „Handbuch des Staatsrechts“.

Für seine wissenschaftliche Arbeit erhielt er zahlreiche Ehrungen und Ehrendoktorwürdigungen.

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