Dienstag, Mai 6, 2025
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Start Blog Seite 2814

Nachkontrolle im beanstandeten Betrieb mit Pferdehaltung in Saarwellingen

Die Polizei informiert:

Saarwellingen (ots) – Im Dezember berichtete die Polizei Lebach über gravierende
Missstände in einem Betrieb mit Pferdehaltung in Saarwellingen. In der 2. KW 
2020 wurde durch den Amtstierärztlichen Dienst vom Landesamt für Umwelt-und 
Verbraucherschutz (LUA) eine Nachkontrolle durchgeführt. Diesmal habe es keine 
Beanstandungen gegeben, der Verantwortliche hat offenbar nachgebessert, was die 
Versorgung und Unterbringung der Tiere betrifft. Auch die Kadaver wurden 
mittlerweile der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Von der Polizei Lebach 
wurde aufgrund der im Dezember getroffenen Feststellungen dennoch ein 
Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 
eingeleitet. Ermittlungen ergaben, dass es offenbar in der Branche des 
Pferdehandels eine übliche Praxis ist, Tiere in größeren Gruppen zu kaufen und 
wieder zu verkaufen. Somit werden leider auch Tiere in einem schlechten 
gesundheitlichen Zustand oftmals einfach „mit gekauft“ und wechseln innerhalb 
kürzester Zeit mehrfach den Eigentümer, so dass sich schwer nachweisen ließe, 
wer denn letzten Endes für den schlechten Zustand des Tieres verantwortlich 
gemacht werden könne. Auch sind diese Tiere bei einer Nachkontrolle nicht mehr 
in dem jeweiligen Betrieb zu finden. Die Polizei rät Pferdeliebhabern, die ein 
gesundes Pferd erwerben möchten, sich an renommierte Anlaufadressen zu wenden, 
wo man unangemeldet jederzeit die Stallungen und den gesamten Tierbestand in 
Augenschein nehmen kann.

Nach Raubüberfall auf Spielcasino in Primstal – Zeugen gesucht

Die Polizei informiert:

Nonnweiler-Primstal (ots) – Am Freitag,  10.01.2020, gegen 20:15 Uhr, betrat 
eine weibliche  Person das Spielcasino in der Hauptstaße in Nonnweiler-Primstal.
Unter Vorhalt eines Messers forderte sie die Angestellte  auf, ihr den 
Kasseninhalt auszuhändigen. Nach Erhalt des Geldes ( vierstelliger Betrag ), 
floh die  Täterin zu Fuß in Richtung Ortsmitte. Der Tatablauf wurde durch die 
Überwachungskameras des Casinos  aufgezeichnet.

Kurzbeschreibung der Täterin: Ca. 30 Jahre alt, ca. 165 cm groß, korpulent.

Wer kann Angaben zu der  bislang unbekannten Täterin machen. Hinweise bitte an 
die Polizeiinspektion St. Wendel, Telefon: 06851/8980.

TSV Steinbach Haiger: Hessenpokal-Halbfinale am 8. April

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Das Mittelhessen-Derby im Halbfinale des Bitburger-Hessenpokals ist endgültig terminiert worden. Fußball-Regionalligist TSV Steinbach Haiger reist am Mittwoch, 8. April, zum Ligakonkurrenten FC Gießen. Anpfiff der Begegnung wird wegen der fehlenden Flutlicht-Anlage im Gießener Waldstadion schon um 17.30 Uhr sein.

Das zweite Halbfinale steigt bereits vier Wochen früher. Am 11. März (19 Uhr) empfängt Hessenliga-Spitzenreiter TSV Eintracht Stadtallendorf den Regionalligisten FSV Frankfurt. Das Endspiel des Hessenpokals findet im Rahmen des Finaltags der Amateure am 23. Mai statt. Ort und Anstoßzeit stehen noch nicht fest. Der Sieger des Hessenpokals ist automatisch für die erste Runde des DFB-Pokals 2020/2021 qualifiziert.

Festnahme eines Serienbetrügers durch Kriminaldienstbeamte der PI Saarlouis

Die Polizei informiert:

Saarlouis (ots) – Am 16.01.2020 konnten Beamte des Kriminaldienstes Saarlouis 
einen mit Haftbefehl gesuchten 28-jährigen Serienbetrüger an seiner 
Wohnanschrift in Saarlouis festnehmen. Gegen den Gesuchten lag ein Haftbefehl 
wegen zahlreicher Betrugstaten vor. Bei den Taten ging er immer nach gleichem 
Muster vor. Auf verschiedenen Internetplattformen bot er Waren zum Verkauf an, 
die er tatsächlich nicht in seinem Besitz hatte. Nachdem die gutgläubigen Käufer
das Geld auf ein Konto des Betrügers überwiesen hatten, lieferte er die 
versprochene Ware nicht an die Geschädigten. Durch umfangreiche Ermittlungen des
Kriminaldienstes Saarlouis konnte ein Haftbefehl erwirkt und am 16.01.2020 
vollstreckt werden. Derzeit geht die Polizei Saarlouis von rund 40 Einzeltaten 
aus, wobei damit zu rechnen ist, dass es bundesweit weitere Geschädigte gibt. 
Die Schadenshöhe beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Der Täter wurde nach 
Vorführung und Verkündung des Haftbefehls beim Amtsgericht Saarlouis in die JVA 
Saarbrücken eingeliefert.

Dudweiler als Standort der Annerkannten Europäischen Schule (AES) empfohlen

Die „Anerkannte Europäische Schule (AES)“ soll am Standort des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) in Dudweiler errichtet werden. Das ist die gemeinsame Empfehlung der Staatskanzlei, des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) sowie der beiden Schulträger, dem Regionalverband und der Landeshauptstadt Saarbrücken, die am Mittwoch  zum Spitzengespräch zusammenkamen. Der endgültige Beschluss soll zeitnah im Ministerrat gefasst werden.

Das pädagogische Konzept der AES sieht laut MBK vor, dass die Schule mit den Klassenstufen 1 und 5 und insgesamt vier Klassen starten soll. In jeder Klassenstufe soll es jeweils eine Klasse mit einer deutschen und einer englischen Sprachsektion geben, insgesamt also vier Klassen. Nach dem Start wird die Schule um jährlich vier weitere Klassen aufwachsen. Voraussetzung dafür ist ein geeigneter Übergangsstandort mit ausreichender Raumkapazität bis zum Bezug der Räumlichkeiten am endgültigen Schulstandort in Dudweiler. 
Hinsichtlich einer Übergangslösung hat man sich nach einer Diskussion über verschiede Standorte darauf verständigt, noch nicht abschließend geklärte Punkte in den kommenden Wochen zu bearbeiten und bis Ostern eine abgestimmte Lösung zu benennen. Da auch das vorliegende pädagogische Konzept des MBK erst im April vom Obersten Rat der Europäischen Schulen endgültig gebilligt werden wird, soll der Start der Schule zum Schuljahr 2021/22 erfolgen.

Gemeinsames Ziel aller beteiligten Akteur*innen ist, dass am Ende eine gute, funktionierende Schule mit einem gesicherten Übergangsstandort steht, bis die Schule startet. Darauf müssen sich Eltern und künftigen Schüler*innen bei der Anmeldung zur AES verlassen können. Vor allem anderen maßgeblich ist dabei für das MBK unsere Verantwortung für die künftigen Schüler*innen der Schule. Wir wollen gute Bildung von Anfang an. Das gilt auch für die Lernbedingungen. Eine neue Schulform zügig und vor allem nachhaltig an den Start zu bringen, ist kein Selbstläufer – zumindest nicht, wenn es ein dauerhafter Erfolg werden soll. Daran arbeiten wir mit vollem Einsatz. So schnell wie möglich, aber eben auch so gründlich wie nötig.

Ungeachtet der Standortfragen hat das MBK das Akkreditierungsverfahren der AES in Brüssel eingeleitet. Der Oberste Rat der Europäischen Union (EU) hat das Dossier Allgemeinen Interesses im Dezember 2019 verabschiedet. Der Ausschuss für Bildungsfragen des Rates der EU befindet im Februar über das Konformitätsdossier des MBK mit Angaben zum Pädagogischen Konzept der künftigen AES. Das Akkreditierungsverfahren schließt mit einem Audit nach dem Start der Schule ab.

Statement von Ministerpräsident Tobias Hans zu Protest der Landwirte

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Ministerpräsident Tobias Hans zeigt Verständnis für die Landwirte, die am Freitag (17. Januar) vor dem Landtag des Saarlandes protestiert haben:

„Der Frust unserer Landwirte ist nachvollziehbar. Sie stecken trotz harter Arbeit unverschuldet in einer schwierigen Situation. Ich nehme den Protest sehr ernst und stehe hinter unseren Bäuerinnen und Bauern. Wir dürfen den Klimaschutz nicht auf dem Rücken unserer Landwirtschaft austragen, sondern müssen alle mit ins Boot nehmen und in den Dialog treten. Aus diesem Grund habe ich mich vor ein paar Wochen mit den Akteuren in der Staatskanzlei getroffen und werde mir zeitnah auch vor Ort ein Bild der Situation machen.“

Bund-Länder-Einigung: Fahrplan für Kohleausstieg steht

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Die Bundesregierung informiert:

Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich auf einen verbindlichen Zeitplan zum Abschalten der deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro beim anstehenden Strukturwandel.

Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland – das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat.

Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden.

Die wesentlichen Punkte der Einigung:

  • Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
  • Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
  • zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
  • Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
  • Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
  • Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ in Jülich
  • Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen

Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen

Von einem „historischen Durchbruch“ sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe „Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist“, so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den Strukturwandel verhandelt habe.

„Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu verlassen“, betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien – verstärkt durch regelbare Energien – begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35‬ Milliarden Euro.

„Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal“, lobte die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region „im Regen stehen gelassen“ werde und dass der Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen – der erste davon bereits in diesem Jahr.

PIRATEN widersprechen der Landesdatenschutzbeauftragten

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WhatsApp-Einsatz für Behördenkommunikation kontakariert Datenschutz

Am Donnerstag, 16.01.2020, teilte die Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Monika Grethel, der Saarbrücker Zeitung mit, dass sie den Einsatz des Messengers WhatsApp zur Behördenkommunikation in verschiedenen saarländischen Gemeinden im vergangenen Jahr geprüft habe, aber keine datenschutzrechtlichen Verstöße feststellen konnte. Die PIRATEN im Saarland widersprechen dieser Rechtsauffassung entschieden. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, hält den Einsatz von WhatsApp auch weiterhin für datenschutzrechtlich äußerst bedenklich:

„Die Argumentation der Landesdatenschutzbeauftragten Monika Grethel ist in sich widersprüchlich und wird auch von Landesdatenschutzbeauftragten anderer Bundesländern nicht geteilt. Einerseits weist Frau Grethel darauf hin, dass die Verarbeitung von Metadaten durch WhatsApp mit europarechtlichen Datenschutzvorgaben fraglich sei. Andererseits sei die Eröffnung einer Kontaktmöglichkeit für Bürger über WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Weiterhin profitiere die Gemeinde nicht durch die Bearbeitung von Metadaten durch WhatsApp. Letzteres ist schon alleine dann fraglich, wenn die Gemeinde sich Standortdaten zur genauen Lokalisierung gemeldeter Mängel übermitteln lässt und die Funktion „aktuellen Standort übermitteln“ in WhatsApp bereits implementiert ist. Die Datenschutzbeauftragte der Bundesländer Brandenburg [1] und Niedersachsen [2] gehen davon, dass es bereits an einer Rechtsgrundlage für die behördliche Datenverarbeitung fehle, weil keine wirksame Einwilligung der betroffenen Personen für die Verarbeitung von an WhatsApp übertragenen Metadaten vorliege. Weiterhin können die Gemeinden einem Löschanspruch der Betroffenen nach der DSGVO nicht nachkommen, da sie eine Löschung der erhobenen und gespeicherten Daten nicht gegenüber WhatsApp durchsetzen können. Zudem stelle die Auswahl von WhatsApp als Kommunikationsmittel mit Behörden einen Verstoß gegen die Pflicht des Art. 25 Abs. 1 DSGVO dar, bei der Wahl der Kommunikationsmittel angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzgrundsätze wirksam umzusetzen, welche durch WhatsApp nicht eingehalten werden. Kommunen dürfen der kommerziellen Datensammelwut und dem Personenprofiling von WhatsApp nicht dadurch Vorschub noch Vorschub leisten, indem sie den Einsatz von WhatsApp für die Behördenkommunikation eröffnen und gezielt bewerben. Stattdessen müssen sie als öffentliche Hand auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, indem sie Bürger zu einem sparsamen und kritischen Umgang mit ihren persönlichen Daten anhalten, statt sie zu einem unkritischen Umgang durch schnelle und einfache WhatsApp-Nutzung zu motivieren. Auch Frau Grethel hält den Einsatz von WhatsApp durch öffentliche Stellen hinsichtlich der aus dem Grundgesetz folgenden Schutz- und Gewährleistungspflicht für kritisch. Die Gemeinden wären daher gut beraten, auf eigene und sichere Kommunikationsmittel, statt auf eine bequeme, aber sehr bedenkliche Drittdienstleistung, die Datenschutzregeln konsequent ignoriert, zu setzen.“

Quellen:

[1] https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.627244.de?highlight=WhatsApphttps://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_2018_Datenschutz.pdf

[2] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/merkblatt_fur_die_nutzung_von_whatsapp_bei_behorden_in_niedersachsen/merkblatt-fuer-verantwortliche-zur-nutzung-von-whatsapp-bei-behoerden-und-sonstigen-oeffentlichen-stellen-in-niedersachsen-171394.html

Barbara Spaniol und Dennis Lander (LINKE): Karnevalsverband darf gleichgeschlechtliche Paare nicht länger diskriminieren

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Heike II und Ute II haben Bewegung in ein starres System gebracht

„Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar wegen ‚Brauchtumspflege‘ nicht ‚Prinzenpaar des Jahres‘ werden darf, dann muss sich der Verband Saarländischer Karnevalsvereine schon fragen lassen, welches Brauchtum er hier eigentlich pflegen will. Der ‚Muff von 1000 Jahren‘ sollte jedenfalls nicht für die Ewigkeit konserviert werden. Insofern ist es gut und überfällig, dass der Verband nun die Regeln überprüfen will.“ Mit diesen Worten reagiert Barbara Spaniol, Vizepräsidentin des Saarländischen Landtags, auf den Ausschluss von Heike II und Ute II von der Wahl zu Saarlands Prinzenpaar des Jahres und die darauf folgende Diskussion. „Die beiden Frauen haben durch ihr Engagement etwas Bewegung in ein sehr starres System gebracht, dafür gehört ihnen unser Respekt.“

Der jugend- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion Dennis Lander ergänzt: „Der Karnevalsverband hätte schon viel früher etwas ändern und die gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen müssen. Das Grundgesetz, das die Würde jedes Menschen als unantastbar definiert, nicht nur für heterosexuelle Mann-Frau-Paare, gilt immerhin seit 1949 – auch für Karnevalisten. Es ist auch kein großer Kraftakt, bereits für die jetzige Wahl gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen. Die Erklärung des Verbandes, eine Regeländerung brauche Zeit, kann ganz und gar nicht überzeugen.“

Diebstahl von mehreren Geldbeuteln in Arztpraxis

Die Polizei informiert:

St. Ingbert (ots) – Am Donnerstag, den 16.01.2020 zwischen 14:00 Uhr und 17:00 
Uhr kam es in einer Arztpraxis in der Rickertstraße in 66386 St. Ingbert-Mitte 
zu mehreren Geldbeuteldiebstählen.

Hierzu suchte ein bislang unbekannter Täter einen Raum in der oben genannten 
Arztpraxis auf und öffnete die Handtaschen von zwei 51-jährigen Mitarbeiterinnen
der Arztpraxis. In der Folge entnahm der Täter deren Geldbeutel und entfernte 
sich von der Tatörtlichkeit.

Mit der EC-Karte einer der beiden Geschädigten versuchte der Täter in der Folge 
an einem Geldautomaten Geld abzubuchen. Eine Geschädigte gab an, dass sie eine 
auffällige Person in der Praxis wahrgenommen habe, die sich immer wieder in der 
Nähe des oben genannten Raumes aufhielt. Diese wird wie folgt beschrieben:

  – Ca. 30 Jahre alt, 185 cm groß, schlank
  – Schwarze Jacke
  – Schwarze, kürzere, gelockte Haare
  – ausländisches Aussehen
  – Möglicherweise weiße Tuchtasche in der Hand

Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise zum Täter geben können, 
werden gebeten sich an die Polizeiinspektion St. Ingbert unter der Telefonnummer
06894/1090 zu wenden.

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