Montag, Mai 12, 2025
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https://www.saarnews.com/produkt/1-fc-saarbruecken-dfb-pokal-2023-24-die-unglaubliche-reise/
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SVW: Vorverkauf für die Spiele gegen Saarbrücken und Offenbach startet

Neben dem Pokalkracher in Karlsruhe, warten auch in der Liga noch zwei Topspiele in der Fremde auf die Buwe.

Am 31.03. findet in Völklingen die Partie beim 1. FC Saarbrücken, dem aktuellen Tabellenführer, statt. Schon zwei Wochen später, am 14.04., geht es dann im Sparda-Bank-Hessen-Stadion gegen die Offenbacher Kickers. Bei beiden Partien zählt der SV Waldhof natürlich wieder auf die zahlreiche Unterstützung seiner Fans und hofft auf ausverkaufte Gästeblöcke.

Die Tickets für diese Spiele gehen am morgigen Mittwoch, den 21.03., um 10 Uhr in den Verkauf – sowohl im Ticketshop am Alsenweg als auch im Online-Ticketshop. Da die Tickets online nur per Postversand bestellt werden können, bitten wir um Verständnis, dass das Spiel gegen Saarbrücken nur vom 21. bis 23.03. um 14 Uhr freigeschaltet sein wird, um eine rechtzeitige Zustellung gewährleisten zu können.

Der SV Waldhof bietet seinen Fanclubs die Möglichkeit, Sammelbestellungen (je nach Verfügbarkeit) an die E-Mail-Adresse ticketing@svwm.de bis Donnerstag aufzugeben. Die Bestellungen können am Freitag am Kartenpavillon abgeholt und bezahlt werden.

Beim kommenden Heimspiel gegen Stadtallendorf (Freitag, 23.03.), wird es zudem die Möglichkeit geben, Tickets – soweit verfügbar – auch am Kartenpavillon zu erwerben.

Beim Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken wird voraussichtlich keine Tageskasse geöffnet sein.

 

Die Preise gestalten sich wie folgt:

1. FC Saarbrücken

Stehplatz Vollzahler:

10,- EUR*

Stehplatz ermäßigt:

8,- EUR*

Sitzplatz:

21,- EUR*

 

Kickers Offenbach

Stehplatz Vollzahler:

12,- EUR*

Stehplatz ermäßigt:

10,- EUR*

Sitzplatz:

19,- EUR*

* inklusive 1,- EUR VVK-Gebühr

Neue Regelungen bei der Abgabe von Grüngut: Stadt erhebt Gebühren / Karte für 25 Euro pro Kalenderjahr

Seit dem 1. Januar 2018 hat sich die Abgabe des Grüngutes in den saarländischen Gemeinden geändert. Die „Einsammlung“ obliegt nach wie vor den Kommunen, der zentrale Abtransport aus der Gemeinde und die Verwertung des Grüngutes übernimmt der Entsorgungsverband Saar (EVS). In Homburg ist für die Abgabe des Grünguts an den Containerplätzen in den Stadtteilen die Vorlage einer Grüngut-Flatrate-Karte unbedingt erforderlich.

Diese Karte kann für 25 Euro kann im Rathaus sowie im Stadtbusbüro im Talzentrum für das laufende Jahr erworben werden. Sie muss bei der Abgabe des Grünguts vorgezeigt werden und gilt, unabhängig von der abliefernden Person, für jeweils ein Grundstück. Gibt eine andere Person als auf der Karte eingetragen das Grüngut ab, ist dessen Herkunft zu belegen. Einen Vordruck dafür gibt es auf der Homepage der Stadt.

Eingesammelt wird das Grüngut in den Ortsteilen Beeden, Einöd, Erbach (auf dem Gelände der Firma Jacoby), Kirrberg und Jägersburg sowie auf dem Wertstoffzentrum Am Zunderbaum. In Kirrberg steht der neu ausgewählte Standort für die Container am Waldparkplatz an der Zuwegung zur Fischerhütte bis Ende des Monats aufgrund einer Baustelle noch nicht nur Verfügung. Solange bleibt zu den vorgesehenen Öffnungszeiten der Heckenplatz an der Kirrberger Straße vor dem Ortseingang von Homburg kommend in Betrieb. Sobald der neue Standort eröffnet wird, schließt der bisher genutzte Heckenplatz. Aufgrund der aktuell schwierigen Witterung können sich die Bauarbeiten noch verzögern. Damit bliebe auch der Heckenplatz in Kirrberg etwas länger in Betrieb.

Wer ohne Flatrate-Karte Grüngut gegen eine kleinere Gebühr abgeben möchte, muss dies am Wertstoffzentrum des EVS am Zunderbaum erledigen.

Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass die Grüngutannahme am Karsamstag, 31. März 2018, entfällt, da an diesem Tag das Wertstoffzentrum und auch die dezentralen Sammelplätze geschlossen bleiben.

Übernahme der Frauenabteilung des SV Göttelborn durch die SVE ist vorerst gescheitert

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In der Sitzung des Saarländischen Fußballverbandes wurde am gestrigen Abend der Antrag der SV Elversberg behandelt, der die Übernahme der Frauenabteilung des SV Göttelborn zum Ziel hatte. 9:1 lautete das Ergebnis – gegen den Antrag. Der Verband beruft sich in der Begründung auf das Gutachten von Dr. Paul Lambertz, der im vergangenen Jahr die Übertragung des Spielrechts der 1. Mannschaft der DJK Bildstock auf den 1. FC Saarbrücken als nicht satzungsgemäß beurteilte und damit scheitern ließ.

Die SV Elversberg äußerte sich wie folgt zu dem Vorgang: „Beide Vereine werden nichtsdestotrotz den Übergang gem. § 62 DFB-Spielordnung durch einem gemeinsamen Antrag am außerordentlichen Verbandstag den anderen Mitgliedsvereinen des SFV zur Diskussion vorlegen.“ Dieser außerordentliche Verbandstag wird am 26. Mai in Lebach stattfinden.

Unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung werden die beiden Vereine an der Zusammenarbeit festhalten, notfalls unter dem Dach des SV Göttelborn. Dies teilte Christina John, die Pressesprecherin der Elversberger heute morgen in einer Meldung mit.

Hier der Wortlauf der Pressemeldung im Original:

Stellungnahme zur Ablehnung des Antrags der Vereine SV Göttelborn und SV Elversberg                   20.03.2018

Zur Entscheidung des Präsidenten des SFV

Der SV Göttelborn und die SV Elversberg haben die Ablehnung des gemeinsamen Antrags zum Übertritt der Mitglieder der Frauenabteilung zur SV Elversberg mit dem Übergang der Rechte zur sportlichen Qualifikation durch den Vorstand des SFV zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Äußerungen des Präsidenten des SFV im Vorfeld kommt die Entscheidung wenig überraschend.

Wie bereits mehrfach kommuniziert, haben beide Vereine diese Vorgehensweise allerdings von Beginn an in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung berücksichtigt. Da es sich nicht um die Veräußerung eines Spielrechts, sondern um eine langfristig angelegte Zusammenarbeit handelt, waren sich der SV Göttelborn und die SV Elversberg bereits bei Start des gemeinsamen Vorhabens darüber einig, dass die Kooperation auch dann umgesetzt wird, wenn die favorisierte Lösung durch den SFV nicht befürwortet werden würde. Für diesen Fall wurde in der Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass sich an den Inhalten der langfristigen Zusammenarbeit in diesem Fall nichts ändert, das Projekt dann lediglich zunächst unter dem Dach des SV Göttelborn starten wird.

Beide Vereine werden nichtsdestotrotz den Übergang gem. § 62 DFB-Spielordnung durch einem gemeinsamen Antrag am außerordentlichen Verbandstag den anderen Mitgliedsvereinen des SFV zur Diskussion vorlegen. Soweit der Verbandstag die Auffassung des SFV-Vorstands teilt und die Regelung im Frauenfußball nur für Fälle in der Vergangenheit gilt, akzeptieren der SV Göttelborn und die SV Elversberg einen solchen Beschluss selbstverständlich. Beide Vereine wollen natürlich eine Umsetzung in Einklang mit den geltenden Bestimmungen. Eine Sonderbehandlung soll im Verbandsgebiet niemandem zu teil werden. Es bestand von Beginn an lediglich der Wunsch genauso behandelt zu werden, wie dies auch für die Vereine in der Vergangenheit, u.a. den 1. FC Saarbrücken, die DJK Saarwellingen oder auch den FFC Dudweiler, gehandhabt wurde.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt unabhängig von der Frage, ob die Frauenabteilung schließlich formal unter dem Dach der SV Elversberg oder des SV Göttelborn angesiedelt ist. 

Zur klarstellenden Erläuterung stellen die beiden Vereine nachfolgend nochmals die Details zum gemeinsamen Projekt Frauenfußball dar.

Klarstellende Erläuterung des gemeinsamen Vorhabens

Der SV Göttelborn und die SV Elversberg haben gemeinsam beschlossen, im Bereich des Frauenfußballs langfristig zusammenzuarbeiten. Diese Entscheidung erfolgte zum einen, da beide Vereine davon überzeugt sind, nachhaltig von der Kooperation zu profitieren. Zum anderen wurden beide Seiten in vielen Gesprächen (nicht zuletzt auch mit Vertretern des SFV für den Bereich Frauenfußall) auch zu dem gemeinsamen Projekt ermutigt, da dieses auch einen sehr positiven Einfluss auf die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfußballs im Saarland habe.

Es handelt sich bei dem gemeinsamen Vorhaben nicht um einen Verkauf eines Spielrechts, sondern um eine nachhaltig angelegte Partnerschaft, von der beide Vereine gleichermaßen profitieren. Es erfolgt keine Abspaltung des Spielrechts, sondern sämtliche Mitglieder der Frauenabteilung des SV Göttelborn treten mit Zustimmung des Vereins der SV Elversberg bei. Hierbei werden die Verantwortlichen, der bisherige Trainer sowie die aktuellen Spielerinnen der Frauenabteilung des SV Göttelborn vollständig in die zukünftige Kooperation integriert.

Für den SV Göttelborn bietet dies die Möglichkeit, seinen Spielerinnen eine Zukunftsperspektive zu bieten und die erfolgreiche Arbeit im Bereich Frauenfußball langfristig aufrechtzuerhalten. „Ein Spielbetrieb in höheren Ligen ist für unseren Verein dauerhaft nicht darstellbar. Dies hätte zur Folge, dass ambitioniertere Spielerinnen früher oder später den Verein verlassen würden. Durch die Zusammenarbeit mit der SV Elversberg können wir sowohl diesen Spielerinnen eine Perspektive bieten, als auch denen, die weniger Ambitionen haben oder weniger talentiert sind, die dann in einer gemeinsamen zweiten Mannschaft spielen können“, erläutert Norbert Kelter, Vertreter des Vorstands des SV Göttelborn, die Beweggründe für seinen Verein. „Darüber hinaus sind auch alle Beteiligten und damit auch die aktuelle Mannschaft in die Entscheidung miteinbezogen worden“, so Kelter weiter.

Die Mannschaftskapitänin des SV Göttelborn, Sandra Brück, äußert sich zum Vorhaben wie folgt: „Ich als Kapitänin bin von der Kooperation überzeugt. Gerade für unsere jungen und talentierten Spielerinnen ist dies der beste Weg. Dem SV Göttelborn fehlen die finanziellen Möglichkeiten, um eine Frauenmannschaft zu fördern. Somit wäre eine Regionalliga für die Frauen hier auch niemals möglich. Warum also ein bis zwei Jahre Verbandsliga spielen, um dann viele Spielerinnen zu verlieren? Wir machen das also nicht, um die SVE weiter zu bringen, sondern um die Zukunft als Mannschaft in Göttelborn zu sichern.“

Der Entscheidung des Saarländischen Fußballverbandes zum Übergang der Abteilung sahen beide Vereine gelassen entgegen. Die Kooperationsvereinbarung sieht mehrere Optionen zur Umsetzung des Projekts vor. Die favorisierte Lösung sieht nach wie vor den Übergang der gesamten Frauenabteilung auf die SV Elversberg vor.

Hierbei ist es schwer nachvollziehbar, dass die Regelung des § 62 DFB-Spielordnung, die diese Möglichkeit ausschließlich für den Frauen-Fußball vorsieht und in mindestens sechs Fällen der Vergangenheit auch vom SFV angewendet wurde, nun im vorliegenden Fall nicht mehr gelten. In der Vergangenheit haben schließlich die Vereine 1. FC Saarbrücken (Übernahme vom VfR Saarbrücken), DJK Saarwellingen (Übernahme vom SSV Saarlouis), SSV Saarlouis (Übernahme vom SV Wallerfangen) FFC Dudweiler (Übernahmen vom ASC Dudweiler), SV Steinberg-Deckenhardt (Übernahme vom FC Oberkirchen) und SV Wallerfangen (Übernahme von Altforweiler) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Zu dem letzten bekannten Fall im Jahr 2013 (FFC Dudweiler/ASC Dudweiler) äußerte sich der damalige Verbandsjustiziar des SFV zur Genehmigung  gegenüber der Saarbrücker Zeitung wie folgt: 

Saarbrücker Zeitung vom 25. Februar 2013:

Gefällt wurde das Urteil nach Paragraph 62 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes. „Dieser ermöglicht es Frauen-Fußball-Abteilungen, den Verein zu wechseln“, berichtet Verbands-Justiziar Heinz Haupenthal. Haupenthal verweist darauf, dass solch ein Wechsel nur im Frauenbereich gestattet ist und dass es solche Fälle im Frauenbereich auch schon öfter gegeben habe. Im Saarland wechselte beispielsweise Ende der Neunziger die Frauen-Abteilung des VfR Saarbrücken zum 1. FC Saarbrücken oder vor der aktuellen Spielzeit die Frauen-Abteilung des Regionalliga-Aufsteigers SSV Saarlouis zur DJK Saarwellingen.

Selbst wenn die Altfälle nicht unmittelbar identisch zum aktuellen Sachverhalt wären, so wurde doch § 62 DFB-Spielordnung analog für den SFV angewandt. Dort heißt es wörtlich: „Treten sämtliche Mitglieder der Frauenfußball-Abteilung eines Vereins der Frauen-Bundesliga oder der 2. Frauen-Bundesliga mit dessen Zustimmung aus dem Verein aus und gründen einen eigenen Verein oder schließen sich geschlossen einem anderen Verein an, gehen die Rechte des alten Frauen-Bundesligavereins oder Vereins der 2. Frauen-Bundesliga bezüglich der sportlichen Qualifikation für die Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga auf den neuen Verein über, gehen die Rechte der alten Frauenfußballabteilung des abgebenden Vereines bzgl. der sportlichen Qualifikation auf den neuen Verein über“.

Da genau dieser Fall bei dem Übergang der Mitglieder der Abteilung des SV Göttelborn auf die SV Elversberg vorliegt, wäre dies auch im Verbandsbereich des SFV analog zu genehmigen.

Der Verweis auf ein Gutachten im Fall 1. FC Saarbrücken/ DJK Bildstock im Männerfußball erscheint nicht schlüssig. Zum einen wurde auch von Seiten des SFV in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die DFB-Regelung zur vollständigen Übernahme der Abteilung nur im Frauenfußball Gültigkeit hat. Zum anderen liegt dem Beispiel aus dem Männerfußball auch ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. Im aktuellen Fall des SV Göttelborn und der SV Elversberg geht es gerade nicht um eine Abspaltung bzw. Ausgliederung mit anschließender Verschmelzung inklusive des Spielrechts, sondern um den kompletten Wechsel der Mitglieder der Abteilung unter analoger Inanspruchnahme des § 62 DFB-Spielordnung. Hierbei verpflichtet sich der SV Göttelborn entsprechend der DFB-Regularien auch dazu, für die nach den Statuten vorgesehene Zeit keine neue Frauenfußballabteilung mehr zu gründen.

Soweit begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Vorgehensweise des SFV bestanden und demnach mehrere Fehlentscheidungen des SFV in der Vergangenheit vorliegen, hätte der aktuelle Sachverhalt zumindest ebenfalls von einem neutralen Gutachter bewertet werden sollen. Demnach hätten zumindest die gleichen Schritte unternommen werden sollen, wie diese auch im Fall FCS/Bildstock zur rechtlichen Klärung in einem abweichenden Sachverhalt gegangen wurden.

Der SV Göttelborn und die SV Elversberg waren sich unabhängig von der aktuellen Diskussion allerdings von Beginn an darüber einig, dass die Kooperation auch dann umgesetzt wird, wenn die favorisierte Lösung durch den SFV nicht befürwortet werden würde. Für diesen Fall wurde in der Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass sich an den Inhalten der langfristigen Zusammenarbeit in diesem Fall nichts ändert, das Projekt dann lediglich zunächst unter dem Dach des SV Göttelborn starten wird.

Markt wird wegen Karfreitag vorverlegt – Händler stellen sich bereits am Donnerstag auf

Wegen des Feiertags Karfreitag am 30. März 2018 wird der Wochenmarkt auf dem Homburger Marktplatz auf Donnerstag, 29. März 2018, vorverlegt. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Homburg bittet alle Kundinnen und Kunden des Markts, sich auf diese Änderung einzustellen.

Kreisstadt St. Wendel geht bei interkommunaler Zusammenarbeit voran

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Die Kreisstadt St. Wendel will in Zukunft noch stärker mit den Nachbargemeinden des Landkreises zusammenarbeiten. So steht ein gemeinsamer Standesamtsbezirk mit der Gemeinde Namborn kurz vor dem Abschluss. Ebenso ist eine Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) geplant. Beides wird seit einiger Zeit mit der Gemeinde Oberthal bereits erfolgreich praktiziert. St. Wendels Bürgermeister Peter Klär sieht in der interkommunalen Zusammenarbeit gerade im ländlichen Raum eine große Chance. Besteht doch für die Kommunen so die Möglichkeit, bei der Erledigung der zahlreichen kommunalen Aufgaben Ressourcen zu bündeln, Abläufe und Verfahren aufeinander abzustimmen und so Kosten zu sparen. „Die gemeinsame Bewältigung kommunaler Aufgaben kann dazu beitragen, den Gemeinden im Landkreis St. Wendel finanzielle Spielräume und damit ihre Eigenständigkeit zu erhalten“, erklärte der St. Wendeler Verwaltungschef. Diese sei besonders wichtig, da Städte und Gemeinden als Verwaltungsstufe mit der größten Bürgernähe stets der erste Ansprechpartner sind. Klär: „Bürger begreifen sich in erster Linie als Bürger ihrer Gemeinde und dies muss durch offene und bürgernahe Gemeinden erhalten und gefördert werden, denn diese bilden die Grundlage unserer Demokratie.“

Hierbei spielt die interkommunale Zusammenarbeit als Instrument sowohl zur Qualitätssicherung, als auch zur Kostenbegrenzung eine zentrale Rolle. Sie ist in den vergangenen Jahren bundesweit zu einem Erfolgsmodell für die zukunftsgerechte Entwicklung ländlicher Gemeinden geworden. „Die Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg ist ein sehr wichtiger Faktor für die Zukunft unserer Region“, ist Klär überzeugt. Mit ihren Kooperationen hat die Kreisstadt St. Wendel – gemeinsam mit den benachbarten Partnergemeinden – hier schon früh Pionierarbeit geleistet. Denn viele kommunale Aufgaben werden bereits seit Jahren gemeinsam angegangen. Handlungsschwerpunkte sind nach den Worten des St. Wendeler Bürgermeisters bisher die Bereiche EDV, Standesamt, Straßenreinigung sowie Verkehrsüberwachung und Abwasserwerk. Klär: „Wir reichen gerne die Hand zur Zusammenarbeit, denn wir sind davon überzeugt, dass man durch gemeinsames Handeln zukünftige Herausforderungen besser bewältigen kann.“

Ausstellung im Bürgeramt City zeigt die schönsten Fotos der „Interkulturellen Fotowalks“ von Augenblick e.V. ab 21. März

Der Saarbrücker Fotoclub Augenblick – Verein für visuelle Bildung e.V. zeigt in einer Ausstellung ab Mittwoch, 21. März, im Bürgeramt City die schönsten Fotos der „Interkulturellen Fotowalks – Fotowalks mit Flüchtlingen“, die er im vergangenen Jahr durchgeführt hat.

Die Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes City können sich die 14 Fotos mit dreisprachiger Beschreibung (auf Deutsch, Englisch und Arabisch) ab Donnerstag, 22. März, anschauen und sich so die Wartezeit verkürzen.

Oberbürgermeisterin und Schirmherrin Charlotte Britz: „Teams mit insgesamt 33 Hobby-Fotografen aus fünf Nationen haben sich im letzten Jahr an vier Terminen getroffen. Die Organisatoren haben ihnen Themen zu Festen, Riten oder den Jahreszeiten gestellt, die sie in kleinen Gruppen fotografiert haben. So sind sie jenseits von Sprachbarrieren ins Gespräch gekommen und haben sich über ihre Kulturen ausgetauscht. Entstanden sind vielseitige Fotografien, die Geschichten aus Saarbrücken, Deutschland und arabischen Ländern erzählen.“

Der Verein Augenblick – Verein für visuelle Bildung e.V. hat die „Interkulturelle Fotowalks – Fotowalks mit Flüchtlingen“ organisiert. „Mit dem Projekt wollten wir zeigen, dass Integration und das sich begegnen auch trotz Sprachbarrieren möglich ist und Spaß machen darf. Interkulturelle Öffnung wird oft mit Arbeit assoziiert. Dabei ist es unglaublich spannend, das Neue zu erkunden und einfach neue Menschen kennenzulernen“, sagt Marina A. Henn, Projektleiterin der Interkulturellen Fotowalks. Augenblick e.V. hat gezeigt, dass dies funktioniert, denn neue Bekanntschaften und Freundschaften sind über die Bilder hinaus entstanden.

Jeweils bis zu sechs Fotos zu arabischen oder deutschen Festen oder saisonalen Bräuchen hielten die Kleingruppen dabei pro Treffen in einem Bild fest. Darüber entstand ein Dialog über Bräuche und Sitten, die Stadt Saarbrücken oder auch die Menschen selbst.

Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie Leben!“, Partnerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie vom Café de Paris unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeisterin Charlotte Britz.

Ort und Öffnungszeiten

Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken.

Die Vernissage findet am Mittwoch, 21. März, 16 Uhr statt.

Die Bilder können zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes angesehen werden: Montag bis Dienstag, 7.30 bis 15 Uhr, Mittwoch, Freitag, 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag, 7.30 Uhr bis 18 Uhr

Weitere Informationen zur Ausstellung gibt es im Internet unter www.augenblick-ev.de

Den Rücken stärken mit dem Rücken-Präventionskurs der KNAPPSCHAFT

Mit dem online Rücken-Präventionskurs ABJETZT/FIT können Kunden der KNAPPSCHAFT zu Hause effektive Rückenübungen machen, auf diese Weise ihre Rückengesundheit fördern und ihre Fitness steigern. Das berichtet tag – das Mitgliedermagazin der KNAPPSCHAFT – in seiner neusten Ausgabe.

Für die regelmäßige Teilnahme an zwei Gesundheitskursen im Kalenderjahr übernimmt die KNAPPSCHAFT die vollständigen Kosten, beziehungsweise zahlt einen Zuschuss von je bis zu 80 Euro.

Jede Kurseinheit des online Rücken-Präventionskurses besteht aus einem Trainingsvideo, Informationen und einem Quiz. Zudem können die Kunden ihre Trainingsfortschritte jederzeit sehen und abrufen. Unterstützung gibt es durch professionell ausgebildete Physiotherapeuten. Das Trainingsprogramm läuft insgesamt zehn Wochen. Bereits ab einer Teilnahme von acht Wochen erhalten die Teilnehmer von der KNAPPSCHAFT das Geld komplett zurück.

Wie tag weiter berichtet, funktioniert das Training nicht nur an einem PC, sondern auf allen internetfähigen Endgeräten. Egal, ob auf dem Fernseher, auf dem Laptop, auf dem Smartphone oder Tablet, mit ABJETZT/FIT kann man jederzeit und überall den Rücken trainieren.

Der online Rücken-Präventionskurs ist bereits der fünfte Online-Kurs, den die KNAPPSCHAFT ihren Mitgliedern kostenfrei bietet.

Weitere Informationen gibt es unter www.knappschaft.de

Wasser auf den Friedhöfen erst nach Ostern

Die Wasser-Zapfstellen auf den Homburger Friedhöfen werden in diesem Jahr erst nach dem Osterfest wieder in Betrieb genommen.

Dies teilt die Grünflächenabteilung des Rathauses mit. Grund sind die ungünstigen Wetterprognosen, die in den kommenden Tagen erneut Frost voraussagen.

Die Stadtverwaltung bittet alle, sich darauf einzustellen und bei Bedarf selbst abgefülltes Wasser von zuhause zur Grabreinigung mitzubringen.

Fit und gesund im Alter – Homburger Seniorenfitnesstage 2018 wurden eröffnet

Wer möchte nicht fit und munter seinen Lebensabend genießen? Bewegung ist dabei die beste Medizin. In Zusammenarbeit mit der Kampagne „Homburg lebt gesund“ lädt der Seniorenbeirat der Stadt Homburg bereits seit Jahren zu den Homburger Seniorenfitnesstagen ein. Zum Auftakt der mittlerweile siebten Staffel hatten sich zahlreiche ältere Mitbürger in der Aula des Christlichen Jugenddorfs (CJD) in Schwarzenbach eingefunden, um an der gemeinschaftlichen Bewegung zum Wohl der eigenen Fitness teilzunehmen. Gerade im Alter sei „der Körper auf eine gesunde Lebensweise angewiesen, bei der neben der Ernährung die Bewegung ein wichtiger Gesundheitsfaktor darstellt“, wies Beigeordnete Christine Becker auf die Bedeutung der Seniorenfitnesstage hin, welche für alle Teilnehmer kostenlos sind. Fit im Alter bedeute nicht nur körperliche und geistige Gesundheit und Fitness, sondern auch die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, so Becker. Ihr Dank galt dem CJD, das als „zuverlässiger Partner“ die Räumlichkeiten sowie das Team des Gesundheitszentrums zur Verfügung stellt. Der Seniorenbeauftragte der Stadt Homburg, Günter Schmidt, bezeichnete Bewegung und Sport als wichtige Bausteine, um auch im höheren Alter fit, belastbar und gesund zu bleiben. Anders als in jungen Jahren stehe bei den Senioren „nicht der Leistungssport, sondern das Gemeinschaftsgefühl, Sport mit Gleichgesinnten auszuüben“, im Vordergrund. „Jeder kann sich nach seinen Bedürfnissen einbringen“, so Schmidt, der selbst aktiv mit von der Partie war.

Im Anschluss an das gemeinsame Aufwärmprogramm mit Sabine Drum und Birgit Wüsthoff vom CJD-Gesundheitszentrum  konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aussuchen, an welchem der vier angebotenen, gut einstündigen Fitnessprogramme sie mitmachen möchten. Zur Auswahl standen Aquafitness unter Leitung von Sabine Drum, Boule mit Alfons Schaan, Muskelaufbau mit Jakob Winkle sowie Wandern mit Karin Trojandt.

Weitere Termine der Seniorenfitnesstage finden am 20. April, 18. Mai, 15. Juni, 17. August,  21. September, 19. Oktober, 16. November und 7. Dezember statt; Beginn ist jeweils um 10.30 Uhr. Alle Angebote richten sich an Neu- und Wiedereinsteiger.

Nähere Informationen gibt es bei Claudia Ohliger und Franz-Josef Legrom vom Dezernat für Frauen, Jugend, Senioren, Soziales, Demographie und Schulen unter Tel.: 0 68 41/101-114 oder -107 sowie unter den E-Mail-Adressen claudia.ohliger@homburg.de und franz-josef.legrom@homburg.de.

Besser in die digitale Zukunft: 24 saarländische Schulen werden zu Medienschulen

Das Saarland will seine Schulen besser mit digitalen Medien und der dazugehörigen Infrastruktur ausstatten. Deshalb hat das Bildungsministerium im vergangenen Jahr einen Förderwettbewerb ausgeschrieben und 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Den gleichen Anteil steuern auch die Kommunen bei. Insgesamt haben sich 89 Schulen mit einem Medienkonzept beworben. Eine Jury hat jetzt 24 Schulen mit den besten Konzepten für das Förderprogramm ausgewählt.

„Im Saarland haben wir trotz der angespannten Haushaltslage die dringende Weiterentwicklung nicht aufgeschoben, sondern schon jetzt Möglichkeiten geschaffen, Schulen und ihre Medienkonzepte zu unterstützen. Wir fördern Ideen, die die Schulen langfristig weiter voranbringen und von denen andere Schulen lernen dann können. Nun hoffen wir auf die vom Bund versprochenen fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt, damit wir auch all die anderen Schulen unterstützen können, die sich beworben haben und die ihre Schule weiterentwickeln wollen“, sagt Bildungsminister Ulrich Commerçon.

Mit dem Förderprogramm für Medienschulen stellt das Bildungsministerium nun 24 ausgewählten Schulen insgesamt 500.000 Euro für die technische Ausstattung der Schulen zur Verfügung. Sie ist an eine Ko-Finanzierung in Höhe von 50 Prozent durch den Schulträger gekoppelt. Somit beträgt die gesamte Fördersumme durch Land und Kommunen eine Million Euro. Gefördert werden erfolgversprechende vorbildliche Konzepte zur medienbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung, die das Lernen mit und über digitale Medien für die Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

89 Schulen haben sich für das Förderprogramm beworben – 1 Förderschule, 29 Grundschulen, 27 Gemeinschaftsschulen sowie 19 Gymnasien und 13 Berufliche Schulen. Der Förderhöchstbetrag des Landes pro Schule beträgt 30.000 Euro.

Bildungsminister Ulrich Commerçon gratulierte allen Schulen, die sich beworben hatten: „Guter Unterricht mit und über digitale Medien, die Entwicklung guter pädagogischer Unterrichtskonzepte der Schulen und das starke Engagement der Schulträger zeigt, dass alle Beteiligten sich auf den Weg machen, um im Saarland dieses wichtige Thema voranzubringen.“

Eine Jury aus externen Fachleuten, Vertreterinnen der Landkreise und des Städte- und Gemeindetages sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Bildung und Kultur hat die 24 Schulen ausgewählt. In ihren Bewerbungen hatten die Schulen ihre Konzepte sowie Fortbildungs- und Medienentwicklungspläne beschrieben. Kriterien für die Bewertung der eingereichten Konzepte waren die Schlüssigkeit und Realisierbarkeit der medienbezogenen Schulentwicklung, Beschreibung der Fachintegration und des überfachlich motivierten medialen Lernens  in den Bereichen Medienkompetenz und Medienbildung (curriculare Ziele, Integration in bereits an der Schule bestehende Medienprojekte) und ein schulinternes Fortbildungskonzept, das einen nachhaltigen und systematischen Kompetenzaufbau bei den Lehrkräften vorsieht.

Die Jury bestand aus folgenden Fachleuten: Für den Landkreistag Kerstin Theobald, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag, Michaela Rumschöttel, der Leiter des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) Dr. Burkhard Jellonnek sowie Dr. Johannes Huwer von der Universität des Saarlandes und Prof. Martina Lehser von der Hochschule für Technik und  Wirtschaft (HTW). Das Ministerium für Bildung und Kultur wurde durch Dr. Kathrin Andres (Leiterin der Abteilung Bildungspolitische Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten) sowie die Referatsleiter Daniel Dettloff (Qualitätssicherung) und Arno Schwarz (Medien in der Bildung) vertreten.

Nach dem Erhalt des Zuschlags werden die Schulen aber nicht alleine gelassen: Für eine nachhaltige Umsetzung der medienbezogenen Schulentwicklung wird eng mit dem Zentrum für Medienbildung am LPM zusammengearbeitet. Neben Beratung und Fortbildungen durch das LPM gibt es zusätzlich eigene Veranstaltungsreihen im Netzwerk Medienschulen sowie Austausch und Unterstützung durch das Beratungsnetzwerk ProfIL für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Am 19. März werden den Medienschulen im Rahmen der Auftaktveranstaltung für das Netzwerk Medienschulen die Zuwendungsbescheide durch Minister Commerçon überreicht.

 

Liste der Schulen:

Gemeinschaftsschule Beckingen
Hochwald Gymnasium
Gemeinschaftsschule Neunkirchen
Gymnasium am Krebsberg
FSG Wintersbachsroth
Gemeinschaftsschule Püttlingen
Albert-Einstein-Gymnasium Völklingen
Gemeinschaftsschule Wallerfangen
Gemeinschaftsschule Schmelz
Albert-Schweitzer-Gymnasium

Christian von Mannlich-Gymnasium
Gemeinschaftsschule Homburg-Sandrennbahn
Berufsbildungszentrum St. Wendel
Cusanus Gymnasium
Grundschule Köllerbach
Grundschule Nalbach
Grundschule Wiedheck
Grundschule Am Ordensgut
Grundschule Bliesen
Grundschule Auf der Lehn
Grundschule Oberlinxweiler
Grundschule Odilienschule
Grundschule Rehlingen
Grundschule Viktoria Püttlingen

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