Mittwoch, Mai 7, 2025
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Europäische Freundschaft und Solidarität in Zeiten von Corona

Wir leben im Herzen Europas. Das bedeutet in diesen Tagen aber auch, besondere Maßnahmen zu ergreifen. Dennoch steht für uns klar fest: Wir stehen auch weiterhin zu unseren französischen Partnern. Wichtig ist: Ein Mehr an Distanz darf nicht dazu führen, dass es ein Weniger an Solidarität gibt. Es lebe die deutsch-französische Freundschaft!

Das bestätigten Europaminister Peter Strobel und der Europabevollmächtigte Roland Theis vor dem Hintergrund der Einführung besonderer Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Als Signal für die europäische und deutsch-französische Freundschaft werden beide gemeinsam morgen früh um 08.30 Uhr die deutsche, die französische und die europäische Flagge vor dem Europaministerium hissen. Zahlreiche weitere Behörden werden sich daran beteiligen. 

Das ganze Statement finden Sie als Video unter https://youtu.be/_Nd61tFX2Lw

Quierschied: Notbetreuung in Kitas und Schulen

Der Bürgermeister informiert:

Aufgrund der Anordnung der saarländischen Landesregierung vom 13. März 2020 sind die kommunalen Kindergärten und die Grundschulen sowie die gebundene Ganztagesschule in Quierschied ab Montag, dem 16. März 2020 geschlossen. 

Es wird eine Notbetreuung angeboten, die allerdings nur für besondere Ausnahmefällegelten wird. Auf Antrag wird geprüft, ob Ihnen eine Notbetreuung ermöglicht werden kann. Wir bitten Sie vor Antragsabgabe eine telefonische Erstabsprache mit der jeweiligen Einrichtung durchzuführen. 

Kita Villa Regenbogen              06897 680888

Kita Pusteblume                      06897 63999

Kita Sonnenschein                   06825 6342

Grundschule Lasbach               06897 63006

Grundschule Fischbach            06897 64011

Grundschule Göttelborn          06825 5680

Die notwendigen Erläuterungen zur Organisation der Notbetreuung sind vom Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes definiert worden und beigefügt. Des Weiteren haben wir auch das entsprechende Antragsformular beigefügt. 

Die Regelungen gelten gleichlautend natürlich auch für die Kitas in kirchlicher Trägerschaft (St. Paul und Maria Himmelfahrt) und für die gebundene Ganztagesschule in der Trägerschaft des Regionalverbands. 

Landkreis Merzig-Wadern: Vermittlungsplattform für Einkaufshilfe

Ehrenamtsbörse des Landkreises Merzig-Wadern richtet eine Vermittlungsplattform für Einkaufshilfen und Hilfen für sonstige Besorgungen für Menschen aus Risikogruppen ein

Die Ehrenamtsbörse des Landkreises Merzig-Wadern richtet ab sofort aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus eine Vermittlungsplattform für ehrenamtliche Einkaufshilfen und Hilfen für sonstige Besorgungen für Menschen aus Risikogruppen ein. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe von besonders gefährdeten Personengruppen verhindert werden, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht selbst Geschäfte oder sonstige Einrichtungen aufsuchen und auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichten sollten. „Mir ist es wichtig, dass die Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zur Risikogruppe gehören, im Landkreis in den kommenden Wochen sichergestellt ist. Aus diesem Grund haben wir uns für die Einrichtung einer Vermittlungsplattform entschieden, die unkomplizierte Hilfestellung genau dort anbietet, wo sie dringend benötigt wird“, so Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich.

Wer zu dieser Zielgruppe gehört und sich Einkäufe liefern oder sonstige Besorgungen erledigen lassen möchte oder wer sich als ehrenamtlicher Einkaufshelfer im Landkreis Merzig-Wadern engagieren möchte, kann sich bei der Ehrenamtsbörse des Landkreises melden. Kontakt und weitere Infos:

Internet: www.merzig-wadern.de/ehrenamt

Email: einkaufshilfe@merzig-wadern.de

Telefonisch: 06861-80 324 (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr), außerhalb dieser Zeiten nehmen die Mitarbeiter des Bürgertelefons unter der Telefonnummer 06861-80 1530 Ihr Anliegen gerne entgegen. (Montag bis Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr)

Stadt Völklingen informiert über Regelungen zur Notbetreuung in Völklinger Grundschulen und städtischen KiTas

Die saarländische Landesregierung hat am Freitag, den 13. März 2020 für alle Schulen und KiTas im Land flächendeckend deren Schließung bis zum Ende der Osterferien am 26. April 2020 angeordnet. Am 14. März erweiterte das Gesundheitsministerium diese Maßnahme, in dem es auch eine Allgemeinverfügung zur Schließung von Schwimmbädern, Kinderindoorhallen, Discos, Bars, Clubs und Bordellen aussprach. Ziel der Maßnahmen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus‘. Auf Weisung des zuständigen Ministeriums wird es eine begrenzte Notbetreuung für Schul- und KiTa-Kinder geben. Da das Angebot der Notbetreuung nur für besondere Ausnahmefälle gilt, werden Eltern und Erziehungsberechtigte seitens des Ministeriums gebeten, eine eigenorganisierte häusliche Betreuung, falls möglich, sicherzustellen.


Voraussetzungen für eine Notbetreuung

Das Angebot richtet sich an bestimmte Gruppen, in welcher die Erziehungsberechtigten für die Daseinsfürsorge tätig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit nutzen können sowie an berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen. 

Beispiele für Inanspruchnahme von Notbetreuung:

  • hauptberufliche Feuerwehr
  • Polizei
  • Strafvollzugsdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante und stationäre Pflegedienste
  • die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
  • kritische Infrastruktur

Wo und wann ist die Notbetreuung zu beantragen?

KiTa-Kinder:

Anträge zur Notbetreuung können ab Montag, 16. März 2020 in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr bei der jeweiligen KiTa gestellt werden. Die Zuteilung zur Notbetreuung erfolgt nach Genehmigung durch das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken. 

Grundschulkinder:

Anträge zur Notbetreuung von Grundschulkindern können ab Montag, 16. März 2020 in der Zeit von 7.30 Uhr – 15.00 Uhr bei der entsprechenden Grundschule gestellt werden. Die Zuteilung zur Notbetreuung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung durch den Schulträger (Stadt Völklingen). 

Wichtig: Wenn Erziehungsberechtigte Kinder sowohl in der Kita als auch in der Grundschule haben, geben bzw. senden diese das Antragsformular an beide Einrichtungen! Den betroffenen Eltern wird in allen Fällen schnellstmöglich Rückmeldung über die Zulassung gegeben. 

Ab wann ist eine Notbetreuung möglich?

Der Beginn der Notbetreuung erfolgt somit im Falle einer positiven Rückmeldung ab Dienstag, 17. März 2020 von 8.00 – 16.00 Uhr oder in einer Teilbetreuung von 8.00 – 12.00 Uhr oder 12.00 – 16.00 Uhr.

Sollte es bereits zu einer dringlichen Notbetreuung ab Montag, 16.03. kommen, so bittet die Stadt Völklingen um telefonische Kontaktaufnahme mit der KiTa/Grundschule. Grundsätzlich müssen die Erziehungsberechtigten für den Transport der Kinder sorgen!

Alle weiteren Informationen, das Antragsformular und die Kontaktdaten der KiTa’s und Grundschulen sind unter www.voelklingen.de zu finden.

16-Jähriger übt in Saarlouis mit Freunden für den Führerschein

Saarlouis (ots) – Am Abend des 13.03.2020 wurden Beamte der Polizei Saarlouis,
im Rahmen der Streife im Bereich Metzer Straße, auf einen PKW (besetzt mit 5
Personen) ohne Kennzeichen im Gegenverkehr aufmerksam. Als man den Streifenwagen
wendete, um das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, beschleunigte
dieser und versuchte vor den Beamten zu flüchten. Im Bereich der Straße „Am
Soutyhof“ wurde das Auto unvermittelt abgebremst und der Fahrzeugführer ergriff
zu Fuß die Flucht. Dieser konnte jedoch nach kurzer Verfolgung zu Fuß gestellt
werden. Wie sich herausstellte war der Fahrer erst 16 Jahre alt und folglich
auch nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Im Fahrzeug konnten auf
dem Armaturenbrett sowie im Bereich der Heckscheibe zwei bereits entstempelte
Kennzeichenschilder eines nahen Verwandten des Jugendlichen festgestellt werden.
Die Ermittlungen zur Herkunft/ zum Besitz des Fahrzeuges dauern noch an.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet und der Jugendliche in die Obhut
seiner Erziehungsberechtigten überstellt.

Landeshauptstadt Saarbrücken bereitet Notbetreuung an Kitas und Grundschulen vor

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bereitet im Hinblick auf die angeordnete Schließung von Kitas und Schulen ab Montag, 16. März, einen Notgruppenbetrieb vor. Dies geschieht anknüpfend an die Regelungen des Landes. 

Notgruppen werden ab Dienstag angeboten

Am morgigen Montag beginnt die erste Auswertung zur Bedarfserhebung der Plätze. Ansprechpartner für Bedarfsmeldungen sind Kitas und Schulen der Kinder. Ab Dienstag soll der Notgruppenbetrieb starten. Erziehungsberechtigte werden gebeten, wenn möglich eine Betreuung zuhause zu organisieren, da die Plätze in den Notgruppen begrenzt sind.

Laut den Vorgaben ist diese Betreuung in erster Linie für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren vorgesehen, deren Erziehungsberechtigte in einem sogenannten systemkritischen Beruf arbeiten und deren berufliche Tätigkeit dringend erforderlich ist, um die öffentliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, bei der Polizei, den Rettungsdiensten, der Feuerwehr oder der Justiz. Darüber hinaus soll die Notbetreuung berufstätigen Alleinerziehenden angeboten werden, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Die Erziehungsberechtigten müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Kleine Gruppen am Standort der zuständigen Kita oder Schule

Die Notgruppen werden aus maximal 15 Kindern pro Kita und Schule bestehen und auf getrennte Räume zu je fünf Kindern verteilt, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (Vorerkrankungen, unterdrücktes Immunsystem, akute Infekte) ist entsprechend den Vorgaben des Landes nicht möglich. Jedes Kind soll grundsätzlich an dem Standort seiner zuständigen Kita oder Schule betreut werden. Plätze können nur im Rahmen dieser Kapazitäten vergeben werden. 

Auch bei eingerichteten Notgruppenplätzen gilt der Grundsatz, weiterhin möglichst eine selbstorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen. An Einrichtungen, für die das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat, kann für den jeweils festgelegten Quarantänezeitraum keine Notbetreuung vorgehalten werden.

Schriftliche Beantragung per Formular

Die Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Schulen und Kitas erhalten ein „Formular Notbetreuung“, das sie den Eltern weitergeben. Die Bedarfsmeldung müssen die Erziehungsberechtigten unter Verwendung dieses Formulars schriftlich begründen. Der ausgefüllte Antrag ist bei der zuständigen Einrichtungs- oder Schulleitung abzugeben oder dieser zuzusenden. Die Einrichtungen leiten den Antrag dann zur Platzvergabe weiter. Für die Schulen erfolgt die Platzvergabe durch den jeweiligen Schulträger,  für die Kindertagesstätten durch das Jugendamt.

Fragen zur Notbetreuung beantwortet auch das Amt für Kinder und Bildung der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Kontakt: Telefon: + 49 681 905-4952, E-Mail: bildung@saarbruecken.de

St. Ingbert: Notfallbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten

Im Zuge der landesweiten Schließungen der Kitas und Schulen gibt es in St. Ingbert eine Notfallbetreuung. 

In erster Linie sollten die Kinder wegen der Verringerung der Ansteckungsgefahr im häuslichen Umfeld betreut werden. Wenn dies nicht möglich ist und die berufliche Situation es erfordert, können Betroffene eine Notbetreuung beantragen. Dieses Angebot gilt für bestimmte Gruppen, die unsere tägliche Infrastruktur am Laufen halten, z. B. Gesundheitswesen, Polizei, ambulante und stationäre Pflegedienste u.s.w. Nähere Einzelheiten sind dem offiziellen Schreiben der Landesregierung und den Antragsformularen zu entnehmen. 

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind ab sofort auf der Homepage der Stadt St. Ingbert hinterlegt. Bitte das gesonderte Beiblatt der Stadt St. Ingbert beachten und der Anmeldung hinzufügen.

Das „Formular Notbetreuung“ und das Beiblatt müssen bis Montag, 16. März 2020 um 15 Uhr, bei der Kita oder Schule, die das Kind besucht, abgegeben werden.

Gesundheitsministerium: Nach Aufenthalt in Tirol oder Italien soziale Kontakte vermeiden

Gesundheitsministerium hält Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu Vorsicht an

Rückkehrer aus Ländern, die vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete gekennzeichnet sind, sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Damit sind insbesondere die Reiserückkehrer aus den Risikogebieten Italien, sowie dem österreichischen Bundesland Tirol angesprochen. 

In erster Linie gilt es, den Kontakt zu älteren Menschen mit Grunderkrankungen zu meiden. Bei dieser Personengruppe ist eine Ansteckung besonders wahrscheinlich und kann zu äußerst schweren Krankheitsverläufen führen. 

Wenn die Möglichkeit besteht, ist den Urlaubern angeraten, sich vierzehn Tage lang zuhause aufzuhalten. Dazu sollte man sich zunächst auch mit dem Arbeitgeber in Kontakt setzen, um ihn über die Situation zu informieren. Sofern keine Symptome auftreten, ist eine Testung auf Corona nicht von Nöten. Um Kapazitäten zu schonen, werden ausschließlich Reiserückkehrer getestet, die einschlägige Grippe-Symptome wie Husten und/oder Fieber aufweisen.

Wenn besagte Symptome also in Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb von 14 Tagen auftreten, dann handelt es sich bei der betroffenen Person um einen Verdachtsfall. Dann kontaktieren die Betroffenen telefonisch den Bereitschaftsdienst der KV oder den Hausarzt. Es wird weiterhin darum gebeten, die Praxis nicht persönlich aufzusuchen, außer es besteht eine anderweitige Absprache mit dem behandelnden Arzt.

Sollten innerhalb der nächsten 14 Tage Symptome auftreten, kontaktieren die Betroffenen telefonisch den Bereitschaftsdienst der KV oder den Hausarzt. Es wird weiterhin darum gebeten die Praxis nicht persönlich aufzusuchen, außer es besteht eine anderweitige Absprache mit dem behandelnden Arzt. Wenn innerhalb der 14 Tage Inkubationszeit keine Symptome auftreten, kann die häusliche Quarantäne beendet werden.

Erreichbarkeit der Hotline ausgeweitet

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die montags bis freitags telefonisch von 7.00 bis 24.00 Uhr unter (0681) 501-4422 erreichbar ist. Am Wochenende ist die Hotline zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr zu erreichen.  Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: Lagezentrum@soziales.saarland.de. Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

Versuchter Diebstahl aus Pkw in Homburg

Homburg (ots) – Von Freitag, den 13.03.2020 18:00 Uhr bis Samstag, den
14.03.2020 10:30 Uhr wurde in der Straße „Am Gedünner“ in Homburg die
Fensterscheibe der linken hinteren Fahrzeugtür eines dort geparkten Pkw von
bislang unbekannten Tätern aufgehebelt. Bei dem Pkw handelt es sich um einen
weißen Peugeot C/2008. Es wurden keine Wertgegenstände entwendet.

Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich mit der
Polizeiinspektion Homburg (Tel.: 06841 / 1060) in Verbindung zu setzen.

Zahl der positiv getesteten Personen steigt landesweit auf 74 – Weitere Fälle in der Testung

Die Zahl der im Saarland an Corona erkrankten Personen hat sich seit Freitag verdoppelt und ist inzwischen auf 74 gestiegen. Diesen Stand (13 Uhr) bestätigte das saarländische Gesundheitsministerium heute in einer Information über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus im Saarland.

Das Gros der positiven Testungen betrifft den Regionalverband Saarbrücken mit 20 Fällen. Im Kreis St. Wendel sind 15 Personen vom Coronavirus infiziert, im Saarpfalz-Kreis sind es 14. Zehn Fälle sind aus dem Landkreis Saarlouis gemeldet, neun aus dem Kreis Neunkirchen und sechs aus dem Kreis Merzig-Wadern.

Erreichbarkeit der Hotline ausgeweitet

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die montags bis freitags telefonisch von 7.00 bis 24.00 Uhr unter (0681) 501-4422 erreichbar ist. Am Wochenende ist die Hotline zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr zu erreichen.  Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: Lagezentrum@soziales.saarland.de. Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

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