Dienstag, Mai 13, 2025
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OB-Kandidat Ulli Meyer besucht Barbaraheim

Ein Beitrag von Christa Strobel

Ortsvorsteher und OB-Kandidat Ulli Meyer besuchte das St. Ingberter Barbaraheim, um sich einen Eindruck über die Pflege vor Ort und allgemein zu verschaffen, insbesondere, was Mitarbeiter dort leisten müssen. Anlass waren Informationen, die ihm seine Frau, die Notärztin ist, und die Schilderungen von älteren Mitbürgerinnen. Bei einem Treffen anlässlich eines offiziellen Termins des Ortsvorstehers und des Leiters des Barbaraheimes, Paul Lösch,   wurde ein Termin vereinbart. So informierte zunächst  Paul Rösch über das Leitbild der Pflege des Caritas-Altenzentrums „Die Menschen sollen dort ein Leben in Autonomie und Kompetenz führen können“. Examinierte Fachkräfte, Pflegekräfte sowie Alltagsbegleiterinnen, die vor allem die 75 Prozent an Demenz erkrankten Bewohner menschlich betreuen, wirken im Barbaraheim. „Das Zusammenwirken der Pflege und Betreuung funktioniert gut“, so die Leiterin der Alltagsbetreuung, Rita Schmitt. Mit der Alltagsbegleiterin  Stephanie Jungfleisch war der Ortsvorsteher fünf Stunden unterwegs und verschaffte sich so einen Eindruck von der Arbeit, die die Mitarbeiter des Caritats-Altenpflegezentrum leisten müssen. Die Alltagsbegleiterin erläuterte „Diese Menschen leben in ihrer, in einer anderen Welt, auf die man sich einlassen muss.“ Mehrere Alltagsbegleiter, die oft aus der Krankenpflege kommen, aber eine spezielle Ausbildung nachweisen müssen, versuchen in Gruppen oder auch individuell, den Senioren den Aufenthalt so angenehm und kurzweilig wie möglich zu machen, sie sinnvoll zu beschäftigen. Denn Kommunikation und Beschäftigung sind sehr wichtig, um keine Langeweile aufkommen zu lassen und das Gedächtnis zu fordern. Einfühlungsvermögen ist da wichtig. Stephanie Jungfleisch wünscht sich, dass „die Arbeit der Betreuungskräfte durch die Gesellschaft besser wahrgenommen und stärker anerkannt wird.

Besucht wurde auch Pfarrer Lindemann, der sich sichtlich freute, wie überhaupt jeder dankbar war für die Abwechslung, die Ulli Meyer ins Barbaraheim brachte. „Den Menschen Zeit schenken, ist das Beste, was man hier tun kann“, so der Ortsvorsteher. So erzählten die Seniorinnen und Senioren gerne von ihrem früheren Leben, wo sie gearbeitet haben, von ihrer Familie und ihrem Bekanntenkreis. Immer mehr gesellten sich dazu, denn für sie war es eine willkommene Abwechslung. Mit einem italienischen Senior wurde „Marina“ auf italienisch gesungen. Viele kannten den OB-Kandidaten und seine Familie „von früher“ und wollten über St. Ingberts Neuigkeiten erfahren. Am 27. Februar wird Ulli Meyer um 7 Uhr im Bruder-Konrad-Haus bei der Frühschicht helfen.

Familien-Partei St. Ingbert: IT-Studierenden-Campus auf dem WVD-Gelände – der OB als Macher gefordert

Die Familien-Partei St. Ingbert informiert: Kürzlich habe der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert auf Facebook eine Karikatur veröffentlicht, die sinngemäß darstellte: viele labern, viele kritisieren und wenige machen. Diese Machereigenschaften bezog er vermutlich auf sich. Und diese Machereigenschaften sind nun genau gefordert.

Die Familien-Partei erwarte vom Verwaltungschef, die Weisheit zu erkennen, welche Chancen für die Entwicklung St. Ingberts durch den Studierenden-Wohncampus auf dem WVD-Gelände bestehen.

Die Familien-Partei erwarte vom Verwaltungschef eine hohe Priorisierung des Projekts und ein enges Zusammenspiel von Verwaltung und Investor. Anders als manche meinen, gehe es für die Stadt St. Ingbert nicht um ein bloßes Wohnprojekt. Es sollen auf dem WVD-Gelände Studierende und Doktoranden der IT-Branche Leben und Arbeit in Einklang bringen. Alle Vergleiche für welche Zielgruppen auch Wohnraum geschaffen werden sollten, seien mit diesem Projekt in keinster Weise vergleichbar. Es gehe darüber hinaus um demografische Effekte, die helfen die Stadt zu verjüngen. Es gehe um wechselseitige Verbindungen von St. Ingbert zur IT-Branche und der IT-Branche nach St. Ingbert. Dies werde Sogwirkung nach St. Ingbert haben und für die Stadt einen Wachstumskurs bedeuten. Ausgründungen und Ansiedlungen aus dem CISPA Helmholtzinstitut würden langjährige projektive Begleitung durch die St. Ingberter Verwaltung bedeuten. St. Ingbert erhielte ein langfristiges Ziel der Stadtentwicklung, eine Weichenstellung, an der sich das Handeln orientieren könne.

Wo ist der Nutzen? Langfristig stabilisiere eine Realisierung des Projekts mit allen Folgewirkungen die Einnahmeseite der Stadt, auch auf der Gewerbesteuerseite und letztlich die Kaufkraft in der Stadt. Geld in der Stadt, bedeutet am Ende Erhalt der Infrastrukur. Aus all diesen Gründen ist das Projekt so wichtig. Und wem das noch nicht genug und weitreichend gedacht ist, der werfe nach Realisierung des Projektes den Blick 20 Jahre weiter voraus. Kleinere Wohnungen mit aufgrund nahezu Passivhaus-Standard geringen Nebenkosten in der Innenstadt zu haben, wird dem demografischen Wandel und dem digitalen Wandel für allein stehende Senioren interessante Chancen bieten. Der Chef und OB ist gefordert. Hans Wagner bitte machen!

Saar-Grüne: Landesregierung versagt beim Bäderkonzept auf ganzer Linie

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Tressel: Höhere Eintrittspreise alleine sind keine Lösung

Als Reaktion auf das Aus für das lang erwartete und dringend notwendige Bäderkonzept werfen die Saar-Grünen der Landesregierung Versagen auf ganzer Linie vor.  Offenbar habe Innenminister Bouillon auf Biegen und Brechen höhere Eintrittspreise erzwingen wollen, statt ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und sich gegebenenfalls auch an der Finanzierung angemessen von Landesseite zu beteiligen. Wer aber nur höhere Eintrittspreise und hohe Kostendeckungsgrade anstrebe, grenze Familien und sozial Schwächere aus. Weitere Bäderschließungen seien so absehbar. Das Kirchturmdenken, das einer zukunftsfähigen Entwicklung im Bäderbereich entgegenstehe, müsse überwunden, die Lasten zwischen den Kommunen gerecht verteilt werden.

„Vier Jahre nach dessen großspuriger Ankündigung durch Innenminister Bouillon und einer nicht enden wollenden Hängepartie ist das Aus des Bäderkonzepts eine schlechte Nachricht für alle Bädergäste im Saarland. Weitere Schwimmbadschließungen und Preiserhöhungen werden jetzt wahrscheinlicher. Die Folgen sind hart: Mehr Kinder, die nicht mehr schwimmen lernen können, Schulen an denen kein Schwimmunterricht mehr stattfindet und Wassersportvereine, die massiv Mitglieder verlieren“, sagt Markus Tressel, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Tressel sieht auch Probleme für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit generell: „Die Landesregierung redet permanent von interkommunaler Zusammenarbeit und scheitert schon daran, die Schwimmbadlandschaft interkommunal zukunftsfähig aufzustellen. Bouillons Konzept, alleine auf höhere Eintrittspreise zu setzen, hat nicht im Ansatz funktioniert. Der Minister hat sich in dieser Frage um Kopf und Kragen moderiert. Kommunen ohne Schwimmbad können sich so auch weiter aus der finanziellen Verantwortung ziehen, obwohl ihre Bürgerinnen und Bürger und auch deren Schulkinder das Bäderangebot von Nachbarkommunen wie selbstverständlich in Anspruch nehmen. Das Land hätte hier deutlich stärker auf einen Einigung pochen müssen. Mit einer solidarischen Lösung könnte man eine Grundversorgung sicherstellen. Das ist nicht nur eine Frage der Lebensqualität sondern auch eine Sicherheitsfrage.“

Der Grünen-Politiker fordert die Landesregierung zudem auf, sich angemessen finanziell zu beteiligen und Kommunen, die sich gegen einen gerechten Lastenausgleich wehren, stärker in die Pflicht zu nehmen. Tressel: „Höhere Eintrittspreise oder utopische Kostendeckungsgrade von 60 Prozent sind jedenfalls keine Lösung.“

Dennis Lander: Landesweite Planung und Bezuschussung von Schwimmbädern unerlässlich

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Nachdem sich die von Innenminister Bouillon eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema landesweites Bäderkonzept aufgelöst hat, erneuert DIE LINKE im Saarländischen Landtag ihre Forderung nach einer landesweiten Bädergesellschaft und einem Sonderprogramm des Landes. Der Innenpolitiker Dennis Lander: „Eine landesweite Planung und Bezuschussung ist unerlässlich. Denn die saarländischen Städte und Gemeinden sind besonders hoch verschuldet und haben daher wenig Spielräume. Die Kommunen mit eigenen Schwimmbädern können sich Betrieb und Instandhaltung oft kaum leisten, die Folge ist ein Investitionsstau von über 70 Millionen Euro. Andere Kommunen haben Bäder aus Kostengründen dicht gemacht. Zwischen 2003 und 2015 wurden im Saarland acht Hallenbäder, fünf Freibäder und 17 Lehrschwimmbecken geschlossen, wie die Regierung auf meine Anfrage hin bestätigt hat. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Jede Saarländerin und jeder Saarländer braucht in erreichbarer Nähe ein Bad zu bezahlbaren Preisen. Deshalb wäre eine landesweite Gesellschaft mit zentraler Beschaffung und Organisation ein Fortschritt. Die Kommunen mit eigenen Bädern dürfen nicht länger allein auf den Kosten sitzen bleiben. Bäder-Schließungen sind ebenso wenig eine Lösung wie Eintrittspreise, die sich kaum einer leisten kann. Unbestreitbar wäre viel mehr Geld auch für öffentliche Schwimmbäder da, wenn Millionen-Einkommen, -Vermögen und -Erbschaften gerecht besteuert würden.“

Neues vom Kaffehaus-Poeten

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GESTERN HAB‘ ICH OPERIERT                  

UND EINEN BLINDDARM KURZ ENTFERNT,                 

MIT “ SCHWEIZER MESSER “ UNGENIERT               

DEN HALBEN UNTERLEIB ENTKERNT.                

WUẞT‘ SCHON NICHT MEHR RECHT WIE’S GEHT,

WAR’S LETZTMAL IN GEFANGENSCHAFT,                      

DA REICHLICH ZEIT ABSTAND BESTEHT,                   

VERBRAUCHT‘ ICH DOPPELT SOVIEL KRAFT.                        

DAMALS HATT‘ ICH EIN SKALPELL,  

DAß AUS KNOCHEN ICH GESCHNITZT,            

DER BLUTFLUSS DA WAR EHER SCHNELL,                    

UND ICH WAR NASS GESCHWITZT.                

DER MANN HAT DIE OP VERDORBEN              

UND NICHT RICHTIG MITGEMACHT,             

ZUR STRAFE IST ER GLEICH VERSTORBEN,           

ALSO : NICHT MEHR AUFGEWACHT.           

DEM HEUTIGEN PATIENT ‚ GEHT’S GUT,                              

ER SITZT MIT MIR AM TRESEN,              

HÄLT EIN BIERGLAS AN DIE “ SCHNUT“,                   

ALS WÄRE NICHTS GEWESEN.                   

ICH SOLLT‘ DAS OPERIEREN LASSEN,                     

BIN ALS ARZT NICHT AUSGEREIFT,             

SOLLT‘ MIT DEM FLIEGEN MICH BEFASSEN,                 

JUST AUF HUBSCHRAUBER VERSTEIFT⁉

SVW: Keine Zustimmung zur Öffnung der OST

Durch intensive Bemühungen und unter großem finanziellem und organisatorischem Aufwand hat der SV Waldhof Mannheim eine Einigung mit den Sicherheitspartnern bezüglich der Gestaltung einer gemeinsamen Vereinbarung innerhalb des Carl-Benz-Stadions und Erweiterung der offiziellen Fanbereiche erwirken können.

„Wir bedanken uns bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und der Stadt Mannheim, der Polizei und der Feuerwehr für die zielführende Zusammenarbeit bei der Gestaltung einer gemeinsamen Vereinbarung innerhalb des Carl-Benz-Stadions, welche die Rahmenbedingungen für eine Erweiterung der offiziellen Fanbereiche um die Otto-Siffling-Tribüne und Erhöhung der Sicherheit ermöglichen würde“, sagt SVW-Geschäftsführer Markus Kompp.

„Die gemeinsame Vereinbarung wurde erstmals zur Aufhebung der Auflage aus dem Urteil am 24.01.2019 an den Deutschen Fußball Bund zur Prüfung übermittelt. Nach Abnahme durch die Sicherheitspartner und Zustimmung der Stadt Mannheim, sowie dem Polizeipräsidium Mannheim, wurde die Aufhebung der Auflage am Dienstag, 19.02.2019 beim Deutschen Fußball Bund beantragt. Leider hat der Deutsche Fußball Bund, trotz Empfehlung der Sicherheitspartner, die Rücknahme der Auflage nicht bewilligt. Aus diesem Grund müssen wir vorerst auf die Öffnung der Otto-Siffling-Tribüne zum Heimspiel gegen den FSV Frankfurt verzichten, werden aber weiterhin versuchen eine gemeinsame Lösung mit dem DFB zu finden“, erklärt Sicherheits- und Stadionmanager Marc Eckart.

Dem SV Waldhof wurde am heutigen Tage mitgeteilt, dass die Prüfung der Konzeption und die Umsetzung und Bewertung der baulichen Maßnahmen durch den DFB noch unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen kann. Die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebsgesellschaft wird deshalb in der kommenden Woche und zum Hochrisikospiel gegen den 1.FC Saarbrücken hilfsweise eine Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung des Fanbereichs stellen. Die Sicherheit im Stadion steht für den SV Waldhof Mannheim 07 an erster Stelle. Wir bitten daher alle Fans des SV Waldhof Mannheim 07 gemeinsam im Sinne unserer gemeinsamen Ziele das Leitbild des SV Waldhof Mannheim zu achten und die Mannschaft bedingungslos zu unterstützen.

St. Ingbert: Unfall in der Kaiserstraße

Um 12:20 Uhr kam es in der Kaiserstraße in Höhe des Anwesens Nr. 20 zu einem Unfall mit 2 beteiligten Fahrzeugen.

Hierbei kollidiert die Unfallverursacherin, eine 72-jährige Pfälzerin mit ihrem grauen Audi A6, beim Vorwärts-Einparken mit dem in einer Parktasche am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß abgestellten PKW des /der Geschädigten.

An diesem entstehen kleine Beschädigungen am Radlauf des linken Vorderrades.

Zu dem beschädigten PKW ist lediglich bekannt, dass es sich um einen dunklen PKW (vermutlich Fiat) mit SB-Kreiskennzeichen gehandelt haben soll.

Zeugen des Unfalls oder Personen, die weitere sachdienliche Hinweise  liefern können, werden gebeten, sich bei der Polizei St. Ingbert unter 06894/1090 zu melden.

FCS vor dem Start in die Restrunde – Sieg ist Pflicht

Zweieinhalb Monate nach der letzten Pressekonferenz hatte der 1. FC Saarbrücken wieder ins Sportheim eingeladen. Die Ausgangslage ist allen verantwortlichen bewußt – und scheinbar auch den Spielern, die heute von Mittelfeldmotor Fanol Perdedaj vertreten wurden. Ein Sieg gegen den Tabellenletzten aus Stadtallendorf ist absolut Pflicht, egal wie das Gerichtsverfahren der Mannheimer gegen die Aberkennung von drei Punkten ausgehen wird.

Bedauerlich dabei ist, dass ausgerechnet Martin Dausch wegen einer Grippe fehlen wird. „Ich habe mich von meinen vier zuhause anstecken lassen.“ schrieb er betrübt. Dirk Lottner ist dennoch optimistisch: „Wir haben genügend Alternativen.“ Die Offensive war in den vergangenen Monaten ohnehin nicht der Schwachpunkt des 1. FC Saarbrücken. Nach der Genesung von Sebastian Jacob, der mit Gillian Jurcher zuletzt eine ganz schwer zu kontrollierendes Sturmduo bildete, haben sich die Blau-schwarzen in diesem Manschaftsteil bestens stabilisiert.

Die brennenderen Fragen betreffen eher die Abwehr, wo der Platz neben Steven Zellner nach der Sperre von Marco Kehl-Gomez, zu besetzen ist. Gesetzt ist ebenso Daniel Batz, der heute für zwei weitere Jahre im Trikot des FCS verlängerte. Wer ansonsten zum Zug kommt, dürfte sich nach der taktischen Aufstellung richten, die Dirk Lottner gegen Stadtallendorf wählen wird.

Im Falle einer Dreier-Abwehrkette dürfte Fan-Liebling Mendy neben Zellner und Oschkenat eine Chance haben. Im 5er-Mittelfeld dürften neben den ebenfalls feststehenden Manuel Zeitz und Fanol Perdedaj aus Tobias Jänicke (rechts), Markus Mendler (10) und José-Pierre Vunguidica auflaufen. Sollte eine Vierer-Abwehrkette die Wahl sein, dann dürfte Mario Müller gute Karten haben, ins Team zu rutschen. Dirk Lottner zeigte sich auch sehr zufrieden mit der Qualität seines Teams: „Alle sind eng beieinander…“ Bis auf 5,6 Positionen ist nicht klar, wer spielen wird, so dass der Wettbewerbsdruck im Meisterteam hoch ist.

Sehen Sie hier die komplette Pressekonferenz vom 22.2.19:

Ministerrat verabschiedet Entwurf des Informationssicherheitsgesetzes und Ergänzung des E-Government-Gesetzes

Finanzstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) der saarländischen Landesregierung, Prof. Dr. Ulli Meyer, hat am Freitag (22.02.2019) das neue Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunikationsstruktur des Landes, das sogenannte Informationssicherheitsgesetz (IT-SiG) und Ergänzungen des E-Government-Gesetzes vorgestellt.

Zum IT-SiG erklärte Ulli Meyer: „Es erfolgen vermehrt Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Behörden und Unternehmen. Das zeigt beispielsweise der Angriff auf den Bundestag oder die jüngst erfolgten Veröffentlichungen von 2,1 Mrd. Zugangsdaten zu Online-Konten. Dies erfordert auch auf Seiten des Landes eine Reaktion, um solche Angriffe abzuwehren, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und die bei den Behörden gespeicherten Daten von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schützen.“Laut einem Gutachten der Universität Hannover erzeugen der Einsatz von Angriffserkennungssystemen und die Nachverfolgung von Spuren teilweise Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 GG. Daher wird eine eigene Rechtsgrundlage benötigt. Diese wird mit dem Informationssicherheitsgesetzgeschaffen.Mit dem Gesetzentwurf wird das Zentrale IT-Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung ermächtigt, für die mit dem Landesdatennetz verbundenen Systeme neben den etablierten Systemen wie z.B. Firewalls und Virenscannern weitergehende Maßnahmen durchzuführen. Diese wurden zuvor mit dem Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) abgestimmt. Betroffen sind insbesondere die Überwachung des Netzverkehrs, die Abwehr und Nachverfolgung von Angriffen und die Auswertung dabei anfallender Daten. Da hierbei teilweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 GG) oder das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG, Artikel 17 Verfassung des Saarlandes) berührt wird, wurde ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Die gleichen Befugnisse wurden allen Behörden für ihre rein lokalen Netze ebenfalls eingeräumt.Gleichzeitig ist in dem Gesetzentwurf die umfassende Verpflichtung aller Behörden einschließlich der kommunalen Ebene zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und zur Erstellung der hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte verbindlich vorgegeben. „Damit tritt das Saarland in eine Vorreiterrolle. Einen derart umfassenden Ansatz hat außer Bayern – und dort auch erst ab 2020 – bislang kein anderes Bundesland gewählt“, ergänzte der CIO.In Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden werden die Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen mit Bedarfszuweisungen unterstützt.Neben dem IT-SiG stellte der Staatssekretär auch die Ergänzung des E-Government-Gesetzes vor. Nach der sogenannten E-Rechnungsrichtlinie (Richtlinie 2014/55/EU) müssen ab dem 18. April 2020 alle öffentlichen Auftraggeber Rechnungen elektronisch entgegennehmen. Mit dem neuen §10a E-GovG SL setzt die Landesregierung die EU-Richtlinie im Saarland in nationales Recht um. Dabei hat sich die Landesregierung wie die anderen Bundesländer eng an die Rechtsetzung des Bundes angelehnt, um den Unternehmen länderübergreifend gleichartige Voraussetzungen zu bieten.Das Saarland verpflichtet die Behörden, auch Rechnungen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte (Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR, Bauaufträge: 5.548.000 EUR) elektronisch zu empfangen. „Damit soll ein einheitliches Vorgehen und somit eine Vereinfachung und Standardisierung sowohl in den Unternehmen als auch in den Behörden gewährleistet und in der Summe eine höhere Wirtschaftlichkeit erzielt werden“, sagte Ulli Meyer. „Die benötigten zentralen Komponenten bietet das Land auch der kommunalen Ebene zur Nutzung an.“ In einer weiteren Ergänzung des E-Government-Gesetzes bietet der neue §21 E-GovG SL die Möglichkeit, über befristete Rechtsverordnungen von einer Reihe landesgesetzlicher Zuständigkeits- und Formvorschriften abzuweichen. Dies soll das Erproben neuer E-Government-Anwendungen im Rahmen von Pilotprojekten ermöglichen, ohne bereits im Vorfeld aufwändige Gesetzesänderungen durchzuführen, die dann möglicherweise wieder revidiert werden müssten.

St. Ingbert: 4-Jährige bei Unfall in Elversberger Straße verletzt

Die Polizei St. Ingbert teilt mit: 

Am Morgen des 22.02.2019 ereignete sich gegen 07:45 Uhr ein Verkehrsunfall in der Elversberger Straße in St. Ingbert. Ein 34-Jähriger aus St. Ingbert fuhr mit seinem Polo die Elversberger Straße stadteinwärts. Auf dem Beifahrersitz beförderte der 34-Jährige sein 4-Jähriges Kind, ohne den erforderlichen Kindersitz. Aus bislang unbekannten Gründen kollidierte der Polo mit einem am Fahrbahnrand korrekt geparkten BMW einer 35-jährigen St. Ingberterin. Bei dem Aufprall lösten die Airbags des Fahrzeugs aus und verletzten das 4-Jährige Kind. Dieses musste ins Krankenhaus gebracht und behandelt werden. Der Polo des Mannes war total beschädigt und musste durch einen Abschleppdienst abgeschleppt werden. Gegen den Fahrer des Polos wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Eine sonderliche Beeinflussung des fließenden Verkehrs bestand während der Unfallaufnahme nicht.

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