Dienstag, Mai 6, 2025
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Piraten wollen Online-Polizeistreifen gegen Hasskriminalität

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Saarbrücken. Sachsen-Anhalt macht es vor, das Saarland soll nun nach den Vorstellungen der Piraten nachziehen. Die saarländische Polizei soll auf Internetstreife nach Hasskommentaren, Mobbing, strafbaren Pöbeleien, Hetznachrichten und anderem strafbaren Online-Verhalten gehen. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piratenpartei, bezieht sich bei diesem Vorschlag auf einen Antrag der Piratenfraktion [1], den diese bereits 2016 in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht hatte:

„Die Online-Streifenpolizisten, wie sie das Land Sachsen-Anhalt nun eingeführt hat, sollen im Internet das tun, was Polizisten auch im Offline-Alltag tun. Sie sollen im virtuellen Raum Präsenz zeigen, insbesondere in sozialen Netzwerken und Online-Foren Straftaten verfolgen, Hinweise an Betroffene und potenzielle Täter geben und Äußerungen, welche die Grenze des rechtlich Zulässigen überschreiten, unterbinden. Selbstverständlich soll es auch bei dieser Art der Polizeiarbeit nicht um anlasslose staatliche Massenüberwachung gehen, sondern um eine gezielte Verfolgung von Straftaten auf Hinweise durch Betroffene, durch Kontrolle einschlägiger Foren, Seiten, Online-Gruppen oder einzelner, strafrechtlich bereits im Rahmen von Online-Kriminalität in Erscheinung getretener Benutzer. Diese Vorgehensweise ist eine logische Konsequenz auf eine Verlagerung bestimmt Strafftaten ins Internet. Gleichzeitig werden hierdurch, im Gegensatz zu den Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, hoheitliche Aufgaben nicht auf Private wie Facebook, Google, Twitter und Co. verlagert.“

 

Saarbrücker Weihnachtszirkus: gegen den Willen von Stadt und Bürgern

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Der Saarbrücker Stadtrat ist dagegen, die Mehrheit der Bürger ist dagegen: Zirkusse mit (Wild-)Tieren. So zeigen Meinungsumfragen schon seit vielen Jahren, dass die meisten Menschen Zirkusse mit Tieren ablehnen, weil sie wissen, dass Tiere im Zirkus niemals ein artgerechtes Leben haben können. Dieser Einsicht ist im vergangenen Februar auch der Saarbrücker Stadtrat gefolgt, als er für ein Verbot für Zirkusse mit Wildtieren gestimmt hat. Nur wegen rechtlicher Bedenken gegen sein eigenes Verbot wurde die Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Und so darf auch in diesem Jahr der Weihnachtszirkus wieder in Saarbrücken gastieren.

»In anderen deutschen Städten geht es doch auch, dort werden teilweise seit Jahren keine Zirkusse mit Wildtieren mehr zugelassen«, so Caroline Jung, Vorsitzende von Bündnis für Tierrechte. »Wenn das Wildtierverbot richtig ausgestaltet ist, hält es auch einer Überprüfung durch die Gerichte stand. Das ist bekannt, dass andere Städte ein Verbot erfolgreich durchgesetzt haben. Noch viel besser wäre natürlich eine deutschlandweite Regelung. Leider ist das bisher am Bundesrat gescheitert. Andere europäische Länder sind hier schon weiter und haben seit Jahren keine Zirkusse mit Wildtieren mehr. Der Saarbrücker Stadtrat hat mit seiner Abstimmung für das Wildtierverbot seine Meinung ja auch deutlich kundgetan; er ist da mit der Bevölkerung auf einer Linie – besser geht es fast nicht.«

Der Saarbrücker Weihnachtszirkus benutzt aber nicht nur Wildtiere: Neben Löwen gibt es beispielsweise auch Pferde und Ziegen. »Es spielt für uns keine Rolle, welche Tiere es sind. Im Zirkus werden sie alle in Gefangenschaft gehalten und zur Belustigung missbraucht. Sie alle werden mit Gewalt dazu gebracht, auf Kommando unnatürliche Kunststücke vorzuführen. Kann man sich als Zuschauer daran wirklich erfreuen?«, fragt Jung. »Wir hoffen, dass die Menschen, die sich für Zirkus interessieren, einen Augenblick innehalten und versuchen, es sich vorzustellen, was es für das Leben eines Tieres bedeutet, in lebenslanger Gefangenschaft zu sein, mit einem gebrochenen Willen. Das sollte man sich nicht anschauen und erst recht nicht unterstützen.«

Zirkus geht auch ohne Tiere, das zeigen beispielsweise die Shows von Flic Flac und dem Chinesischen Nationalzirkus: Atemberaubende und unterhaltsame Kunststücke ausschließlich von menschlichen Künstlern. »Das macht den Beteiligten auf beiden Seiten Spaß, das kann man sich guten Gewissens anschauen«, empfiehlt Jung.

Demonstration im Vorfeld der ersten Aufführung des Weihnachtszirkusses:
Zeit: Freitag, 22. Dezember 2017, 18.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Käthe-Kollwitz-Straße, 66115 Saarbrücken, gegenüber dem Zirkus auf Burbacher Festplatz
www.buendnis-fuer-tierrechte.de

FCS: Winterfahrplan für die 2. Saisonhälfte steht

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Derzeit befinden sich die Spieler und das Trainerteam des 1. FC Saarbrücken noch im wohlverdienten Weihnachts- und Winterurlaub. Nach einer kräftezehrenden sowie erfolgreichen ersten Saisonhälfte überwintern die Blau- Schwarzen mit 52 Punkten an der Tabellenspitze der Regionalliga Südwest. Damit dies auch so bleibt, bittet Cheftrainer Dirk Lottner seine Jungs am 04. Januar 2018 zur ersten Trainingseinheit ins FC-Sportfeld.

Die ersten beiden Wochen werden sich die Malstatter in heimischen Gefilden aufhalten und an den Grundlagen für die restlichen Partien in der Spielzeit 2017/2018 arbeiten. Für diesen Zeitraum sind bereits zwei Vorbereitungsspiele terminiert. Am Samstag, dem 13. Januar 2018, findet in Quierschied das erste Vorbereitungsspiel statt. Um 14.00 Uhr trifft man auf den Baden- Württembergischen Oberligisten SV Oberachern. Der zweite Leistungsvergleich führt den FCS drei Tage später nach Luxemburg. Dienstag, den 16. Januar 2018, testet man um 17.00 Uhr beim F91 Düdelingen.

Nach diesen ersten beiden Spielen reist der 1. FC Saarbrücken vom 18. – 27. Januar ins Trainingslager an die Algarve. Im Colina Verde Golf & Sports Resort in Moncarapacho will man sich den letzten Schliff verpassen und unter sehr guten Rahmenbedingungen trainieren, damit man zum Pflichtspielauftakt 2018 mit der Nachholpartie am Samstag, den 03. Februar 2018, gegen die SV 07 Elversberg gut aus den Startlöchern kommt. Während des Trainingslagers sind mindestens zwei weitere Vorbereitungsspiele geplant. Ein Gegner wird der SV Mattersburg aus der Österreichischen Bundesliga sein.

 

IGAB-Saar zur Klage Nalbach gegen Bergamt des Saarlandes wegen Flutung auf -400 m NN

Heute hat sich für die Gemeinde Nalbach und die Bergbaubetroffenen im ganzen Saarland ein kleines Türchen im Adventskalender geöffnet.
Vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis wurde über einen Antrag aus 2013 zur Teilflutung in der Primsmulde auf -400m NN verhandelt. Die RAG hatte die Pumpen abgeschaltet und musste diese im Jahr 2015 auf Widerspruch der Gemeinde Nalbach wieder in Betrieb nehmen. 
Die Richter haben die Entscheidung vertagt. Beobachter der Verhandlung erkannten in den Vorträgen der Richter Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Verfahren, die Flutung über einen Sonderbetriebsplan ohne erneute Vorprüfung zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 
Sonderbetriebspläne wurden von den Bergämtern im Saarland und NRW immer wieder im Hinblick auf den Erhalt der Arbeitsplätze genehmigt und zur Not auch mit Hilfe des Sofortvollzuges durchgesetzt. Das Argument der gefährdeten Arbeitsplätze hat mit der Einstellung des Bergbaus im Saarland keine Relevanz mehr. 
Dass dem Schutz von Umwelt und Trinkwasser durch das Gericht ein hoher Stellenwert eingeräumt wurde, lässt den Landesverband der Bergbaubetroffenen darauf hoffen, dass bei dem jetzt aktuellen Flutungsantrag -320m NN, von dem 30 Gemeinden im Saarland betroffen sein werden, strengste Maßstäbe angelegt werden.

Rechtmäßigkeit der ersten Teilflutung des Bergwerks Ensdorf

Am 20.12.2017 wurde beim Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt.

Das Gericht hat in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung hat. Das Bergamt hatte die Zulassung in wasserrechtlicher Hinsicht auf eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2007 gestützt. Zu diesem Zeitpunkt war der Abbau noch aktiv. Das Grubenwasser wurde daher aus einer Tiefe von ca. -1.400 m NN gehoben.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist es fraglich, ob auf die gleiche Vorprüfung auch ein Heben des Grubenwasser nach Stillstand des Abbaus aus einer Tiefe von -400 m NN gestützt werden kann. Es hat den Parteien Gelegenheit gegeben, hierzu noch bis zum 15.02.2018 Stellung zu nehmen. Im Hinblick darauf wurde das Verfahren vertagt.

Erfolg für die gute deutsch-französische Wirtschaftskooperation in der Grenzregion

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Regierung kündigt Reform des Entsenderechts in Frankreich an
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßt die Reform des Entsenderechts in Frankreich, die heute von der französischen Regierung bekannt gegeben wurde.
„Ich freue mich, dass unser Anliegen in Paris auf Verständnis gestoßen ist. Die von der französischen Arbeitsministerin angekündigten Vereinfachungen entsprechen unserer Bitte, die intensiv verflochtenen Wirtschaftsbeziehungen im deutsch-französischen Grenzraum nicht einzuschränken. Für die Bereitschaft, solche Sonderregelungen im Rahmen des französischen Arbeitsrechts zuzulassen, bin ich der französischen Regierung dankbar.“

Die vorgesehene Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für entsandte Mitarbeiter soll in Form einer Verordnung zeitnah ausgearbeitet werden. Dabei wurde heute angekündigt, dass deutlich einfachere und kostengünstigere Verwaltungsverfahren, die Aufhebung der Registrierungsgebühren für entsandte Mitarbeiter in bestimmten Fällen und weitergehende Ausnahmen für bestimmte Branchen gemeinsam entwickelt und in Kraft gesetzt werden sollen.

Gebäude auf Abenteuerspielplatz Eschberg wegen Schadstoffen geschlossen

Die Stadtverwaltung hat ein Gebäude auf dem Abenteuerspielplatz Eschberg geschlossen, da in den Räumen eine erhöhte Belastung mit Formaldehyd festgestellt wurde. Es handelt sich um das erste Gebäude auf der rechten Seite vom Eingang aus gesehen. Darin befinden sich ein Spiel- und Werkraum für Kinder, ein Büroraum sowie eine Toilette für Mitarbeiter.

 

Das Personal des Abenteuerspielplatzes hatte einen Moder- und Schimmelgeruch in dem Gebäude gemeldet. Daraufhin hat der städtische Gebäudemanagementbetrieb GMS eine Untersuchung auf Schimmel sowie Schad- und Geruchsstoffe in Auftrag gegeben. Der Gutachter hat eine erhöhte Belastung der Räume in dem Gebäude mit Formaldehyd festgestellt, die Richtwerte des Umweltbundesamtes werden deutlich überschritten. Daher hat die Stadtverwaltung das Gebäude bis auf weiteres geschlossen und nutzt es nicht.

 

Um abzuklären, ob eine Gefahr für die Gesundheit besteht, hat die Landeshauptstadt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Gesundheitsamt informiert und um eine Einschätzung gebeten. Laut dem vorliegenden Gutachten würde ein angepasstes Lüften der Räume – drei Minuten Stoßlüften ein Mal pro Stunde – ausreichen. Dies ist nach Einschätzung des Amtes für Kinder und Bildung weder den Kindern noch dem Personal in der kalten Jahreszeit zumutbar.

 

Der Gebäudemanagementbetrieb prüft, welche Maßnahmen an dem Gebäude notwendig sind, um es von Schadstoffen zu befreien. Das reicht von einer Kernsanierung bis zum Abriss des in den 1970er Jahren in Fertigbauweise errichteten Gebäudes.

 

Der Abenteuerspielplatz ist von Donnerstag, 21. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 2. Januar 2018, geschlossen. Die Arbeit mit den Kindern findet dann in dem von Schadstoffen unbelasteten Gebäude und im Backhaus statt.

 

Für Fragen zum Abenteuerspielplatz steht im Amt für Kinder und Bildung ein Mitarbeiter zur Verfügung, Tel. +49 681 905-4975. Er ist bis Freitag, 22. Dezember, und ab Dienstag, 2. Januar 2018, erreichbar.

Innenminister Bouillon überreicht über 4,6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen für 21 Kommunen

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Die Verwaltungschefinnen und -chefs von 20 Städten und Gemeinden sowie einem Landkreis erhielten am Dienstag, den 19. Dezember 2017, von Innenminister Klaus Bouillon Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro. Mit den Mitteln fördert das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wichtige Projekte in den einzelnen Kommunen.

„Mit Hilfe der Fördermittel werden öffentliche Gebäude, wie beispielsweise Feuerwehrhäuser oder Kindergärten, ertüchtigt und aufgewertet. Ich unterstütze diese Projekte sehr gerne, da sie den hohen Sanierungs- und Investitionsstau in den Kommunen verringern und einen erheblichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen“, sagte der Minister.
Innenminister Bouillon überreichte symbolisch 4.008.774 Euro bewilligte Mittel.
Mit den Bedarfszuweisungen werden u.a. folgende Maßnahmen realisiert:
• Kreisstadt Saarlouis: Sanierung und Neugestaltung des Theaters am Ring, 4. Finanzierungsabschnitt (1.000.000 Euro)
• Gemeinde Großrosseln: Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses des Löschbezirkes West 2 (631.845 Euro)
• Stadt Ottweiler: Sanierung der Sport- und Markthalle „Im Alten Weiher“ (300.000 Euro)
• Gemeinde Marpingen: Umbau des ehemaligen Kindergartens in ein Vereins- und Bürgerhaus (90.000 Euro)
Ein besonderes Weihnachtsgeschenk überbrachte Innenminister Bouillon dem Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Günter Zahn, in Form einer Förderzusage über 600.000 Euro Bedarfszuweisungen zur Teilfinanzierung einer Übergangseinrichtung für den Kindergarten St. Katharina Wallerfangen. Nachdem sich die Kath. Kirchengemeinde Wallerfangen Anfang 2016 aus der Trägerschaft des Kindergartens St. Katharina zurückgezogen hatte, übernahm die Gemeinde Wallerfangen die Bauträgerschaft des maroden Kindergartengebäudes. Da aufgrund des desolaten Zustands und gesundheitlicher Bedenken eine direkte Weiternutzung nicht mehr möglich ist, errichtet die Gemeinde Wallerfangen eine Übergangseinrichtung in Form von 82 Containern zur vorübergehenden Unterbringung von fünf Kindergarten- und drei Kinderkrippengruppen. Diese soll im März 2018 bezugsfertig sein und zwei Jahre im Betrieb bleiben bis eine neue dauerhafte Einrichtung zur Verfügung steht.
„Angesichts des maroden Gebäudezustandes, des unvorhersehbaren Rückzugs des bisherigen Trägers sowie der gemeindlichen Vorhaltepflicht für Betreuungsplätze, bin ich selbstverständlich bereit, die Gemeinde Wallerfangen in dieser Notlage finanziell zu unterstützen“, so der Minister.

BARMER hält Beitragssatz auch 2018 stabil

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Mainz/Saarbrücken, 20. Dezember 2017 – Der Beitragssatz der BARMER bleibt 2018 stabil. Damit behält die Kasse schon zum dritten Mal in Folge einen Beitragssatz in Höhe von 15,7 Prozent. „Die Finanzlage der BARMER ist sehr solide, weshalb wir unseren Mitgliedern auch im kommenden Jahr ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten können“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Kleis verweist auf ein für die BARMER erfolgreich verlaufenes Jahr 2017. Neben der Fusion von BARMER GEK und Deutsche BKK zu Jahresbeginn habe man eine tiefgreifende Reorganisation erfolgreich abgeschlossen. „Finanzielle Stabilität, ein umfangreiches Leistungsangebot und eine hochwertige Versichertenbetreuung werden weiterhin die Markenzeichen der BARMER sein“, erklärt die Landesgeschäftsführerin.

Die BARMER hat rund 460.000 Versicherte in Rheinland-Pfalz und 125.000 im Saarland. Sie können sich mit ihren Anliegen an ein dichtes Netz aus 20 Geschäftsstellen in Rheinland-Pfalz und sechs im Saarland wenden. Bundesweit hat die Kasse 9,3 Millionen Versicherte und rund 400 Geschäftsstellen.

Piraten wollen bundesweite Vergleichbarkeit der Abiturnoten statt ungerechten Bildungsföderalismus

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Saarbrücken. Als Reaktion auf das Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Medizinstudium fordert Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piraten, die Landesregierung auf, nun gesetzgeberisch tätig zu werden, auf eine bundesweite Vereinheitlichung der Kriterien, Abitur-Standards und Verfahren hinzuwirken und dadurch zukünftig eine weitere Ungleichbehandlung der Studienanwärter zu verhindern:

„Das bisherige Verfahren zur Vergabe von Studienplätze für Medizin ist in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Landesregierung nunmehr etwa im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf ein bundeseinheitliches Abitur oder zumindest eine Verbesserung der Vergleichbarkeit des Abiturniveaus und ein länderübergreifend vergleichbares Auswahlverfahren hinwirken.
Wir Piraten setzen uns generell für ein bundesweit einheitliches Abitur ein statt – wie bisher – zig verschiedener Prüfungen, teilweise sogar innerhalb eines Bundeslandes, die einen ungleichen Bewertungsmaßstab bilden und zwangsläufig zu ungleichen Bewerberchancen auf einen Studienplatz führen. Weiterhin muss verhindert werden, dass Studienplatz-Bewerber abgelehnt werden, weil sie eine Ortspräferenz eingetragen haben, bei welcher der Numerus clausus höher liegt, als an anderen Universitäten und der Bewerber daher abgelehnt wird, wohingegen er an einem anderen Studienort angenommen worden wäre. Zusätzlich müssen geeignete, möglichst aussagekräftige Kriterien, wie Aufnahmetests oder Eignungsgespräche, neben der reinen Abiturnote zum Teil des Auswahlverfahrens gemacht werden. Auch die Wartedauer, über welche ein Teil der Studienplätze vergeben wird, muss schnellstmöglich begrenzt werden. Jahrelange Wartezeiten trotz für das Medizinstudium nützlicher berufspraktischer Erfahrung sind nicht länger akzeptabel. Nun ist die Landesregierung aufgefordert, die im Verfassungsgerichtsurteil festgelegten Anforderungen durch eine Anpassung der Studienbescheinigungen im Landesrecht umzusetzen, und zwar nicht nur für das Medizinstudium, sondern für alle Studiengänge, bei denen sich ähnliche Probleme ergeben.“

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fcs@saarnews.com