Mittwoch, April 30, 2025
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Pfändungsfreigrenzen: Erhöhung nicht verpassen

Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V.:

Ab dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber sind zur automatischen Beachtung der neuen Pfändungsfreibeträge verpflichtet.
  • Betroffene Schuldner sollten sich vorsorglich trotzdem vergewissern, ob die neuen Pfändungsgrenzen bekannt sind.
  • Bei Gerichtsbeschluss oder Bescheid wirken die Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch.

Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe liegt der Freibetrag fortan bei 1.139,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro geschützt. Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet und umgehend eingeräumt werden. Per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzte individuelle Freibeträge muss der Schuldner selber ändern lassen.

Neue Pfändungstabelle beachten

Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2017 zur Auszahlung gelangen. Durch die Erhöhung kann etwa ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro jetzt 1.183,66 Euro von seinem Lohn behalten. Ist er für eine Person unterhaltspflichtig, kann nichts gepfändet werden. Die aktuellen Pfändungsgrenzen sind im Internet unter www.bundesgesetzblatt.de zu finden.

Weitere  Informationen erhalten Sie in der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger laufenden Pfändungen und

Abtretungen. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, dass sich von Pfändung oder Abtretung betroffene Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit kann irrtümlichen Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger vorgebeugt und eine möglicherweise Arbeitsplatz gefährdende Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber vermieden werden.

Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner von diesen die Nachzahlung der irrtümlich an den Pfändungsgläubiger zu viel gezahlten Beträge verlangen.

Automatische Anpassung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)

Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt natürlich auch für das Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Sockelfreibetrag von jetzt 1.133,80 Euro für den Kontoinhaber als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen (426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen Bescheinigungen vorlegen.

Bildungsminister Ulrich Commerçon bei der Landespressekonferenz: „Digitale Bildung gibt es nicht zum Nulltarif.“

  • Das Saarland ist bei der digitalen Bildung auf einem guten Weg, um die aus dem „DigitalPakt Schule“ von Bund und Ländern hervorgehenden Verpflichtungen zu erfüllen.“
  • „Die 60 Millionen vom Bund dürfen keine Einmalleistung sein: Viel zu lange wurden die Kommunen und Schulträger allein gelassen.“
  • „Lehrkräfte haben eine Schlüsselrolle bei der digitalen Bildung. Ihnen muss ausreichend Arbeitszeit für das Erlernen der notwendigen Fähigkeiten, der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Umsetzung im Unterricht zu Verfügung stehen.“ 

Bildungsminister Ulrich Commerçon sieht das Saarland gut vorbereitet für die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele bei der digitalen Bildung und die Umsetzung der Vereinbarungen der gemeinsam zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkte des DigitalPakts Schule. „Das Lernen mit Medien und die Beschäftigung mit den Auswirkungen der Digitalisierung spielt nicht nur eine immer größere Rolle im Unterricht. Es wird ihn auch nachhaltig verändern.“

Bei der Landespressekonferenz am 13.06.2017 machte er deutlich, dass es im Saarland – wie auch in ganz Deutschland – noch Nachholbedarf gebe, die Grundlagen aber gelegt seien. Insbesondere der Bedarf für den Ausbau der Breitbandanbindung und der Schulhausvernetzung der Schulen sei offensichtlich. Das geht auch aus der IT-Erhebung an saarländischen Schulen im letzten Jahr hervor. „Zu lange wurden die Kommunen und Schulträger, die für die Ausstattung der Schulen verantwortlich sind, vom Bund allein gelassen. Deshalb darf der Digitalpakt Schule auch keine einmalige Leistung bleiben. Erforderlich ist vielmehr, sicherzustellen, dass die Kommunen in der Lage sind, dauerhaft ihren Verpflichtungen nicht nur für eine angemessene IT-Ausstattung nachzukommen, sondern auch die Wartung und den notwendigen Support leisten können. Dass sich der Bund nun engagiert und aktiv wird, ermöglicht uns, all unsere Projekte breiter aufzustellen und das im März veröffentlichte Landeskonzept Medienbildung auf der Grundlage weiterer Ressourcen umzusetzen. Wir tun das im Schulterschluss mit den Kommunen. Die bisherigen Gespräche haben deutlich gemacht, dass die Schulträger und das Ministerium an einem Strang ziehen“, betonte der Minister.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehe jedoch die Befähigung zum mündigen Kind und mündigen Jugendlichen sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf eine veränderte und offene Lernkultur einlassen: „Im Saarland konzentrieren wir uns deshalb auch sehr stark auf die Lehrkräfte und bieten vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung und Fortbildungen an. Denn es ist klar, dass ausreichend Arbeitszeiten für das Erlernen der notwendigen Fähigkeiten, die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie die Umsetzung im Unterricht zur Verfügung stehen müssen. Ich werde mich deshalb für ein langfristiges Finanzierungskonzept einsetzen, damit die notwendigen Ressourcen landesseitig zur Verfügung gestellt werden und auch das im Koalitionsvertrag geplante „Kollegium der Zukunft“ umgesetzt werden kann.“

Das Saarland kann bereits auf viele erfolgreiche Projekte zurückgreifen, die in den letzten Jahren initiiert wurden, z. B. Calliope, Internet-ABC und Medienkompass an Grundschulen sowie Medienscouts, Smart School, ProfIL und Aufbau einer Lernplattform im Pilotmodell an weiterführenden Schulen sowie das Investitionsprogramm Medienschulen und die zahlreichen Projekte und Workshops der AG Medienkompetenz für alle Schulen.

Insbesondere gibt es zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer, die sich engagieren. Minister Commerçon lobte diesen besonderen Einsatz: „Ich möchte auf diesem Weg auch den Lehrerinnen und Lehrern danken, die sich seit Jahren intensiv dem Thema widmen und nicht nur im Unterricht mit und über Medien lehren, sondern sich auch selbst als Lernende begreifen und mit viel Engagement in ihren Schulen und darüber hinaus wirken.“

Konkret geplant sind in dem Zusammenhang bereits folgende Vorhaben:

  • Entlastung der Lehrkräfte bei Wartung und Support durch standardisierte Vorgehensweise bei Beschaffung und Pflege der IT-Geräte.
  • Aufbau einer Beratungsstelle Medienbildung – angesiedelt beim LPM – mit angeschlossenem Beratungsnetzwerk von Experten und Expertinnen, die den Schulen in medienpädagogischen, technischen und juristischen Fragen beratend zur Seite stehen. Beratungsstelle und Netzwerk dienen als zentrale Anlaufstelle für die Lehrerinnen und Lehrer.
  • Einsatz digitaler Medien und Vermittlung mediendidaktischer Gesichtspunkte bei allen Fortbildungen für alle Fächer und Themen beim LPM.

Für das kommende Schuljahr sind folgende zusätzliche Vorhaben geplant:

  • Ausbau ProfIL – und damit Zugang zur Fachgruppe „Medienbildung und Einsatz digitaler Medien im Unterricht“ – für Gemeinschaftsschulen.
  • Basiscurriculum „Medienbildung“ zum Schuljahr 2018/19
  • Zentrum für Medienbildung: Unterstützungsangebote für die Entwicklung von medienbezogenen Schulentwicklungskonzepten bei allen Schulen
  • Ausbau einer lernförderlichen Infrastruktur und IT-Ausstattung: Bis Jahresende Vereinbarung mit den Kommunen und Schulträgern über einen neuen Rahmenvertrag „IT-Nutzung und Standards“
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit RLP in den Bereichen Lehrkräftefortbildung, digitale Bildungsmedien und beim Medienkompass für die Sek. I.
  • Weiterentwicklung informatische Basisbildung an Grundschulen und Sek. I (u.a. Calliope) und Smart School
  • Fortsetzung der Beteiligungsveranstaltungen zum Landeskonzept Medienbildung und Beginn der Steuerungsgruppe „Medienbildung  in  saarländischen  Schulen“ mit Partnern der AG Medienkompetenz sowie außerschulischen  Bildungseinrichtungen und Institutionen, Kultureinrichtungen, Verbänden, Studienseminaren, Schulträgern sowie Hochschulen

Insgesamt werden bis zum Jahr 2021 folgende Vorhaben umgesetzt:

  • Verbindliche Integration von Medienbildung in die Lehrpläne und Prüfungsordnungen,
  • Verbindliche Entwicklung von medienbezogenen Schulentwicklungskonzepten bei allen Schulen,
  • Verbindliche Integration von Medienbildung in die erste und zweite Ausbildungsphase der Lehrkräfteausbildung,
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtsmaterialen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
  • Saarländische Lernplattform auf Basis einer landesweiten Bildungscloud.

OB Schneidewind erfreut über neue Regelung bei Bosch Zeitgewinn für neue Produktionslinien in Homburg nutzen

Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind zeigte sich aktuell erfreut über die Einigung bei der Bosch GmbH, mehrere Hundert Arbeitsplätze in Homburg bis Ende 2018 zu sichern. „Auch wenn diese Entscheidung vor allem auf der aktuell positiven Marktlage basiert, ist sie erfreulich für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bosch und gut für den Standort Homburg“, erklärte der OB. Daher sei er der Unternehmensführung dankbar für diesen Weg. Schließlich sichere Bosch in Homburg nicht nur in den eigenen Werken Beschäftigung und Kaufkraft, sondern auch bei den zahlreichen Zulieferbetrieben und Dienstleistern, die für Bosch tätig sind.

 

Gleichzeitig sprach Oberbürgermeister Schneidewind die Hoffnung aus, dass die nun gewonnene Zeit dafür genutzt werden könne, mit neuen Produktionslinien den Standort in Homburg nicht nur zu sichern, sondern für die Zukunft zu stärken.

 

Schneidewind hatte im August 2016 bei einer Kundgebung der IG Metall auf dem Gelände von Bosch unter dem Motto „Bosch bleibt“ zugesagt, sich für den Standort Homburg stark zu machen. Im September vergangenen Jahres hatte er mit seiner Vertreterin Christine Becker das Gespräch mit der Unternehmensleitung in Stuttgart gesucht. Auch dabei hatte der Verwaltungschef auf die Bedeutung von Bosch in Homburg und im Saarland hingewiesen und sich dafür ausgesprochen, die Verlagerung zukunftsträchtiger Technologien nach Homburg zu prüfen.

Die neue Freiheit der Saarländer – europaweiter Wegfall der Roaming-Gebühren bei Smartphone & Co.

ab dem 15.06.2017 kann ganz ohne Reue europaweit zum Inlandstarif gesurft, gesimst und telefoniert werden. Das gilt für alle Bürger der europäischen Union, die in das EU-Ausland reisen.

Doch insbesondere im Saarland hat der Grenzübertritt in das benachbarte Frankreich oder Luxemburg nun den besonderen Vorzug, dass beim Besuch und/oder Einkauf im Nachbarland, Smartphone und Co. angewendet werden können und dabei nicht mehr gezahlt werden muss als beim Heimtarif.

Doch Achtung: Es gibt Mobilfunktarif-Tarife, bei denen die Auslandsnutzung von vornherein nicht möglich ist.

Im Zweifelsfall wenden sie sich an ihren Anbieter und fragen nach!

Tag der Artenvielfalt vom 16. bis 18. Juni: Feldbiologen forschen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

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Die Natur und ihre Einzigartigkeit, aber auch ihre Schutzbedürftigkeit  entdecken – das ist das Ziel des Tages der Artenvielfalt, der von Freitag bis Sonntag, 16. bis 18. Juni, veranstaltet wird. Dieses Mal werden Artexperten und Feldbiologen den Nationalpark Hunsrück-Hochwald erkunden.

Zum Auftakt am Freitagabend werden die Artenkenner vom Bunker Börfink aus (liegt direkt an der Kreisstraße K 49, etwas nördlich außerhalb von Börfink) zunächst an einer von drei Exkursionen – Fledermaus-Exkursion, Fangaktion „Nachtaktive Insekten“ und Amphibien-Exkursion – teilnehmen.
Die erfahrenen Naturforscher und -forscherinnen der DELATTINIA (Naturforschende Gesellschaft des Saarlandes e. V.) und der POLLICHIA (Verein für Naturforschung und Landespflege e. V.) werden am Samstag im Nationalpark ausschwärmen und den ganzen Tag in einem vorher definierten Gebiet so viele Tier- und Pflanzenarten wie möglich erfassen.
Die ersten Ergebnisse werden samstags gegen 17 Uhr in Anwesenheit von Pressevertretern dokumentiert und bewertet.
Am Sonntag sollen sich dann auch alle Besucherinnen und Besucher über die Ergebnisse informieren und bei den angebotenen Exkursionen den Nationalpark und seine Flora und Fauna erleben können.

Einige Programmpunkte des Besuchertages am Sonntag:
Jeweils ab 10 Uhr Exkursionen zu verschiedenen Themen unter Führung von Experten der DELATTINIA, der POLLICHIA und des Nationalparks:
• Naturkundliche Exkursion mit Dr. Steffen Caspari (DELATTINIA) in den Ochsenbruch
Treffpunkt: Wanderparkplatz Börfinker Ochsentour an der K 49 zwischen Börfink und Bunker Erwin

• Naturkundliche Exkursion mit Manfred Smolis (POLLICHIA) in den Nationalpark
Treffpunkt: Wanderparkplatz Börfinker Ochsentour an der K 49 zwischen Börfink und Bunker Erwin

• Pflanzen-Exkursion mit Dr. Andreas Bettinger (DELATTINIA) in die Wiesen bei Börfink
Treffpunkt: Forellenhof Trauntal

Über Ihr Interesse an einer Berichterstattung würden wir uns freuen.

Umweltminister Jost nennt Eckpunkte für Bau und Betrieb eines Nationalpark-Tores in Otzenhausen – Wirtschaftsministerin Rehlinger sieht Qualitätsschub durch Partner-Initiative

„Der Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“. Naturbegeisterte Wanderer wollen wir zukünftig im Besucherzentrum Nationalparktor in Otzenhausen empfangen. Den Betriebskostenanteil des Landes für das Projekt des Nationalpark-Tores werden wir sicherstellen.“ So steht es im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD.
Auf dieser Grundlage hat das Land gemeinsam mit dem Landkreis St. Wendel sowie den Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden einige Eckpunkte für den weiteren Projektfortschritt verabredet. Diese Regelungen zu Verfahrensfragen und Organisationsstruktur hat Umweltminister Reinhold Jost anlässlich des Festes zum Geburtstag des Nationalparks vorgestellt:

1. Das Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV), fördert den Bau des Nationalpark-Tores im Rahmen der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und eines eigenen Landesanteiles in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Baunebenkosten (u. a.  Planungskosten) und Projektsteuerungskosten werden prozentual zu den zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Insgesamt darf für die Baumaßnahme ein Gesamtkostenvolumen von 5 Mio. € brutto nicht überschritten werden. Der Eigenanteil von 30% ist vom Projektträger (Gemeinde Nonnweiler) zu finanzieren. An diesem Kostenrahmen orientiert sich die Planung derart, dass neben dem eigentlichen Gebäude auch die Außenanlagen unter Einbeziehung des bereits bestehenden Keltendorfes das Interesse verschiedener Zielgruppen bedienen und sowohl Gestaltung als auch Funktionalität maximal attraktiv und anziehend für Besucher wirken soll.
2. Planung und Bau des Besucherzentrums/Nationalpark-Tor Keltenpark Otzenhausen sind nach den derzeitigen konzeptionellen und gutachterlichen Überlegungen mit derzeit ca. 4,5 Mio. € netto veranschlagt. Hierin sind auch die Kosten für eine Erstausstellung enthalten.
3. Für die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten wird seitens der Gemeinde Nonnweiler eine finanzielle Beteiligung durch den Landkreis St. Wendel für erforderlich gehalten, um das Projekt auf kommunaler Seite zu bewältigen. Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung durch das Land, zum Beispiel im Rahmen einer Bedarfszuweisung, muss zu gegebener Zeit geprüft werden.
4. Land und Gebietskörperschaften müssen sich noch über eine geeignete Trägerstruktur für Bau und Betrieb des Nationalpark-Tors vereinbaren, z.B. einen Zweckverband.
5. Das Land wird sich an der Trägerstruktur beteiligen und hat den Gebietskörperschaften eine finanzielle Beteiligung zu einem Drittel an dem Betriebskostendefizit, aber maximal bis zu 75.000 €/Jahr, zugesagt.

Minister Jost: „Wir wollen das Projekt Nationalpark-Tor jetzt zügig umsetzen. Bis Ende dieses Jahres soll die Trägerstruktur stehen. 2018 wäre Planungsphase, anschließend Bauphase mit dem Ziel, das Nationalpark-Tor 2019/2020 zu eröffnen. Ich halte dieses Besucherzentrum auf saarländischer Seite für enorm wichtig – als erkennbarer Zugang zum Nationalpark für die Saarländerinnen und Saarländer und als Vermarktungs-Baustein für dieses grenzüberschreitende Vorzeigeprojekt.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sieht im Nationalpark eine große Chance für die Region: „Nicht nur der Naturschutz und die Artenvielfalt profitieren, auch der Tourismus. Ein Nationalpark ist immer auch ein Imagefaktor, der Ansatzpunkte für das überregionale Marketing bietet.“ Vor diesem Hintergrund komme dem geplanten Besucherzentrum eine wichtige Rolle zu. Das Wirtschaftsministerium habe deshalb auch vorsorglich erhebliche Mittel zu seiner Unterstützung vorgesehen: „Das kann bis in die Größenordnung von 3,5 Mio. Euro gehen, die wir mit Unterstützung der EU aus dem Regional-Fonds zur Verfügung stellen können.“
Von der Partner-Initiative des Nationalparks geht nach der Einschätzung der Ministerin „ein Qualitätsschub für die Region“ aus. Ziel sei es, den Ansprüchen der Besucher besser gerecht zu werden. Rehlinger: „Wer den Nationalpark besucht, will nicht nur ein Naturerlebnis. Er will auch einkehren, regionale Produkte genießen, mehr über die Kultur erfahren und sich bei perfektem Service gut erholen.“
Als „Partner der Nationalen Naturlandschaften“ werden regional ansässige Betriebe aus den Bereichen Beherbergung und Gastronomie ausgezeichnet, die hohe Qualitäts- und Umweltstandards nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfüllen und in ihrer Region als Botschafter für den Schutz und die Erhaltung ihres Schutzgebiets fungieren. „Wir freuen uns, noch in diesem Jahr die ersten 24 Gastgeber als Partnerbetriebe auszeichnen zu können.“ Im Saarland zurzeit sechs Betriebe die Kriterien, weitere zwei Betriebe sind noch im Zertifizierungsprozess. „Die Partner unterstützen tatkräftig die Tourismus Zentrale Saarland beim Marketing und bei der Entwicklung attraktiver touristischer Produkte in der Nationalparkregion“, so die Ministerin.
Rehlinger: „Wir setzen auf Wachstum und Qualität zugleich. Wir wollen einen Tourismus, der die Umwelt möglichst in Ruhe lässt, und der sich verträgt mit den Menschen, die hier leben. Deshalb sagen wir: Klasse statt Masse.“

Schulobstprogramm: Schulen können sich ab sofort für das kommende Schuljahr anmelden

Auch im kommenden Schuljahr wird es Schulobst im Saarland geben.  „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, trotz nochmals gekürzter EU-Mittel auch im kommenden Schuljahr das beliebte Obstprogramm ohne Abstriche fortführen zu können. So können wir sicherstellen, dass wieder viele unserer Kinder mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden können“, so der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost. Ab sofort können sich Grund- und Förderschulen für das saarländische Schulobstprogramm anmelden. Aber auch weiterführende Schulen (5. und 6. Schuljahr) sind im Kreis der Bewerber für die kostenlosen Obst- und Gemüselieferungen willkommen. Sollten die finanziellen Mittel es zulassen, werden auch Kindertagesstätten in das Programm aufgenommen. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2017. Die Obst- und Gemüselieferungen beginnen in der KW 36.
Rund 28.500 Kinder in 270 Einrichtungen kamen vergangenes Schuljahr in den Genuss von frischen Obst- und Gemüsesnacks. Das Saarland war das erste Bundesland, das das EU-Schulobstprogramm als begleitende Maßnahme zur eigentlichen Schulverpflegung eingeführt hat.

Nähere  Informationen sowie die Anmeldungs- bzw. Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden: http://www.saarland.de/65218.htm

Hintergrund:
Für die Umsetzung des EU-Schulprogramm im Saarland sind für das Jahr 2017/2018 Mittel in Höhe von 920.000 € eingestellt, wovon 357.000 Euro aus  EU-Mitteln finanziert werden. Die Teilnahme an dem für die Einrichtungen kostenlosen Programm ist freiwillig. Die Zahl ist seit Beginn des Programms stetig gestiegen. Geliefert wird frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse aus der Europäischen Union sowie den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, das zum rohen Verzehr geeignet ist, sowie Bananen.

Über 71.000 Euro für den Naturpark Saar-Hunsrück

Der Naturpark Saar-Hunsrück ist ein seit fast 40 Jahren bestehendes grenzüberschreitendes Schutzgebiet im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Der Trägerverein „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“ wird seitens des Saarlandes mit einer institutionellen Förderung in Höhe von 71.600 Euro unterstützt. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid hat der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Roland Krämer, an die Geschäftsführerin des Vereins, Gudrun Rau, übergeben.

„Die institutionelle Förderung des Vereins ist eine Investition für die Menschen und in die ländliche Region sowie deren Strukturen“, sagt Krämer. „Der Verein leistet im Rahmen der Zielsetzungen seines Handlungsprogramms eine unverzichtbare Entwicklungsarbeit für die Dörfer und ist eine wichtige Säule im Bereich der Umweltbildung für die Menschen.“

Der „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“ mit Hauptsitz in Hermeskeil hat sechs Informationsbüros, drei davon im Saarland. Die Landschafts- und Gebietskulisse des Naturpark Saar-Hunsrück setzt sich aus dem südwestlichen Hunsrück, dem Saargau und dem Saartal mit seinen begleitenden Höhenzügen zusammen. Über die Hälfte der insgesamt 2.055km² großen Naturparkfläche liegt im Saarland und umfasst die Landkreise Neunkirchen, St. Wendel, Saarlouis und Merzig-Wadern.

„Viele Orte identifizieren sich mit dem Naturpark Saar-Hunsrück und nutzen das Potenzial im Tourismusbereich, für Vermarktungsinitiativen oder im Hinblick auf Aktionsprogramme rund um das Thema Natur und Mensch. Wir wünschen uns, dass alle Regionen die Vorteile erkennen, die der Naturpark mit sich bringt. Eine stärkere Zusammenarbeit nutzt nicht zuletzt der Zukunftsfähigkeit unserer Region“, so Krämer.

Der Naturpark ist ein großräumiges Schutzgebiet nach Naturschutzrecht, der aufgrund seiner facettenreichen, kulturlandschaftlichen Ausprägung besonders geeignet ist für natur- und landschaftsgebundene Erholung. Dort wird eine nachhaltige Form des Tourismus gefördert, bei der die Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege gewahrt bleiben. Naturparke sind Basis für eine nachhaltige Regionalentwicklung.

Sommerferientreff – Die Vielfalt entdecken

Saarlouis. Vom 30. Juni bis zum 18. August führt die Kreisstadt Saarlouis, Abteilung Familie und Soziales, in Zusammenarbeit mit verschiedenen freien Trägern, sozialen Einrichtungen, Bildungsträgern und Vereinen auch in diesem Jahr ihren traditionellen Sommerferientreff durch. Über die gesamte Ferienzeit finden unterschiedliche Angebote, Aktionen und Schnupperkurse für jedes Alter statt.

 

Wettertechnisch hat sich der Sommer bereits angekündigt, die Schwimmbadsaison ist eröffnet, der Schulstress befindet sich auf der Zielgeraden, der Urlaub ist in Sicht und alle fiebern einem sechswöchigen Ereignis entgegen: Den Sommerferien. Gemäß dem Motto „Entdecke die Vielfalt“ besticht der Ferientreff durch seine Vielfalt und unterschiedlichen Möglichkeiten der Abwechslung für jedes Alter. Nicht nur Saarlouiser sondern viele überregionale Besucher schätzen und nutzen diese Angebotsvielfalt. Umfasst wird der Sommerferientreff in diesem Jahr durch das Angebot des „Offenen Mitmachzirkus“ auf dem Kleinen Markt. Unter fachlicher Anleitung kann sich dort jeder an artistischen Übungen versuchen, mit dem Einrad fahren und vieles mehr. In diesem Jahr bieten beispielsweise die Baseballprofis der „Saarlouis Hornets“ einen Schnupperkurs für eine der beliebtesten Sportarten in den USA an. Erfrischende Abkühlungen versprechen die Kanukurse an der Lisdorfer Staustufe. Einige Jugendtreffs im Stadtgebiet laden in der Ferienzeit zum geselligen Beisammensein ein.

 

Neben den vielen kreativen und sportlichen Angeboten und Aktionen finden themenbezogene Führungen durch und um die Saarlouiser Innenstadt statt, bei denen  die Besucher mehr zu historischen Ereignissen und geschichtlichen Abläufen der Stadtgeschichte erfahren. Gartenfans werden bei einer Sonderführung durch den „Garten der Träume“ ins Schwärmen kommen, der sich in Ensdorf befindet.

 

Nähere Informationen zum Sommerferientreff erteilt die Abteilung Familie und Soziales unter der Rufnummer 06831/443-440. Das Programmheft des Sommerferientreffs wird nach dem Druck in Saarlouis verteilt und ist im Foyer des Rathauses Saarlouis erhältlich.

 

Autor und Bilddesign: Sven Mohr

Lokales Bündnis für Familie Saarlouis auf dem 4. Sommerfest der Inklusion

Saarlouis. Zuletzt fand das 4. Sommerfest der Inklusion im und rund um den Lokschuppen in Dillingen statt. An diesem Tag stellten 80 Vereine, Verbände, Institutionen und Künstler sich und ihre Arbeiten in diesem Bereich vor. Erstmalig mit dabei war das Lokale Bündnis für Familie Saarlouis.

 

Schönes Wetter, tolle Atmosphäre und viele Informationen gab es auf dem vierten Sommerfest der Inklusion am Lokschuppen in Dillingen. Unter der Federführung und Organisation von Silke Graffe (Fachkraft für Mehrgenerationen, Mädchen und Frauen sowie Schnittstelle Flüchtlingsunterstützung der Kreisstadt Saarlouis) fand sich ein Aktionsteam. Neben einer Vielzahl von Informationen konnten die Kinder und Jugendlichen sowie die Erwachsenen sich eigene Buttons am Stand erstellen.

 

Ein besonderes Dankeschön richten wir an Ludwig Müller (Fachstelle Kinder- und Jugendpastoral des Bistums Trier), Hella Arweiler (frauenhistorischer Arbeitskreis),

Heike Goebel (Sozialkaufhaus der Diakonie Saar), Jörg Johann (Projekt Startklar für Flüchtlinge der Diakonie), Beate Lischka (Familie und Soziales der Stadt Saarlouis), Rosa Maria Kiefer Paulus (Rodena) und Aiman Halim (Bundesfreilwilligendienstler in der Schnittstelle für Flüchtlingsunterstützung Saarlouis), die sich bereit erklärten, das Lokale Bündnis für Familie am Sommerfest zu vertreten. Ohne deren Engagement wären solche Einsätze nicht möglich.

 

Autor und Bilder: Michael Leinenbach

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